Monitoring Grundlagen, Anforderungen

Organisation des marinen Monitorings in Deutschland

Das gesamte marine Monitoring in Deutschland wird unter der ARGE BLMP (Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee) koordiniert. Mitglieder sind Vertreter der Küstenbundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, sowie die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesverkehrsministerium (BMVBS).

Innerhalb der ARGE BLMP koordiniert die Expertengruppe Meer die Facharbeit zur Entwicklung und Harmonisierung des Meeresmonitorings. Die Expertengruppe Meer hat die Mandate der beiden Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaften LAWA (Wasser) und LANA (Naturschutz) zur Entwicklung eines harmonisierten Messprogramms in den deutschen Meeresgebieten von Nord- und Ostsee (s. Organigramm).

Der aktuelle Schwerpunkt ist die Anpassung des Meeresmessprogramms an die Anforderungen der europäischen Naturschutzrichtlinien und der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie die Vorbereitung zur Umsetzung der neuen EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). Hierzu werden die existierenden und zu entwickelnden Monitoringprogramme im Sinne eines effizienten und synergistischen Gesamtprogramms zwischen den Küstenbundesländern und dem Bund (für die Ausschließliche Wirtschaftszone) harmonisiert. Im Zusammenhang mit der MSRL müssen des Weiteren neue Methoden für die Bewertung des Zustandes der Meeresumwelt entwickelt und mit den anderen EU-Staaten abgestimmt werden.

Der Expertengruppe Meer unterstehen drei Facharbeitsgruppen, die AG „Erfassen und Bewerten“ (ErBe), die AG „Datenmanagement“ und die AG „Qualitätssicherung“. Spezielle Fachaufgaben werden durch spezifische Ad-hoc-Arbeitsgruppen übernommen.

Das BfN ist in den verschiedenen Ausschüssen der ARGE BLMP vertreten, in der Expertengruppe Meer, der AG ErBe (stellvertretende Leitung) und der AG Datenmanagement, sowie in den Ad-Hoc-Arbeitsgruppen "Lebensraumtypen" (Leitung) und "Wirbeltiere" (stellvertretende Leitung).

Genaueres zur Arbeit im Rahmen des BLMP finden Sie auf folgender Website: www.blmp-online.de

Rechtliche Anforderungen

Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund einer Reihe von europäischen und internationalen Richtlinien und Konventionen zum Monitoring verschiedener mariner biotischer Parameter verpflichtet.

Anforderungen ergeben sich aus den Art. 11 und 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, 92/43/EWG) und aus den Art. 10 und 12 der Vogelschutzrichtlinie (VRL, 79/409/EWG). Für die Küsten- und Übergangsgewässer ergeben sich zusätzliche detaillierte Verpflichtungen nach Art. 5, 8 und 15 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG). Insbesondere die Berichtspflichten der FFH-Richtlinie erfordern eine umfassende Überwachung der in den Anhängen aufgelisteten Arten und Lebensraumtypen.

Die in Deutschland gültigen regionalen Meereskonventionen, das Oslo-Paris-Übereinkommen (Nordost-Atlantik einschließlich Nordsee) und das Helsinki-Übereinkommen (Ostsee), fordern zudem eine intensive Überwachung von bestimmten bedrohten und zurückgehenden Arten, sowie von spezifischen ökologischen Qualitätszielen bzw. Indikatoren („Ecological Quality Objectives“, EcoQOs). Für die Ostsee erfordert der im November 2007 verabschiedete „Baltic Sea Action Plan“ mit den darin festgelegten Zielen ein intensives Überwachungsprogramm.

Die im Juni 2008 in Kraft getretene Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) schreibt ein breit angelegtes marines Monitoring biologischer Parameter als Grundlage für die Bewertung des Umweltzustands, für die ggf. notwendige Aufstellung von Maßnahmen und als Überwachung des Erfolges der Maßnahmen vor. Das Ziel der MSRL ist das Erreichen des „guten Umweltzustands“ (good environmental status, GES) der europäischen Meere bis 2020. Weitere Infos in unserer Rubrik Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie .

Weitere Anforderungen für ein marines, biologisches Monitoring erwachsen aus dem ASCOBANS-Abkommen zum Schutz der Kleinwale und den ministeriellen Erklärungen der trilateralen Wattenmeerkooperation (TWC).

Foto einer Forscherin mit Fernglas bei der Zählung von Seevögeln

Schiffszählung der Seevögel

Foto eines startenden Flugzeuges im Einsatz für Schweinswal- und Vogelzählungen

Flugzeugtyp Partenavia im Einsatz für Schweinswal- und Vogelzählungen

Foto eine Forscherin bei der Zählung von Schweinswalen aus dem Flugzeug

Schweinswal-Flugzählung

Foto eines Forschers der ein Sidescan-Gerät zur Untersuchung des Meeresbodens für den Einsatz vorbereitet

Ein Sidescan-Gerät zur Untersuchung des Meeresbodens wird für den Einsatz vorbereitet.

Foto des  Forschungsschiffes Alkor am Anleger

Das Forschungsschiff Alkor

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Stand der Aktualisierung 28.03.2012