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Good Practice Beispiele |
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Erstellt durch: Margit Mönnecke und Karin Wasem, FTL-HSR
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Die auf der folgenden Seite aufgeführten Beispiele beziehen sich auf die Situation in der Schweiz.
Good Practice Beispiel
Orientierungsläufer Quelle:Download 31.01.08 © solv.ch
Steckbrief Fallbeispiel Schweizer OL-Verband (SOLV)
Fallbeispiel Schweizer OL-Verband (ausführliche Variante)
Ausgangslage
Problemstellung/Art des Konfliktes / Positionen
Am Prozess beteiligte Akteure
Bei der Herstellung von OL-Karten, der Planung und Durchführung von Wettkämpfen sowie bei der Bahnlegung sind jeweils verschiedene Akteure beteiligt: z.B. Swiss Orienteering, Kommission OL und Umwelt, Swissolympic, OEKOGEO AG Schaffhausen, BAFU, OL-Vereine, Regionalverbände, andere Organisationen, Ehrenmitglieder, Sponsoren, lokale Behörden: v.a. Wildhüter, Forstbehörden, Waldeigentümer, Jagdgesellschaften, Naturschutzorganisationen.
Lösungsansatz/Massnahmen
Flyer als Massnahmenkatalog:Bezugsadresse des Flyers: OL-Materialstelle, Altlandenbergstr. 40, 8494 Bauma, Tel. ++41 (0)52 397 12 12, www.ol-materialstelle.ch Ruhezonen:Ruhezonen geben dem Wild die Möglichkeit, sich den Störungen zu entziehen. Auf der Karte sind diese als Sperrgebiete ausgeschieden. Sie werden in Absprache mit der Wildhut für jeden Wettkampf neu festgelegt. Korridorartige Laufanlagen und Gebiete mit divergierenden Laufrichtungen:Kleinhaltung der Laufgebiete durch korridorartige Bahnlegung. An Kreuzungen der Korridore befinden sich Postennester. Markierung von Sperrgebieten:Markierung der als Sperrgebiete ausgeschiedenen Naturschutz- und Landwirtschaftsflächen auf der OL-Karte sowie wo nötig im Gelände (Absperrungen). Die Sperrgebiete dürfen von den Läufern weder während des Trainings noch im Wettkampf betreten werden. Bei Missachtung des Betretungsverbotes erfolgt die Disqualifikation. Freiflächen:Freiflächen sind Gebiete, die nicht als Sperrgebiete markiert sind, aber vom Wettkampf nicht tangiert werden (z.B. Flächen zwischen dem Laufgebiet und einer Strasse). Sie bieten fliehendem Wild ruhige Gebiete, bevor es die Strasse überquert. Öffentlicher Verkehr:Die maximale Entfernung des Besammlungsortes von einer ÖV-Haltestelle beträgt 2 km. Andernfalls hat der Veranstalter einen Transport anzubieten. Läufer können z.B. durch Ermässigung des Startgeldes bevorzugt werden, wenn sie mit ÖV anreisen. Zudem könnte eine Parkgebühr für Privatautos zu umweltverträglicherer Anreise beitragen. Prix Ecosport und Prix eco-OL:Preise zur Förderung von umweltfreundlich organisierten OL-Veranstaltungen. Sensibilisierung der OL-Läufer für eine umweltfreundliche Ausübung Ihrer Sportart. (Link: http://www.o-l.ch/solv/umwelt/dok/DerUmweltfreundlicheOL_SOLV2007.pdf) Erfolgskontrolle:Kontrollen zur Wirksamkeit der korridorartigen Bahnlegung, Ruhezonen und Freiflächen, sowie Erstellung einer Statistik über Wildunfälle im Zeitraum 7 Tage vor bis 7 Tage nach einer OL-Veranstaltung.

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