Übersicht der Monitoringberichte zu gentechnisch veränderten Organismen

Monitoring der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Organismen soll schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt aufdecken
Wer in der Europäischen Union gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wie insektenresistenten Mais oder herbizidtoleranten Raps importieren, verarbeiten, anbauen oder als Futter- oder Lebensmittel verwenden möchte, ist rechtlich dazu verpflichtet, mögliche schädliche Wirkungen des GVO auf Mensch und Umwelt zu beobachten und jährlich einen Monitoringbericht zu erstellen. Die Zahl der Monitoringberichte im Bereich Import und Verarbeitung ist seit 2005 stark angestiegen, 2014 wurden 42 Berichte an die EU übermittelt. Da bisher mit MON 810-Mais und der Amflora-Kartoffel lediglich zwei GVO in der EU kommerziell angebaut wurden, ist die Zahl der Monitoringberichte zum Anbau viel geringer.
Bisher durchgeführtes GVO-Monitoring weist Defizite auf
Das bisher von den für die Beobachtung verantwortlichen Genehmigungsinhabern durchgeführte Monitoring ist in seiner jetzigen Form aus wissenschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht nicht geeignet, um belastbare Informationen zu möglichen schädlichen Umweltwirkungen zu liefern. Die Auswahl der Messparameter, die Methoden, das Erhebungsdesign und die Datenauswertung müssen verbessert werden. Inzwischen wurden für viele Aspekte des Monitorings Methoden und Konzepte entwickelt, die zu einer Qualitätssteigerung der Beobachtung beitragen könnten.