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Bundesamt für Naturschutz

Übersicht über rechtmäßige Einfuhren lebender Tiere und Pflanzen (I)

Karten und Daten
Arten
CITES
Jedes Jahr werden zahlreiche lebende geschützte Tiere oder Pflanzen legal nach Deutschland eingeführt. Das Bundesamt für Naturschutz erteilt hierfür die erforderlichen Einfuhrgenehmigungen. Die gesetzliche Grundlage für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten bildet das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES).
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Übersicht über rechtmäßige Einfuhren lebender Tiere und Pflanzen (II)

Quelle: Bundesamt für Naturschutz 2016 (Datenbank Vollzug im Artenschutz (VIA), rechtmäßige Einfuhren, für die CITES-Genehmigungen erteilt wurden); Stand der Daten: 13.05.2016
Klassen 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Pflanzen 10.834.995 16.226.377 3.458.584 970.974 419.292 497.998
Tiere 147.044 167.710 168.505 183.110 166.991 201.733
Säugetiere 159 22 307 712 751 694
Vögel 252 395 260 156 233 244
Reptilien 57.378 62.466 63.236 85.208 67.027 85.482
Amphibien 3.363 3.806 2.616 342 725 507
Fische und wirbellose Tiere 85.892 101.021 102.086 96.692 98.255 114.806

 

Weiterhin werden viele lebende geschützte Tiere und Pflanzen nach Deutschland eingeführt

Als Folge von Handelsinteressen sind heute viele Tier- und Pflanzenarten weltweit gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Um den internationalen Handel zu überwachen und zu reglementieren, wurde 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschlossen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES). Es listet die Arten entsprechend ihrem Gefährdungsgrad in drei Anhängen auf, für die jeweils unterschiedlich starke Handelsbeschränkungen gelten. In Deutschland erteilt das Bundesamt für Naturschutz als CITES-Vollzugsbehörde Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr dieser Arten.

CITES-Einfuhrgenehmigungen sind für alle Arten aus Anhang I und Anhang II erforderlich. Während Arten in Anhang I wegen ihrer bereits geringen Bestände oder wegen des starken Handels akut vom Aussterben bedroht sind, werden Arten in Anhang II zwar gehandelt, jedoch sind sie noch nicht unmittelbar bedroht. Bei lebenden Tieren werden neben den artenschutzrechtlichen Voraussetzungen auch die Unterbringungsmöglichkeiten geprüft, bevor eine Einfuhrgenehmigung erteilt wird.

Der Großteil der Genehmigungen wird für die in Anhang II aufgeführten Arten ausgestellt. 2015 betraf das fast 498.000 Pflanzen und über 201.000 Tiere. Den größten Anteil der eingeführten lebenden Tiere machen Reptilien, Fische und Wirbellose aus. Von allen eingeführten lebenden Reptilien stammten in den vergangenen fünf Jahren über 80 Prozent aus der Nachzucht in Gefangenschaft. Bei den Amphibien ist die Nachfrage zurückgegangen.

Einfuhr bestimmter Orchideen muss nicht mehr genehmigt werden

Bei den Pflanzen sind die Stückzahlen seit 2011 zurückgegangen. Dies ist auf den Wegfall von Genehmigungspflichten für bestimmte Orchideen-Hybriden (Massenware) zurückzuführen. Die Anzahl der Einfuhrgenehmigungen von Orchideen ist allerdings über den gesamten Zeitraum auf hohem Niveau geblieben und die Anzahl unterschiedlicher Orchideenarten – mit Ausnahme in 2013 – sogar von 1.779 Arten (2009) auf 2.380 Arten (2015) gestiegen.

Die am häufigsten eingeführten geschützten Tierarten 2015 im Überblick

In 2015 wurden folgende lebende Exemplare am häufigsten eingeführt: 600 Javaneraffen in der Klasse der Säugetiere, 19 Orangebrust-Feigenpapageien in der Klasse der Vögel, 33.000 Chinesische Streifenschildkröten in der Klasse der Reptilien, 400 Rotaugenlaubfrösche in der Klasse der Amphibien, 93.032 Korallen im Bereich der Fische und wirbellosen Tiere und 134.997 Orchideen im Bereich der Pflanzen.

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