Forstwirtschaft in Natura 2000-Gebieten
In den deutschen FFH-Gebieten sind die Wald-Lebensraumtypen mit einer Gesamtfläche von mehr als 800.000 ha vertreten. Daran haben unser "Naturerbe- Buchenwälder" mit den Lebensraumtypen 9130 Waldmeister-Buchenwälder und 9110 Hainsimsen-Buchenwälder die größten Anteile.
Grundsätzlich ist eine forstliche Nutzung in Natura 2000-Gebieten zulässig, wenn die angewandten waldbaulichen Maßnahmen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands von Lebensräumen oder Habitaten der Arten führen. Außerdem sollte sie den Vorschlägen des Naturschutzes für die "gute fachliche Praxis" in der Forstwirtschaft entsprechen.
Die "gute fachliche Praxis" allein reicht jedoch nicht aus, den Anforderungen an die Erhaltung von Natura 2000-Wäldern zu genügen.
Auch bei schonenden Bewirtschaftungsweisen ist die Dynamik des Waldwachstums – insbesondere Verschiebungen zwischen Wald-Entwicklungsphasen – bei der Managementplanung zu berücksichtigen. Der Erhaltungszustand einzelner Teilflächen kann sich sowohl verbessern (z. B. durch Alterung, Erhaltung von Totholz) als auch verschlechtern (z. B. durch übermäßige Entnahme von Altbäumen). Die Gesamtfläche eines Lebensraumtyps mit einem günstigen Erhaltungszustand sollte aber innerhalb eines FFH-Gebiets mittelfristig stabil bleiben oder zunehmen. Bei Ast- und Totholz ist auf eine langfristige Kontinuität zu achten.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sind in Natura 2000-Gebieten folgende Ziele für das Management von Wäldern zu setzen (aus F+E-Vorhaben "Naturschutzstandards für die Bewirtschaftung von Buchenwäldern im nordostdeutschen Tiefland". Sachbericht. Oktober 2003 bzw. in: Flade, M., Möller, G. Schunacher, H. & S. Winter (2004): Naturschutzstandards für die Bewirtschaftung von Buchenwäldern im nordostdeutschen Tiefland. – Der Dauerwald 29: 15-28):
- Die Bewirtschaftung soll unter Belassen von alten Bestandesteilen (kein Kahlschlag, kein Schirmschlag) und Zulassen von Lücken erfolgen; nutzungsbedingte Bestandsmosaik-Strukturen (homogene Teilflächen) sollen nicht größer als 1 ha sein. Der Bestockungsgrad des Oberstandes soll nicht unter 0,7 absinken, die Absenkung durch forstliche Nutzung soll nicht um mehr als 0,1 pro Jahrzehnt erfolgen. Ein- bis zweischichtige Bestände sollen durch geeignete forstliche Maßnahmen in vielschichtige bzw. stufige, vielfältig strukturierte Bestände überführt werden.
- Altbäume (Totholzanwärter, Biotopbäume, Ewigkeitsbäume, ...): Auswahl und dauerhafte Markierung von mind. 5 Bäumen (>=40 cm BHD) pro ha, die dem natürlichen Altern überlassen werden, als "gute fachliche Praxis", mindestens 7 Bäume/ha in Naturschutzgebieten.
- Entwicklung und Sicherung eines angemessenen Totholzanteiles:
a. mind. 30 m³ pro ha stehendes und liegendes Totholz als "gute fachliche Praxis", 50 m³ sind anzustreben;
b. Erhalt des stehenden Totholzes (stark und schwach dimensioniert, ab 10 cm BHD); es soll eine Totholz-Grundfläche im stehenden Bestand von mindestens 1 m²/ha (modifizierte Winkelzählprobe) erreicht werden.
c. Ein liegender Totholzanteil aus weitestgehend unzerschnittenen Stämmen, Starkästen und Kronen (ab 15 cm Durchmesser am stärkeren Ende) ist in Höhe von mindestens 25 m³/ha zu entwickeln (Förderung typischer und gefährdeter Pilz- und Insektenarten). - Naturwaldstrukturen mit Habitat-Schlüsselfunktion wie Baumruinen, Kronenbruch und Ersatzkronenbäume, Blitzrinnen-Bäume, Höhlenbäume, Großhöhlen mit Mulmkörpern, Bäume mit Mulm- und Rindentaschen sind generell im Bestand zu belassen. Es ist eine Dichte von mindestens 4 von 11 "Naturwaldstrukturen" pro ha anzustreben. Von den insgesamt
20 Sonderstrukturtypen sollten mindestens 10 pro 10 ha vorhanden sein.
- Zielstärkennutzung: Zielstärke mindestens 65 cm BHD.
- Keine Bodenbearbeitung.
- Kein Einsatz von Bioziden.
- Bestandesbegründung über Naturverjüngung, Erhalt bzw. Zulassen eines naturnahen (jedoch nicht künstlich erhöhten) Anteils von Mischbaumarten (grober Orientierungswert max. ~ 15 %) durch angemessene Bejagung.
- Keine Förderung von vorhandenen und Pflanzung von gesellschaftsfremden Baumarten.
- Dauerhafte Festlegung, Markierung und Einhaltung eines Rückegassensystems.
- Melde- und Einweisungspflicht für Selbstwerber; Waldarbeiter und Selbstwerber sind gezielt auf wertvolle Waldstrukturen (siehe 14.) zu schulen.
- Wirtschaftsruhe während der Brutzeit der Vögel (März - Juli).
- Wasser ist generell im Wald zu halten, Feuchtgebiete zu schützen,
- Entwässerungssysteme nicht weiter zu unterhalten bzw. zurückzubauen.
In vielen Bundesländern wird beim Management von Natura 2000-Gebieten auch das Instrument des Vertragsnaturschutzes im Wald genutzt. Darüber hinaus kommen aber auch europäische Fördermittel für die Finanzierung des Waldnaturschutzes in Betracht.

