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Stipa pulcherrima ssp. bavarica (Martinovsky & H. Scholz) Conert


Bayerisches Federgras

0,3 - 1 m großes Süßgras

EU-Code: 1881*, Anh. II, IV

Rote Liste Status (D) 1


Verbreitung

Die Art ist nur von einem einzigen Fundort (Neuburg an der Donau, Bayern) bekannt und eine der wenigen in Deutschland endemischen Pflanzenarten. Die Pflanzen wachsen an einem trockenwarmen Standort auf Vorsprüngen von Steilwänden und Felsköpfen aus Dolomit in feinerdereichen Spalten und kleinen Verebnungen.


Fortpflanzung/Biologie

Die Vermehrung erfolgt fast ausschließlich durch Samen. Nur selten kommt es zu einer Vermehrung durch Zerfallsprozesse des Sprosses. Je nach den Verhältnissen am Wuchsort können die Pflanzen ab dem dritten Jahr zur Blüte gelangen. Durch Bewegungen der Granne ist der Samen in der Lage in den Boden und in Spalten einzudringen und sich dort zu verhaken.


Gefährdung

Die Art ist allein durch die geringe Individuenzahl und ihr Vorkommen an nur einem einzigen Fundort potenziell bedroht. Am Wuchsort ist sie in erster Linie durch Sukzession, insbesondere die Verbuschung durch aus der Nachbarschaft einwandernde Gehölze, gefährdet. Weitere Gefährdungsfaktoren sind Sammeln und eventuell das Einbringen anderer Stipa-Arten.


Schutz

Die Schutzmaßnahmen sollten sich vor allen Dingen auf den Erhalt der Standortverhältnisse konzentrieren. Der Verbuschung ist durch geeignete Maßnahmen entgegen zu wirken. Um Beeinträchtigungen durch Tritt und Nährstoffeintrag zu vermeiden sollte das Gebiet für die Öffentlichkeit weitgehend geschlossen werden.


Literaturhinweis

verändert nach:
Hauke, U. (2003): Stipa pulcherrima ssp. bavarica (Martinovsky und H. Scholz) Conert. In: Petersen, B., Ellwanger, G., Biewald, G., Hauke, U., Ludwig, G., Pretscher, P., Schröder, E., und Ssymank, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag) - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(1): 180-183.

Letzte Änderung: 04.04.2008

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