Anzahl der gesetzlich streng geschützten heimischen Arten

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Fast 500 heimische Arten stehen unter strengem Schutz. Bei den 417 streng geschützten Tierarten sind über die Hälfte Vögel und Schmetterlinge
Dieser strenge Schutz gilt für 417 von insgesamt rund 48.000 wild lebenden Tierarten in Deutschland. Die meisten dieser Tierarten sind in ihrem Bestand hochgradig bedroht. Vögel machen mit 139 und Schmetterlinge mit 115 Arten bereits mehr als die Hälfte dieser geschützten Arten aus, hinzukommen Säugetiere und Käfer. Bekannte, unter Schutz stehende Arten sind Weißstorch (Ciconia ciconia), Apollofalter (Parnassius apollo) und Feldhamster (Cricetus cricetus), aber auch weniger geläufige Arten wie beispielsweise der Linienhalsige Zahnflügel-Prachtkäfer (Dicerca moesta).
Über 50 heimische Pflanzenarten stehen unter strengem gesetzlichem Schutz
Bei den Pflanzen sind 52 Farn- und Blütenpflanzen und eine Flechtenart der rund 9.500 Pflanzenarten durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Dazu gehören einige Orchideenarten wie zum Beispiel der Echte Frauenschuh (Cypripedium calceolus) oder das Torf-Glanzkraut (Liparis loeselii). Weniger bekannte Arten sind Gräser wie die Dicke Trespe (Bromus grossus) oder das Scheidenblütgras (Coleanthus subtilis).
Gesetzliche Verbote sichern den Bestand der Arten
Für den strengen Schutz dieser Tier- und Pflanzenarten sieht das Bundesnaturschutzgesetz unterschiedliche Regelungen vor. Um streng geschützte Tierarten in Deutschland in ihrem Bestand zu sichern, ist es unter anderem untersagt, diese Tiere zu fangen, zu töten, ihre Nester oder Ruhestätten zu beschädigen oder sie während ihrer Fortpflanzungszeiten erheblich zu stören. Zum Schutz besonders geschützter Pflanzen ist es unter anderem verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen, ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten. Darüber hinaus gelten für viele Tier- und Pflanzenarten auch weitreichende Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft oder bei Baumaßnahmen in Natur und Landschaft.