Bonner Konvention

Besonders wandernde Tierarten sind aufgrund ihrer teilweise sehr großen Aktionsradien auf einen international koordinierten Schutz angewiesen. Dieses Ziel wird durch das Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten (Convention on Migratory Species; CMS) verfolgt, welches 1983 in Kraft trat. Das Abkommen regelt den Schutz wandernder Tierarten über politische Grenzen hinweg, schließt aber eine nachhaltige Nutzung einiger Arten nicht aus. Mittlerweile zählt das Abkommen inklusive der EU
113 Mitgliedstaaten aus Afrika, Eurasien, Zentral- und Südamerika und Ozeanien.
Wandernde Arten

Östlicher europäisch-afrikanischer Zugweg des Weißstorches (Ciconia ciconia)
Quelle: www.groms.de
Von der Regelung der Bonner Konvention werden wandernde Arten erfasst. Hierunter sind Gesamt- oder Teilpopulationen wild lebender Arten zu verstehen, von denen ein bedeutender Anteil zyklisch und vorhersehbar mindestens eine politische Grenze überschreitet. Innerhalb eines Staates lebende und wandernde Arten werden von dem Abkommen nicht erfasst.
Weltweit gibt es etwa 4.000 bis 6.000 wandernde Tierarten, die in regulären Intervallen zu Nist,- Überwinterungs-, Nahrungs-, oder Fortpflanzungsorten wandern. Die bedeutendste Gruppe unter den wandernden Arten bilden die Zugvögel (Störche, Kraniche, Gänse, Enten, Ibisse und andere). Daneben umfasst das Abkommen auch Meeressäuger (Wale, Delfine, Robben), Reptilien (z.B. Meeresschildkröten) und Landsäuger wie Fledermäuse oder Antilopen. Auch diverse Fischarten wandern. So werden durch die Bonner Konvention auch Aale und Lachse geschützt.
Manche Arten wandern tausende von Kilometern, um ihre Winter- oder Sommerquartiere zu erreichen. Der Weißstorch (Ciconia ciconia) legt jedes Jahr lange Strecken zwischen seinen Brut- und Winterquartieren in Afrika südlich der Sahara zurück. Störche umfliegen auf ihrer Reise das Mittelmeer, um die warmen Aufwinde über den Landflächen zu nutzen. Während die "Weststörche" Afrika über die Meerenge von Gibraltar erreichen, ziehen die sogenannten "Oststörche" im Herbst über den Bosporus und die Sinaihalbinsel nach Ost- und Südafrika. Auf diesem Weg legen die Tiere eine Strecke von ca. 10.000 km zurück.
Oft bilden wandernde Tierarten wichtige Komponenten des Ökosystems, indem sie beispielsweise Pflanzen bestäuben oder Samen verbreiten und damit die Funktion von Wäldern, Feuchtgebieten, Grasland und anderen wertvollen Biomen verbessern.
Weltregister wandernder Tierarten

Daten zu Verbreitungsgebieten und Wanderrouten wandernder Tierarten bietet das Weltregister wandernder Tierarten - Global Register of Migratory Species
(GROMS), das eine Referenzliste von 4.344 wandernder Wirbeltierarten bereithält. Es dient der Unterstützung der Bonner Konvention und wurde im Rahmen eines F+E-Vorhabens in Zusammenarbeit mit dem
Zoologischen Forschungsmuseum Alexander König in Bonn erstellt.
Es wurde u.a. eine globale Analyse der wandernden und bestandsbedrohten Arten erarbeitet, die bis dahin nicht durch die Bonner Konvention erfasst wurden. Nach Integration des Gefährdungsgrades gemäß der internationalen Roten Liste der IUCN wurden 95 bedrohte Arten aufgelistet, die eine "ungünstige Erhaltungssituation" aufweisen oder als "gefährdet" gelten müssen, bisher aber nicht durch die Bonner Konvention geschützt werden.
Gefährdung wandernder Tierarten
Hauptgefährdungsursache für wandernde Arten ist die Vernichtung von Lebensräumen entlang ihrer Wanderrouten. Hier sind vor allem zu nennen die Trockenlegung von Feuchtgebieten und die Bewässerung von Trockenzonen für die agrarische Nutzung, die zunehmende Besiedlung von Gebieten, die als Rastraum für durchziehende Vögel dienen, sowie der Verbrauch der immer knapper werdenden Süßwasserressourcen in den Trockenzonen der Sahara und der Sahel-Zone. Auch oft nur gedankenlose Eingriffe in natürliche Abläufe bringen Bestände ganzer Arten in Gefahr. Robben und Delphine werden in manchen Regionen von Fischern als Nahrungskonkurrenten systematisch getötet. Ziehende Wasservögel werden von Landwirten und Fischfarmern besonders in den Rastgebieten als Schadvögel vernichtet. Die touristische Erschließung der letzten verbliebenen Nistplätze der Meeresschildkröten haben diese z.T. an den Rand des Aussterbens gebracht.
Zweigeteiltes Schutzsystem
Differenziert nach Schutzbedürftigkeit sind die wandernden Arten in zwei Anhängen aufgelistet.
Anhang I enthält die gefährdeten, vom Aussterben bedrohten Arten.
Anhang II umfasst weniger schutzbedürftige Arten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden und deren Populationsgröße oder Verbreitungsgebiet langfristig gefährdet ist, oder deren Erhaltungssituation durch eine internationale Zusammenarbeit gefördert werden kann.
Anhang I
Für die gefährdeten, vom Aussterben bedrohten Arten in Anhang I müssen die sogenannten Arealstaaten, d.h. Staaten auf deren Gebiet sich das Verbreitungsgebiet einer Anhang I zugehörigen Art befindet, bestimmte Maßnahmen und Verbote zum Schutz dieser Art ergreifen.
Schutzmaßnahmen:
- Erhaltung der Lebensstätten
- Beseitigung von Wanderungshindernissen
- Beseitigung sonstiger das Überleben beeinträchtigende Einflüsse
Verbote:
- Entnahme aus der Natur (Entnehmen, Jagen, Fischen oder Fangen)
- Vorsätzliches Töten
- Absichtliches Beunruhigen
Anhang II: Regionalabkommen
Der Schutz der Arten des Anhang II soll durch Regionalabkommen geregelt werden, die die betreffenden Arealstaaten untereinander schließen sollen. In diesem Zusammenhang fungiert die Bonner Konvention als Rahmenkonvention, die Mindestanforderung für die Ausgestaltung der separaten und eigenständigen Regionalabkommen stellt. Neben den Regionalabkommen wurden auch sogenannte Verwaltungsabkommen für einzelne Arten zwischen den Regierungen einzelner Staaten geschlossen. Die Bonner Konvention hat solche Verwaltungsabkommen mit deutscher Beteiligung z.B. für die Großtrappe und den Seggenrohrsänger initiiert.
Zur Übersicht über die Regional- und Verwaltungsabkommen der Bonner Konvention
Vertragsstaatenkonferenz 2005 in Nairobi
Ein wichtiger Erfolg für den grenzüberschreitenden Artenschutz war 2005 die 8. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention in Nairobi. Hier gelang es, wichtige Beschlüsse und Empfehlungen für den Schutz wandernder Arten zu verabschieden, z.B. für Haie und westafrikanische Meeresschildkröten. Während der CMS-Konferenz wurden u.a. neue Verwaltungsabkommen zum Westafrikanischen Elefanten, zur Asiatischen Kragentrappe und zur Saiga-Antilope unterzeichnet. Außerdem wurden mit der globalen Erwärmung und der Vogelgrippe verbundene Probleme erörtert sowie eine von Deutschland eingebrachte Resolution zum Schutz der Wale und Delfine verabschiedet.

