Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie schafft den Ordnungsrahmen für die notwendigen Maßnahmen aller EU-Mitgliedsstaaten, um bis 2020 einen „guten Zustand der Meeresumwelt“ in allen europäischen Meeren zu erreichen oder zu erhalten. Alle europäischen Meeresanrainerstaaten sind verpflichtet, dies in ihren jeweiligen Meeresregionen durch die Erarbeitung und Durchführung von nationalen Strategien umzusetzen.

Explizit bezieht sich in der MSRL der Begriff „Meeresumwelt“ auch auf den Schutz der im Meer lebenden Arten und die dort vorkommenden Lebensräume sowie der Verhinderung des Rückgangs der marinen biologischen Vielfalt und deckt daher in einem sehr großen Umfang Aspekte des marinen Biodiversitätsschutzes ab.
Die für die Bewertung und die Maßnahmen notwendigen biologischen Merkmale und Parameter werden in den Anhängen der MSRL definiert. U.a. sind hier die vorherrschenden Biotoptypen des Meeresgrundes und der Wassersäule, die biologischen Gemeinschaften der vorherrschenden Lebensräume, die Makroalgen, Fischpopulationen, Meeressäugetiere, Reptilien und Seevogelarten aufgenommen.

Foto mit Blick auf das Wattenmeer bei Ebbe

Ziel: Zu bewertende marine Lebensräume.

Zeitplan für die Umsetzung der MSRL

Die MSRL gibt den Staaten der EU einschließlich des Biodiversitätsschutzes umfangreiche Aufgaben im Rahmen eines sehr engen Zeitplans vor (s. Grafik). So ist u.a.

  • bis 2010 die nationale rechtliche Implementierung vorzunehmen und im Rahmen von verschiedenen Arbeitsgruppen der EU KOM und der regionalen Meereskonventionen die europaweit gültigen Bewertungskriterien und -standards (auch für marine Arten und Biotope) zu entwickeln;
  • bis 2012 muss u.a. eine Anfangsbewertung der Meere, die Beschreibung des guten Umweltzustandes und die Festlegung der Umweltziele erfolgen;
  • bis 2013 ist u.a. über die Entwicklung des marinen Schutzgebietsnetzwerkes zu berichten;
  • bis 2014 sind Monitoringprogramme zu erstellen und durchzuführen;
  • bis 2015 sind Maßnahmenprogramme zu entwickeln und bis 2016 zu implementieren;
  • bis 2020 ist der Gute Umweltzustand für alle europäischen Meere zu erreichen.

Nationaler Leitfaden zur Umsetzung der MSRL

Zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) wurde im Rahmen des Bund-Länder-Messprogramms unter maßgeblicher Mitarbeit des BfN ein Leitfaden erarbeitet, der die komplexen Anforderungen der Richtlinie erläutert und einen pragmatischen Ansatz zur Umsetzung vorstellt. Er soll den mit der MSRL befassten Institutionen und Behörden eine konsistente Interpretation von Begriffen und Strukturen der MSRL liefern, insbesondere für die Berichtspflichten zu den MSRL Artikeln 8 (Anfangsbewertung), 9 (Guter Umweltzzustand) und 10 (Umweltziele). Der Leitfaden zeigt strukturiert und transparent die Abfolge der wichtigsten Arbeiten auf und veranschaulicht diese anhand von mehreren Beispielen. Er wurde im Januar von der ARGE BLANO/BLMP angenommen und im März 2011 vom Lenkungsausschuss der Expertengruppe Meer verabschiedet.

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Stand der Aktualisierung 26.10.2011