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Bundesamt für Naturschutz

Zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen in Europa

Karten und Daten
Land- und Forstwirtschaft
Gentechnik
In Europa sind aktuell 71 gentechnisch veränderte Pflanzenlinien für die Einfuhr in die EU zugelassen (Stand: 05.2016). Davon darf aber nur eine gentechnisch veränderte Pflanzenlinie (Mais MON810) in der EU auch angebaut werden.
Quelle: OECD 2016; Stand der Daten: 31.05.2016; * andere Produkte = Pflanzenprodukte, die nicht unter Lebens- und Futtermittel fallen ** Antibiotikaresistenz: Diese Eigenschaft ist im Züchtungsprozess relevant, da mithilfe von sogenannten Antibiotika-Markergenen diejenigen Pflanzen selektiert werden, die den Prozess der gentechnischen Veränderung erfolgreich durchlaufen haben. Für den Anbau und den Verzehr sind Antibiotikaresistenzen jedoch unerwünscht, da die Resistenzgene von GVP auf Mikroorganismen übertragen werden können. Dieses veraltete Selektionsverfahren ist heute überholt – dennoch werden die „alten“ GVP mit Antibiotikaresistenzgenen weiterhin in neue Zuchtlinien eingekreuzt. Ausführliche Quelle: OECD (2016): Bio Track Product Database. Abrufbar unter: http://www2.oecd.org/biotech/byCountry.aspx (aufgerufen am: 07.06.2016)

Pflanze

Merkmal

Zweck der Zulassung

Anzahl der Pflanzenlinien

Baumwolle (Gossypium)

Insektenresistenz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

1

Insektenresistenz und Antibiotikaresistenz**

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

1

Herbizidresistenz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

4

Herbizid- und Antibiotikaresistenz**

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

1

Herbizidresistenz und Insektenresistenz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

2

Herbizidtoleranz, Insektenresistenz und

Antibiotikaresistenz**

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

 

1

Mais(Zea mays)

Insektenresistenz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel Anbau in der Europäischen Union

1

Insektenresistenz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

5

Insektenresistenz und Antibiotikaresistenz**

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

2

Herbizidtoleranz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

3

Herbizidtoleranz und Insektenresistenz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

25

Herbizidtoleranz,

Insektenresistanz und Antibiotikaresistenz**

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

 

2

Trockentoleranz, Antibiotikaresistenz**

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

1

Nelke (Dianthus)

Veränderte Farbe

Einfuhr als andere Produkte*

2

Herbizidtoleranz, veränderte Farbe

Einfuhr als andere Produkte*

2

Raps (Brassica napus)

Herbizidtoleranz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

4

Herbizidtoleranz, männliche Sterilität

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

2

Soja (Glycine max)

Insektenresistenz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

1

Herbizidtoleranz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte

7

Insektenresistenz und Herbizidtoleranz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

1

Veränderter Fettsäure- Gehalt, Herbizidtoleranz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

3

Pflanze

Merkmal

Zweck der Zulassung

Anzahl der Pflanzenlinien

Zuckerrübe (Beta vulgaris)

 

Herbizidtoleranz

Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte*

 

1

Gesamt

 

 

71

Nur eine gentechnisch veränderte Pflanzenlinie darf in Europa angebaut werden

Aktuell sind in Europa 71 gentechnisch veränderte Pflanzenlinien (GVP) für die Einfuhr in die EU zugelassen, aber nur eine Pflanzenlinie (Mais MON810) darf in Europa auch angebaut werden. Grund dafür sind die strengen Zulassungsbedingungen für GVP-Anbau in der EU und die unterschiedliche Auffassung der Mitgliedsstaaten, welche Datenlage ausreichend ist, um einen GVP als sicher einzustufen.

Umweltrisikoprüfung untersucht Auswirkungen von GVP auf Mensch und Umwelt

Bevor eine gentechnisch veränderte Pflanze in der EU für eine Freisetzung (zum Anbau zu Forschungszwecken) oder für ein Inverkehrbringen (zum Import, als Futter und Lebensmittel oder zum Anbau zur kommerziellen Nutzung) zugelassen wird, muss eine Umweltrisikoprüfung (URP) durchgeführt werden. Hier wird untersucht, ob schädliche Auswirkungen mit der Anwendung verbunden sein können und ob ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. Hierbei ist das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Fehlendes Wissen und eine lückenhafte Datenlage erschweren allerdings die Prüfung und führen regelmäßig dazu, dass keine Einigung erzielt, das Verfahren verzögert wird und letztendlich die Europäische Kommission über die Zulassung entscheidet.

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