Die Bewertungsschemata für die marinen Lebensraumtypen (LRT) des Anhang I der FFH-Richtlinie sind Grundlage für die Erfüllung der Monitoring- und Berichtspflichten gemäß Art. 11 und 17. Die allgemeinen Grundsätze zur Bewertung des Erhaltungszustands für die marinen Lebensraumtypen (u.a. die Berechnungsmodi zur Aggregation von Bewertungskriterien) werden gemäß den abgestimmten Vorgaben für die Arten vorgenommen. Die unter dem Bewertungskriterium „Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninven-tars“ aufgelisteten lebensraumtypischen Arten sollen das funktionelle Gefüge eines Lebens-raumes widerspiegeln, da dieses nicht anderweitig evaluiert wird. Da „lebensraumtypische Arten“ in verschiedenen LRT vorkommen können, sind sie nicht mit „Charakterarten“ gleich zu setzen.