Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Europa
Anbau der gentechnisch veränderten Maislinien MON810 in Hektar
|
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Spanien |
79.269 |
76.057 |
67.726 |
97.346 |
116.306 |
136.962 |
131.537 |
107.749 |
Portugal |
4.856 |
5.202 |
4.869 |
7.723 |
9.278 |
8.171 |
8.542 |
8.017 |
Tschechien |
8.380 |
6.480 |
4.830 |
5.090 |
3.052 |
2.560 |
1.754 |
997 |
Polen |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
0 |
0 |
0 |
Slowakei |
1.931 |
875 |
1.248 |
760 |
216 |
100 |
411 |
104 |
Rumänien |
6.130 |
3.244 |
823 |
588 |
189 |
835 |
771 |
2,5 |
Deutschland |
3.173 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffellinie Amflora in Hektar
Schweden |
0 |
0 |
103 |
16 |
0 |
0 |
0 |
0 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Deutschland |
0 |
0 |
15 |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Tabelle als PDF
In Europa ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen rückläufig
Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU ist im Vergleich zur weltweiten Produktion sehr gering und betrifft zurzeit ausschließlich den Anbau des gentechnisch veränderten Mais „MON810“. Die Anbaugenehmigung der gentechnisch veränderten Kartoffel „Amflora“ wurde Ende 2013 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der fehlerhaften Beteiligung der Mitgliedsstaaten im Zulassungsprozess aufgehoben.
In Europa ist Spanien im GVP-Anbau führend
In Europa weist Spanien die größte GVP-Anbaufläche auf, die aber weniger als 0,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Spaniens ausmacht. Daneben waren nur noch Portugal, Tschechien, Polen, Slowakei, Rumänien und Deutschland am Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen beteiligt. In allen GVP-Anbaustaaten ist der GVP-Anbau rückläufig.
Anbau von gentechnisch verändertem Mais „MON810“ ist in Deutschland verboten
In Deutschland werden seit 2012 keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut, weder zu kommerziellen Zwecken (Inverkehrbringung), noch zu Forschungszwecken (Freisetzung). Der einzige in Europa zum Anbau zugelassene gentechnisch veränderte Mais „MON810“ ist in Deutschland wie in sieben anderen europäischen Staaten zunächst mit Hilfe des sogenannten Schutzklauselverfahrens verboten worden. Dieses Verfahren ermöglicht den Mitgliedsstaaten, die GVP zu verbieten, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich eines Gefahrenpotentials vorliegen, die im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Seit März 2015 besteht zudem für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit aufgrund der sogenannten Opt-Out-Regelung den Anbau von GVP im eigenen Hoheitsgebiet (oder in einzelnen Regionen des Hoheitsgebietes) zu untersagen. Von der Opt-out Regelung haben im Jahr 2015 bereits 19 EU Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland) Gebrauch gemacht, wobei Belgien und UK nur in bestimmten Regionen ihres Hoheitsgebietes den GVP-Anbau unterbinden. Der Anbau zu Forschungszwecken ist in ganz Europa rückläufig, da die Hersteller laut eigenen Aussagen wegen mangelnder Marktchancen ihre Forschung zur Agrogentechnik in Europa abbauen.