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Monitoring der Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen

Ein Monitoring von Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Organismen wird in der Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) und in der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (1829/2003) verbindlich festgeschrieben. Mit der Etablierung eines Monitorings nach Marktzulassung wird dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen.

Der heutige Wissensstand zu möglichen Umweltwirkungen ist lückenhaft und begründet sich vorwiegend auf zeitlich und räumlich begrenzte Labor- und Gewächshausexperimente sowie auf Freisetzungsversuche. Langzeitwirkungen und die Folgen eines großflächigen Anbaus sind weitgehend unbekannt und nur schwer prognostizierbar. Vor diesem Hintergrund soll das Monitoring dazu beitragen, getroffene Entscheidungen (Zulassungen, Sicherheitsvorkehrungen etc.) an der Realität zu überprüfen und damit die Prognosesicherheit für zukünftige Risikoabschätzungen zu erhöhen.

Außerdem soll es als Frühwarnsystem dienen, um bei einem Auftreten schädlicher Wirkungen auf die Umwelt möglichst frühzeitig reagieren und den Schaden minimieren zu können. Die Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben in nationales Recht erfolgte in 2005 (Novelle des Gentechnikgesetzes, Gen TRNeuordG).

Mit jedem Antrag auf Marktzulassung für einen GVO -  sei es für den Zweck des Anbaus, des Imports und der Verarbeitung oder für die Verwendung als Futter- und Lebensmittel -  muss ein Monitoringplan vorgelegt werden. Welche Anforderungen an das Monitoring gestellt werden, wird im Anhang VII der Freisetzungsrichtlinie und durch ergänzende Leitlinien ausgeführt (2002/811/EG).

Letztere sind allerdings so allgemein gehalten, dass sie zwar Ziele, Grundprinzipien und den Aufbau des Monitoringplans beschreiben, sich daraus aber keine konkrete Umsetzungsstrategie ableiten lässt. Bisher gibt es kein in der Europäischen Union abgestimmtes Konzept für die Umsetzung des GVO-Monitorings.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Einhaltung von wissenschaftlichen Mindeststandards bei der Ausgestaltung der Monitoringpläne geboten, um eine aussagefähige und effektive Beobachtung der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Organismen sicherzustellen.

 Zielstellung

 Beobachtungsgegenstände

 Methoden

 Räume und Flächen

 Beobachtungsprogramme

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 Weitere Informationen zur Agro-Gentechnik


Literatur

Breckling, B., Dolek, M., Lang, A., Reuter, H., Verhoeven, R. (2007) (Hrsg.): GVO-Monitoring vor der Umsetzung. Naturschutz und Biologische Vielfalt 49: 243 S.

Züghart, W., Benzler, A., Berhorn, F., Sukopp, U. and Graef, F. 2008: Determining indicators, methods and sites for monitoring potential adverse effects of genetically modified plants to the environment: the legal and conceptional framework for implementation. Euphytica 164, No. 3: 845-852. DOI: 10.1007/s10681-007-9475-6.


Letzte Änderung: 18.02.2010

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