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Bundesamt für Naturschutz

Übersicht der Monitoringberichte zu gentechnisch veränderten Organismen

Karten und Daten
Monitoring
Gentechnik
Wer in der EU gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wie beispielsweise insektenresistenten Mais oder herbizidtoleranten Raps importiert, verarbeitet, anbaut oder als Futter- oder Lebensmittel verwendet, muss mögliche schädliche Umweltwirkungen beobachten und über dieses Monitoring regelmäßig berichten. Dies soll der frühzeitigen Erkennung negativer Auswirkungen der GVO auf Mensch und Umwelt dienen. Seit 2005 werden der EU Monitoringberichte vorgelegt.
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Monitoring der Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Organismen soll schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt aufdecken

Wer in der Europäischen Union gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wie insektenresistenten Mais oder herbizidtoleranten Raps importieren, verarbeiten, anbauen oder als Futter- oder Lebensmittel verwenden möchte, ist rechtlich dazu verpflichtet, mögliche schädliche Wirkungen des GVO auf Mensch und Umwelt zu beobachten und jährlich einen Monitoringbericht zu erstellen. Die Zahl der Monitoringberichte im Bereich Import und Verarbeitung ist seit 2005 stark angestiegen, 2014 wurden 42 Berichte an die EU übermittelt. Da bisher mit MON 810-Mais und der Amflora-Kartoffel lediglich zwei GVO in der EU kommerziell angebaut wurden, ist die Zahl der Monitoringberichte zum Anbau viel geringer.

Bisher durchgeführtes GVO-Monitoring weist Defizite auf

Das bisher von den für die Beobachtung verantwortlichen Genehmigungsinhabern durchgeführte Monitoring ist in seiner jetzigen Form aus wissenschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht nicht geeignet, um belastbare Informationen zu möglichen schädlichen Umweltwirkungen zu liefern. Die Auswahl der Messparameter, die Methoden, das Erhebungsdesign und die Datenauswertung müssen verbessert werden. Inzwischen wurden für viele Aspekte des Monitorings Methoden und Konzepte entwickelt, die zu einer Qualitätssteigerung der Beobachtung beitragen könnten.

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