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Bundesamt für Naturschutz

Empfehlungen, um Routen wandernder Tierarten zu erhalten

Internationale Naturschutzakademie
25.08.2022
Putbus/Insel Vilm
Die Arbeitsgruppe (Intersessional Working Group, IWG) der Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species, CMS) hat sich vom 27. Juni bis zum 1. Juli an der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm getroffen. Ziel des Treffens war es, Empfehlungen zu erarbeiten, wie wichtige Wanderrouten von Tierarten im Angesicht rasanter Infrastrukturentwicklung erhalten werden können.

Lineare Infrastrukturen wie Zäune, Eisenbahnen, Straßen, Pipelines und Kanäle sind erhebliche Hindernisse für wandernde Tierarten. Einige Tierarten wie Elefanten, Saiga-Antilopen und Geparden legen große Entfernungen zurück, um Futter und Wasser zu finden, sich fortzupflanzen oder ungünstigen Witterungsbedingungen zu entgehen. Bauprojekte für neue Infrastrukturen stören dieses Wanderrouten und fragmentieren oder zerstören die Lebensräume dieser Arten. Dies führt zu genetischer Isolierung und damit zu kleineren und anfälligeren Populationen. Auf Beschluss der 13. Vertragsstaatenkonferenz (COP13) wurde die Arbeitsgruppe "Lineare Infrastruktur" eingerichtet, die sich mit den Auswirkungen von Infrastruktur auf wandernde Arten und ihre Lebensräume befasst.

Das Treffen auf Vilm brachte Experten und Vertreter*innen von Umwelt- und Infrastrukturinstitutionen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa, von internationale Finanzinstitutionen, Wissenschaft, Unweltverträglichkeitsprüfung sowie Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Sitzung wurde gemeinsam vom CMS-Sekretariat und dem Gastgeber, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUV), Deutschland, organisiert.

Die Teilnehmenden diskutierten einerseits die Verfügbarkeit von Daten über die Bewegungen wandernder Arten und deren Lebensräume sowie über bestehende und geplante Infrastrukturprojekte. Und andererseits existierende Richtlinien, sowie internationale, nationale Strukturen und gesetzliche Regelungen, um Standards und Richtlinien zu wandernden Arten bei der Entwicklung von Infrastrukturen anzuwenden, sowie über spezifische Erfahrungen dazu in Zentralasien.

Auf Grundlage des Treffens hat die IWG Empfehlungen entwickelt, für die bevorstehende 6. Sitzung des Sitzungsausschusses des Wissenschaftlichen Rates (ScC-SC6) und die 14. Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien (COP14). Die IWG sieht die Notwendigkeit, das Bewusstsein für die Bedeutung von Tierwanderungen und damit der Erhaltung der Durchlässigkeit der Landschaften allgemein, aber insbesondere bei Infrastrukturplanern, -entwicklern und -finanzierern zu schärfen und zu stärken. Wandernde Arten sollen bei der Infrastrukturplanung und der Folgenabschätzung so berücksichtigt werden, dass Zerschneidungen von Wanderkorridoren durch Infrastrukturen entweder bereits bei der Planung vermieden oder durch entsprechende Maßnahmen quer zu den Infrastrukturen erhalten werden. Für eine angemessene Integration der Wanderwege in die Planung ist es daher unabdingbar und dringend erforderlich, die Datenverfügbarkeit und -zugänglichkeit sowohl der Tierwanderungen als auch der Infrastrukturplanungen für Infrastrukturplaner, -entwickler sowie die Wissenschafts- und Naturschutzgemeinschaft die Datenverfügbarkeit und -zugänglichkeit zu verbessern. So wird derzeit zum Beispiel im Projekt BISON (Biodiversity and Infrastructure Synergies and Opportunities for European Transport Networks) eine Karte mit den national bedeutsamen Verbundachsenplanungen erarbeitet. Diese Karte soll die Grundlage für Wiedervernetzungsprojekte von europäischer Bedeutung bilden und gleichzeitig das Bewusstsein für das Erfordernis der Durchlässigkeit der Landschaft in Politik, Planung und Gesellschaft schärfen.

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