BfN weist Kritik der Ausstellungsmacher an behördlicher Prüfung zum plastinierten Gorilla zurück
- Artenschutz lässt sich nicht zu Werbezwecken von Körperweltenausstellung missbrauchen
Bonn, 26.05.2004: Mit aller Deutlichkeit weist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Kritik der Ausstellungsmacher der "Körperwelten" an dem behördlichen Prüfverfahren zurück. Der Sachverhalt eigne sich nicht, um Werbung für die Ausstellung zu machen, sagte Rudolf Ley Vizepräsident des BfN. Aufgrund neuer Informationen zum Schutzstatus hatte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Ausstellungsmacher aufgefordert, den plastinierten Gorilla aus der kommerziellen Ausstellung zu nehmen. Damit könne von den zuständigen Behörden geprüft werden, ob eine Genehmigung zur Zurschaustellung des Gorillas erteilt werden könne, ohne dass aktuell rechtliche Schritte seitens Strafverfolgungsbehörden eingeleitet werden müssten, so Ley.
"Die Zurschaustellung auch eines toten Exemplars einer streng geschützten Tierart ist laut EU-Verordnung nur möglich, wenn die Ausstellung zu wissenschaftlichen, Forschungs- und Bildungszwecken erfolgt, die der Erhaltung der betreffenden Art in freier Natur dienen und letzteres ist der entscheidende Punkt. Dies liegt bei der Ausstellung "Körperwelten" nach den uns bislang vorliegenden Informationen nicht vor", so der BfN-Vizepräsident. Die "Wissenschaftlichkeit der Ausstellung" insgesamt wurde vom BfN, entgegen der Behauptung der Aussteller, nie in Frage gestellt.
Hinweis:
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