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Bundesamt für Naturschutz

Anzahl der Einfuhrgenehmigungen für tote Exemplare geschützter Arten (I)

Karten und Daten
Arten
CITES
Jedes Jahr werden zahlreiche tote Exemplare sowie daraus gewonnene Teile und Erzeugnisse geschützter Tiere oder Pflanzen legal nach Deutschland eingeführt. Das Bundesamt für Naturschutz erteilt hierfür die erforderlichen Einfuhrgenehmigungen. Die gesetzliche Grundlage für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten bildet das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on Internationale Trade in Edangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES).
Diagramm: Anzahl der Einfuhrgenehmigungen für tote Exemplare geschützter Arten (I) Vergrößern

Anzahl der Einfuhrgenehmigungen für tote Exemplare geschützter Arten (II)

Quelle: Bundesamt für Naturschutz 2016 (Datenbank Vollzug im Artenschutz (VIA), rechtmäßige Einfuhren, für die CITES-Genehmigungen erteilt wurden); Stand der Daten: 13.05.2016
Klassen 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Pflanzen 319 185 167 210 191 181
Tiere 5.492 5.886 6.306 6.417 6.373 6.218
Säugetiere 1.078 1.088 1.069 1.059 1.073 1.059
Vögel 6 12 12 13 34 20
Reptilien 2.896 3.156 3.517 3.563 3.482 3.317
Amphibien 4 1 0 1 2 1
Fische und wirbellose Tiere 1.508 1.629 1.708 1.781 1.782 1.821

 

Einfuhr toter Exemplare und daraus gewonnener Erzeugnisse geschützter Arten bleibt auf hohem Niveau

CITES regelt nicht nur die Einfuhr von lebenden Tieren und Pflanzen, sondern auch die Einfuhr toter Exemplare und daraus gewonnener Teile und Erzeugnisse. CITES-Einfuhrgenehmigungen sind für alle Arten des Anhangs I und des Anhangs II erforderlich. Während Arten des Anhangs I wegen ihrer bereits geringen Bestände oder wegen des starken Handels akut vom Aussterben bedroht sind, werden Arten des Anhangs II zwar gehandelt, jedoch sind sie noch nicht unmittelbar bedroht.

Der Großteil der Genehmigungen für diese Teile und Erzeugnisse wurde für Arten aus Anhang II ausgestellt. In 2014 gab es rund 6.300 Genehmigungen im Bereich geschützter Tiere und 187 Genehmigungen im Bereich geschützter Pflanzen.

Bei Tieren werden vor allem Reptilienhäute importiert

Bei den Tierklassen sind die Zahlen über die vergangenen Jahre hingegen relativ konstant. Den Hauptanteil bei den Einfuhren von Teilen und Erzeugnissen geschützter Arten nehmen Reptilienhäute und daraus gefertigte Erzeugnisse wie Uhrenarmbänder und Handtaschen ein. Die meisten stammen von auf Farmen gezüchteten Exemplaren.

Starker Rückgang der Genehmigungen bei Pflanzenmaterial ist ein statistischer Effekt

Der Rückgang der Genehmigungszahlen für pflanzliche Erzeugnisse nach 2009 resultiert aus einer Änderung für Erzeugnisse aus Candelilla-Wachs (Euphorbia antisyphilitica). Wenn solche Erzeugnisse wie zum Beispiel Lippenstifte für den Einzelhandel verpackt sind, unterliegen sie keinen artenschutzrechtlichen Bestimmungen mehr.

Einfuhr geschützter Tropenhölzer nimmt zu

Auffallend in den vergangenen fünf Jahren ist ein Anstieg der Einfuhren von geschützten Holzarten (häufig Ramin). Dieses wird unter anderem im Modellbau, bei der Leistenherstellung und im Instrumentenbau verwendet. Mit den erteilten CITES-Dokumenten wird sowohl der nachhaltige Einschlag als auch dessen Legalität im Ursprungsland nachgewiesen.

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