Auswahlprozeß

Auf der Basis der Ergebnisse umfangreicher vom BMU finanzierter und vom BfN koordinierter und ausgewerteter Forschungsprojekte, wurden im Mai 2004 die auf den folgenden Seiten vorgestellten zehn Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee an die Europäische Kommission gemeldet. Zuvor waren die Gebiete ausführlich mit den betroffenen Bundesressorts sowie den angrenzenden Küstenbundesländern und der Öffentlichkeit abgestimmt worden.

Ausweisung

Die Ausweisung der 10 Natura 2000 Gebiete in der AWZ erfolgt gemäß den Vorgaben der europäischen Naturschutz-Richtlinie, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (VRL). Die dafür zu beachtenden Verfahrensschritte sind unterschiedlich. Die beiden Europäischen Vogelschutzgebiete konnten nach der Meldung an die Europäische Kommission direkt vom BMU durch entsprechende Verordnungen unter Schutz gestellt werden. Sie sind seit September 2005 als nationale Naturschutzgebiete bzw. als europäische besondere Schutzgebiete (Special Protected Area - SPA) ausgewiesen.
FFH-Gebiete werden einem Bewertungsprozess durch die EU-Kommission unterzogen, um den europäischen Zusammenhang des Netzes NATURA 2000 sicherzustellen. Die 8 FFH-Meeresschutzgebiete in der deutschen AWZ wurden im November 2007 von der EU anerkannt. Dadurch haben sie nun den Status von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Sites of Community Importance - SCI), der seit Januar 2008 rechtskräftig ist. Deutschland ist nun aufgefordert, diese Gebiete auch nach nationalem Recht unter Schutz zu stellen und entsprechende Managementpläne aufzustellen. Deutschland leistet damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Netzwerk Natura 2000, sondern auch zum weltweiten Netzwerk von Meeresschutzgebieten, welches nach Beschluss des Weltgipfels von Johannesburg (2002) bis zum Jahr 2012 fertiggestellt werden soll.

Foto eines Forschungsschiffs vor Sonnenuntergang

Forschungsschiff

Natura 2000 Logo mit zwei blauen großen Vögeln die über grüne Berge fliegen
EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VRL) Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
Auswahl und Verwaltung innerhalb der 12-Seemeilen-Zone durch die Bundesländer, außerhalb der 12-Seemeilen-Zone in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch das Bundesamt für Naturschutz
Meldung der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission Meldung der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission
SCI proposed Site of Community Interest (SCI) = vorgeschlagenes Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung
Prüfung durch die Europäische Kommission Gebietsbewertung und Festlegung durch die Europäische Kommission
SCI Site of Community Interest (SCI) = Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung
Ausweisung der Gebiete durch die Mitgliedstaaten Ausweisung der Gebiete durch die Mitgliedstaaten
SPA Special Protection Area (SPA)
Besonderes Schutzgebiet (BSG)
Special Area of Conservation (SAC)
Besonderes Schutzgebiet (BSG)
Natura-2000-Netzwerk

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Stand der Aktualisierung 26.10.2011