Seevögel

Ohrentaucher (Podiceps auritus) Balz im Prachtkleid

EU-Richtlinie über
die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichteten sich bereits 1979 mit Inkrafttreten der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG, Europäische Vogelschutzrichtlinie), geeignete Maßnahmen zu treffen, um für alle auf europäischem Gebiet heimischen Vogelarten (etwa 240 Arten) eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen.

Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie sind die Arten aufgeführt, die besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen, weil sie beispielsweise vom Aussterben bedroht sind, aufgrund ihres geringen Bestandes oder ihrer beschränkten örtlichen Verbreitung als selten gelten. Für diese Arten haben die Mitgliedsstaaten Schutzmaßnahmen zu treffen, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen, dazu gehört explizit auch, die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären.

In den Meeresflächen der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee kommen sieben Anhang I-Arten vor:

  • Sterntaucher
  • Prachttaucher
  • Ohrentaucher
  • Küstenseeschwalbe
  • Flussseeschwalbe
  • Brandseeschwalbe
  • Zwergmöwe

Darüber hinaus müssen aber auch die nicht in Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten geschützt werden, in dem ihre Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten als Nahrungsgebiet entwickelt und erhalten werden. Dazu gehört auch die Vermeidung von Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume sowie der Belästigung der Vögel. Zugkorridore müssen in ihrer Funktion erhalten bleiben.

Zu den, für mögliche Schutzgebietsausweisungen relevanten Arten gehören über die Anhang I-Arten hinaus noch insgesamt 19 weitere Arten, überwiegend Meeresenten, Möwen und Alke.

Die wichtigsten Ergebnisse der Forschungsprojekte:

  • Ingesamt wurden bei den langjährigen Schiffs- und Flugzählungen 25 Seevogelarten ermit-telt, für die Schutzgebietsausweisungen in der deutschen AWZ durchgeführt wurden (siehe Arten). Das Artenspektrum ist in Nord- und Ostsee unterschiedlich und umfasst insgesamt jeweils 18 Arten.
  • Viele Arten zeigen eine weiträumige Verteilung mit geringen Konzentrationen. Hierzu gehören vor allem Möwen.
  • Andere Vogelarten zeigen dagegen deutlich abgrenzbare Konzentrationsareale.
  • In der Ostsee sammeln sich vor allem Trauer-, Samt- und Eisenten küstenfern zu Zehntausenden in der Pommerschen Bucht, insbesondere auf der Oderbank. In der westlichen Ostsee / Beltsee sind in großen Bereichen Trauer-, Eis- und Eiderenten in gemeinsamen Rastgebieten zu finden. GRAFIK : (Verteilung der Eisenten-Bestände in der Ostsee.)
  • In der Nordsee ist insbesondere der Schutz von Stern- und Prachttauchern zu gewährleisten. Diese beiden Arten halten sich im Winter und sehr frühen Frühjahr zunächst vermehrt in der südlichen Nordsee vor der niedersächsischen Küste auf, im Spätwinter und späten Frühjahr sind sie vor allem seewärts der nordfriesischen Inseln zu finden.
  • Für Arten, die an den deutschen Küsten brüten, nimmt die Dichte des Auftretens auf See mit der Entfernung zum Land bzw. zur nächsten Brutkolonie ab. Hierbei sind unterschiedliche Aktionsradien der jeweiligen Brutvögel festzustellen. Dies gilt beispielsweise für verschiedene Seeschwalben-Arten, die in der Nachbrutzeit in starken Konzentrationen auf der Nordsee vorkommen können oder für die in Deutschland nur auf Helgoland brütenden Basstölpel, Trottellummen und Tordalke.

Vogelarten, die bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der deutschen AWZ berücksichtigt wurden:

Nordsee Ostsee
Sterntaucher
Prachttaucher
Basstölpel
Eiderente
Trauerente
Zwergmöwe
Lachmöwe
Sturmmöwe
Heringsmöwe
Silbermöwe
Mantelmöwe
Dreizehenmöwe
Brandseeschwalbe
Flussseeschwalbe
Küstenseeschwalbe
Trottellumme
Tordalk
Sterntaucher
Prachttaucher
Haubentaucher
Rothalstaucher
Ohrentaucher
Kormoran
Eiderente
Eisente
Trauerente
Samtente
Mittelsäger
Zwergmöwe
Sturmmöwe
Silbermöwe
Brandseeschwalbe
Flussseeschwalbe
Küstenseeschwalbe
Gryllteiste

Beispielhaft werden unter Seevogelarten einige dieser für NATURA 2000 relevanten Vogelarten aus Nord- und Ostsee vorgestellt.

Basstölpel (Sula bassana)

Haubentaucher (Podiceps cristatus)

Karte zeigt die Verbreitung von Rothalstauchern im Winter

Verbreitung von Rothalstauchern im Winter (Dezember-März) in den deutschen Bereichen der Ostsee. (Nordsee 1990-2006, Ostsee 2000-2006)
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Karte zeigt die Verbreitung von Eisenten im Winter

Verbreitung von Eisenten im Winter (Dezember-März) in den deutschen Bereichen der Ostsee. (Nordsee 1990-2006, Ostsee 2000-2006)
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Trauerente (Melanitta nigra)

Dreizehenmöve (Rissa tridactyla)

Seevogelarten

Bei der Ausweisung von Vogelschutzgebieten in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee wurden etwa 25 Seevogelarten berücksichtigt, hiervon sind es sieben der so genannten Anhang-I-Arten der Vogelschutzrichtlinie. Weitere Arten sind besonders selten, gefährdet oder rasten in international bedeutsamen Konzentrationen in den deutschen Meeren. Eine kleine Auswahl wird hier vorgestellt.
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Zwergmöwe (Hydrocoloeus minutus)

Vögel Forschungsmethoden

Zur Erfassung der verschiedenen Seevogel-Arten werden regelmäßig neben Flugzählungen vor al-lem Zählungen von Schiffen aus durchgeführt. Entlang von Zählstreifen (Transekte) werden die Arten, deren Individuenzahlen und Verhalten erfasst. Schiffszählungen werden seit 1980 mit einer sehr guten Abdeckung in der Deutschen Bucht, auch im Jahresverlauf, durchgeführt. Seit 1990 finden sie mit einer etwas geringeren Abdeckung auch in der Ostsee statt.
Ein Einblick in die Forschungsmethoden ...

Schiffszählungen

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Stand der Aktualisierung 26.10.2011