AWZ-Meeresschutzgebiete - Stand der Umsetzung

Vorschlag für die nationale Unterschutzstellung der zehn Natura 2000-Gebiete als sechs Naturschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
(Stand: April 2016).
Stand der Umsetzung in Nord- und Ostsee (April 2016)
Im Jahre 2004 wurden von Deutschland 10 Natura 2000-Gebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee an die EU-Kommission gemeldet. Die im Rahmen der Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten zwei Gebiete wurden anschließend im Jahre 2005 als Naturschutzgebiet (NSG) national unter Schutz gestellt. Die acht gemäß FFH -Richtlinie gemeldeten Gebiete wurden im Januar 2008 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Nach Art. 4 Abs. 4 FFH -RL sind diese Gebiete so schnell wie möglich, spätestens aber binnen sechs Jahren nach Aufnahme in die Liste, auch national unter Schutz zu stellen und im Anschluss für diese nach Art. 6 Abs. 1 FFH -RL Managementpläne zu erstellen.
Diese insgesamt zehn Natura 2000-Schutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee sollen durch sechs Schutzgebietsverordnungen national unter Schutz gestellt werden und schließen die zur Umsetzung der Vogelschutz-RL bereits ausgewiesenen Naturschutzgebiete mit ein:
Nordsee
- Doggerbank (NSGDgbV)
- Borkum Riffgrund (NSGBRgV)
- Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht (NSGSylV)
Ostsee
- Fehmarnbelt (NSGFmbV)
- Kadetrinne (NSGKdrV)
- Pommersche Bucht – Rönnebank (NSGPBRV)
Das Bundesumweltministerium hat dazu im Januar 2016 die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Hierzu fanden am 22. und 23. Februar 2016 Anhörungen in Hamburg statt. Die Karte zeigt die Lage und Ausdehnung der für die nationale Unterschutzstellung der zehn Natura 2000-Gebiete vorgeschlagenen sechs Naturschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.
Notwendige Regulierungen der europäischen Fischerei können nicht von den Mitgliedstaaten selbst, sondern nur von der europäischen Kommission im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik erlassen werden. Deshalb erarbeiten das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium, unterstützt vom Bundesamt für Naturschutz und den Thünen-Fischerei- Instituten, parallel einen auf die AWZ-Schutzgebiete bezogenen Antrag an die EU-Kommission.







