AWZ der Nord- und Ostsee" />

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Meldung von NATURA 2000 Gebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee

Gemäß § 38 Abs. 2 BNatSchG wurden mit den folgende Verfahrensschritte die von Deutschland in der AWZ der Nord- und Ostsee identifizierten NATURA 2000-Gebiete ausgewählt und an die EU Kommission gemeldet.

  • Identifizierung und Abgrenzung der Schutzgüter nach FFH- und VS-Richtlinie in der AWZ durch BfN: Im Dezember 2002 legte das BfN dem BMU einen Vorschlag für eine Schutzgebietskulisse mit insgesamt 10 NATURA 2000-Gebietsvorschlägen vor:
         - 3 FFH-Gebiete und 1 Vogelschutzgebiet in der Nordsee
         - 5 FFH-Gebiete und 1 VSG in der Ostsee.
  • Erste Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesressorts im Februar 2003: Gelegenheit zur Stellungnahme, schriftliche Beantwortung der Stellungnahmen durch BMU/BfN, Ressortbesprechung am 21.05.03.
  • Benehmensherstellung mit den angrenzenden Küstenländern (SH, NI, MV, HH, HB): Gelegenheit zur Stellungnahme, schriftliche Beantwortung der Stellungnahmen durch BMU/BfN, Länderbesprechung am 11.11.03.
  • Einbeziehung der öffentlichkeit: Bekanntmachung der Gebiete über PM des BMU, Internet, Zeitungsannoncen in überregionalen, regionalen, lokalen Tageszeitungen am 12./13.11.03; öffentliche Auslegungen der Meldeunterlagen, Anschreiben Träger öffentlicher Belange, Schutz- und Nutzerverbände, sonstiger potenziell Betroffener (insgesamt ca. 200 Adressaten) sowie angrenzender Mitgliedstaaten (GB, NL, DK, S, PL); Durchführung von drei öffentlichen Anhörungsterminen in Bremen, Stralsund und Rendsburg im Dezember 2003.
  • Abschließende Ressortbeteiligung: Diese wurde im April 2004 abgeschlossen.

Am 26. Mai 2004 ging die Meldung bei der EU Kommission in Brüssel ein.

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Stand der Aktualisierung 26.10.2011