Meldung von NATURA 2000 Gebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee
Gemäß § 38 Abs. 2 BNatSchG wurden mit den folgende Verfahrensschritte die von Deutschland in der AWZ der Nord- und Ostsee identifizierten NATURA 2000-Gebiete ausgewählt und an die EU Kommission gemeldet.
-
Identifizierung
und
Abgrenzung
der Schutzgüter nach FFH- und VS-Richtlinie in der
AWZ
durch BfN: Im Dezember 2002 legte das
BfN
dem BMU einen Vorschlag für eine Schutzgebietskulisse mit insgesamt 10 NATURA 2000-Gebietsvorschlägen vor:
- 3 FFH-Gebiete und 1 Vogelschutzgebiet in der Nordsee
- 5 FFH-Gebiete und 1 VSG in der Ostsee. - Erste Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesressorts im Februar 2003: Gelegenheit zur Stellungnahme, schriftliche Beantwortung der Stellungnahmen durch BMU/BfN, Ressortbesprechung am 21.05.03.
- Benehmensherstellung mit den angrenzenden Küstenländern (SH, NI, MV, HH, HB): Gelegenheit zur Stellungnahme, schriftliche Beantwortung der Stellungnahmen durch BMU/BfN, Länderbesprechung am 11.11.03.
- Einbeziehung der öffentlichkeit: Bekanntmachung der Gebiete über PM des BMU, Internet, Zeitungsannoncen in überregionalen, regionalen, lokalen Tageszeitungen am 12./13.11.03; öffentliche Auslegungen der Meldeunterlagen, Anschreiben Träger öffentlicher Belange, Schutz- und Nutzerverbände, sonstiger potenziell Betroffener (insgesamt ca. 200 Adressaten) sowie angrenzender Mitgliedstaaten (GB, NL, DK, S, PL); Durchführung von drei öffentlichen Anhörungsterminen in Bremen, Stralsund und Rendsburg im Dezember 2003.
- Abschließende Ressortbeteiligung: Diese wurde im April 2004 abgeschlossen.
Am 26. Mai 2004 ging die Meldung bei der EU Kommission in Brüssel ein.

