Beschlagnahmen an deutschen Außenzollämtern 2013 bis 2014
Zollamt | Anzahl Beschlagnahmen |
---|---|
Hauptzollamt Flughafen Frankfurt (Main) | 905 |
Zollamt Flughafen München | 256 |
Zollamt Germersheim/Speyer | 171 |
Zollamt Flughafen Berlin-Tegel | 57 |
Zollamt Hamburg Hafen | 51 |
Zollamt Flughafen Köln/Bonn | 44 |
übrige Zollämter | 505 |
Gesamt | 1.989 |
Deutsche Zollämter beschlagnahmten 2013 bis 2014 knapp 2.000 illegal eingeführte Exemplare geschützter Arten
Im Zeitraum 2013 bis 2014 gab es insgesamt 1.989 Beschlagnahmen an 131 beteiligten Zollämtern. Bei mehr als 85 Prozent aller beschlagnahmten Exemplare handelte es sich um Touristensouvenirs aus tierischen oder pflanzlichen Materialien. Aber auch lebende Exemplare mussten wegen fehlender CITES-Dokumente beschlagnahmt und eingezogen werden. Nur als Beispiele sind hier für den Zeitraum 2013 bis 2014 insgesamt 71 lebende Schildkröten, 61 lebende Schlangen, 16 lebende Warane und im Bereich Teile und Erzeugnisse circa 200 Kilogramm Elefantenelfenbein, über 1.600 kleine Lederprodukte von Reptilien sowie über 16.000 getrocknete Seepferdchen zu nennen.
Einfuhr ohne CITES-Genehmigung wird geahndet
Führt jemand Exemplare geschützter Arten ohne die erforderlichen CITES-Genehmigungen ein, werden diese durch die Einfuhrzollstelle beschlagnahmt. Liegen bis zum Ablauf der Beschlagnahmefrist keine Genehmigungsdokumente vor, werden die Exemplare ersatzlos eingezogen und gehen in Staatseigentum über. Wer ohne Genehmigung einführt, muss mit der Einleitung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen rechnen.