Eine derartige internationale Naturschutzarbeit verläuft auf multi- und insbesondere bilateraler Ebene sowie im Rahmen von Abkommen und Programmen. Je nach Problemlage sind eine Vielzahl von Staaten und Organisationen daran beteiligt. Internationale Abkommen lassen sich unterteilen in globale internationale Abkommen, die prinzipiell allen Staaten der Erde offen stehen, und regionale internationale Abkommen, die nur einen bestimmten geographischen Raum betreffen (z.B. Europa).
zu den internationalen Abkommen und Programmen
Im Rahmen des europäischen Rechts wird heute eine Vielzahl naturschutzrelevanter Themen geregelt. Zu den bedeutendsten Regelungen zählen die Vogelschutz-Richtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).
zu den Regelungen des Europäischen Rechts
Eine wichtige Rolle im internationalen Naturschutz spielen Internationale Regierungs- und Nichtregierungsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied bei den wichtigsten internationalen naturschutzrelevanten Organisationen bzw. Gremien (z.B. UNEP, UNESCO, IUCN). Nicht nur die Bundesregierung ist im internationalen Naturschutz aktiv. Auch die Bundesländer sowie eine Vielzahl von Verbänden und anderen Organisationen arbeiten mit Partnern in aller Welt zur gemeinsamen Lösung von Naturschutzproblemen zusammen.
zu den Internationalen Organisationen
Das BfN engagiert sich international in einer Vielzahl von Projekten. Diese Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der internationalen Abkommen und Programme, bi- und multilateraler Projekte und mit verschiedensten internationalen Organisationen.
zu den Internationalen Projekten