Schriftenreihe "Naturschutz und Biologische Vielfalt"
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2017
Seit der Einführung der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 stehen alle heimischen wildlebenden Vogelarten auf dem Gebiet der Europäischen...
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Schriftenreihe "Naturschutz und Biologische Vielfalt"
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2005
Die vorliegende Publikation analysiert die zentralen rechtlichen Fragestellungen und unterbreitet erste konkrete Umsetzungsvorschläge für...
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Runge et al. (2010) : Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturmaßnahmen.
Dokument
Mit der sog. „Kleinen Novelle“ des BNatSchG wurden die artenschutzrechtlichen Regelungen des Naturschutzgesetzes an die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie angepasst. Dabei wurde mit dem § 44 Abs. 5 BNatSchG1 die Möglichkeit eröffnet, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (bzw. CEF-Maßnahmen) festzusetzen, um zu gewährleisten, dass die ökologische Funktion der von einem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten europäisch geschützter Arten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.