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Position des BfN zur Nutzung der Offshore-Windenergie

Ziel des BfN ist es, den Ausbau der Offshore – Windkraftnutzung möglichst naturverträglich zu gestalten. Dabei ist die Standortwahl hinsichtlich der Vermeidung negativer Auswirkungen auf marine Arten und Lebensräume ganz entscheidend. Die Beurteilung der geplanten Windparks findet auf der Grundlage von Daten zu marinen Arten und Lebensräumen statt. Diese wurden entweder durch das BfN selbst erhoben oder durch ein umfassendes Forschungsprogramm des Bundesumweltministeriums zur ökologischen Begleitforschung der Offshore-Windkraftnutzung. Zusätzlich werden die Erkenntnisse der Nachbarländer hinzugezogen. Auf dieser Basis werden die zu erwartenden Auswirkungen prognostiziert.

Zu den wesentlichen bau- und betriebsbedingte Effekten sind insbesondere durch die Rammung (baubedingte Wirkung) die Schallwirkungen auf die marinen Säugetiere, die Verdrängungswirkung von Rastvögeln sowie die Kollisionsgefahr für die Zugvögel (betriebsbedingte Wirkungen) zu nennen.

Um erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt zu vermeiden, sind nach Ansicht des BfN geeignete Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beim Bau von OWP durchzuführen.

Zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beim Bau von Offshore-Windparks gehören:

  • Wahl von geeigneten Standorten für die Windenergieanlagen, sowie störungsarme Transportrouten für den Bau- und Betriebsverkehr. z.B. sollen Meeresschutzgebiete und "Hot-Spots" von Vorkommen von Rastvögeln oder Schweinswalen von der Bebauung ausgespart werden und Vogelrastgebiete sollten auch nicht durch zusätzlichen Schiffs- oder Helikopterverkehr gestört werden.
  • Um einen minimalen Eingriff in Nationalparken oder Meeresschutzgebieten zu erreichen, ist die gebündelte Führung von Kabeltrassen anzustreben.
  • Die Optimierung und Minimierung des Transportverkehrs ist anzustreben.
  • Die Beschränkung der Bauzeiten auf bestimmte Zeitfenster (z.B. Einstellung von lärmintensiven Arbeiten während der Paarungs- und Kalbungszeiten von Schweinswalen) trägt zum Schutz und der Arterhaltung von Meeressäugern und Fischen/ Meeresbewohnern bei.
  • Weiterhin sollten beim Bau möglichst geräuscharme Techniken (z.B. Blasenschleier, die den Lärm „schlucken“) gewählt werden, um die Lärmbelastung oder Gehörschädigung von Unterwasserlebewesen wie z.B. Fischen oder marinen Säugetieren zu vermeiden.
  • Der Einsatz von Vergrämern zur frühzeitigen „Verscheuchung“ von Schweinswalen aus der „Gefahrenzone“ sollte genutzt werden, um den Tieren das vorübergehend auszuweichen aus der lärmintensiven Gefahrenzone zu ermöglichen und dadurch auftretende Gehörschäden, durch plötzlichen Lärm, zu vermeiden.
  • Um Seevögel vor Kollisionen mit den Rotoren und den Anlagenmasten zu schützen, sind geeignete Minderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen zu beauflagen.
  • Um die Querung großflächiger Anlagenbereich durch Zugvögel zu verhindern, sind die Anlagenstandorte parallel zur Hauptzugrichtung aufzustellen und zu planen.
  • Bei besonders intensiven Vogelzugaufkommen sind die Anlagen abzuschalten, um der Gefährdung des Vogelzuges vorzubeugen.
  • Zukünftig könnten Vogelschlag-Warnsysteme sowie Modelle für die Vorhersage des Zuggeschehens dies unterstützen.
  • Es sollten Erheblichkeitsschwellen für die Beeinträchtigung mariner Lebensräume und der vorkommenden Arten definiert werden; weiterhin können in Zukunft Überlegungen angestellt werden, ob und wie eine Kompensation von Eingriffen im marinen Bereich möglich ist.

Letzte Änderung: 15.09.2009

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