In den Anhängen der FFH-Richtlinie sind verschiedene Lebensraumtypen und Arten aufgelistet, zu deren Schutz EU-weit besondere Anstrengungen zu unternehmen sind. Dafür wurden gemäß Anhang III der FFH-Richtlinie die Bedeutung und Dichte ihres
Vorkommens, ihre
Repräsentativität
sowie ihr Erhaltungszustand bei der Auswahl von geeigneten Schutzgebieten als Kriterien herangezogen. Die Schutzgebiete sind zu vernetzen, und zusammen mit weiteren konkreten Maßnahmen soll ein günstiger Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten bewahrt oder wiederhergestellt werden. Für die einzelnen Schutzgebiete sind durch die zuständigen Behörden die genauen Schutz- und Erhaltungsziele unter Berücksichtigung der unterschiedlichen ökologischen bzw. regionalen Ansprüche der jeweiligen Arten bzw. der Lebensraumtypen entwickelt. Zu diesen Schutzzielen gehören beispielsweise: die Sicherung ungestörter Bereiche für rastende Seevögel sowie für wandernde und nahrungssuchende Meeressäugetiere oder für Fische, der Erhalt von Rast- und Mauserplätzen für Zugvögel und die Vermeidung von Beifängen zum Beispiel von Schweinswalen in der Fischerei.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie sieht darüber hinaus auch die Wiederherstellung und Neuschaffung von Lebensräumen vor.
Die grundsätzlichen Erhaltungsziele wurden mit der Meldung an die Kommission in den Standarddatenbögen (siehe download) geschickt. Die aktuellen Konkretisierungen werden in den einzelnen Schutzgebieten vorgestellt.
Auftauchender Schweinswal (Phocoena phocoena)
Einsiedlerkrebs (Pagurus sp.) im Lebensraumtyp Sandbank.
Seeigel (Echinus esculentus) und Seeanemonen gehören zur Epifauna der Riffe.
Sterntaucher (Gavia stellata) im sommerlichen Prachtkleid.

