Zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen in Europa
Pflanze |
Merkmal |
Zweck der Zulassung |
Anzahl der Pflanzenlinien |
---|---|---|---|
Baumwolle (Gossypium) |
Insektenresistenz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
1 |
Insektenresistenz und Antibiotikaresistenz** |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
1 |
|
Herbizidresistenz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
4 |
|
Herbizid- und Antibiotikaresistenz** |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
1 |
|
Herbizidresistenz und Insektenresistenz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
2 |
|
Herbizidtoleranz, Insektenresistenz und Antibiotikaresistenz** |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
1 |
|
Mais(Zea mays) |
Insektenresistenz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel Anbau in der Europäischen Union |
1 |
Insektenresistenz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
5 |
|
Insektenresistenz und Antibiotikaresistenz** |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
2 |
|
Herbizidtoleranz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
3 |
|
Herbizidtoleranz und Insektenresistenz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
25 |
|
Herbizidtoleranz, Insektenresistanz und Antibiotikaresistenz** |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
2 |
|
Trockentoleranz, Antibiotikaresistenz** |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
1 |
|
Nelke (Dianthus) |
Veränderte Farbe |
Einfuhr als andere Produkte* |
2 |
Herbizidtoleranz, veränderte Farbe |
Einfuhr als andere Produkte* |
2 |
|
Raps (Brassica napus) |
Herbizidtoleranz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
4 |
Herbizidtoleranz, männliche Sterilität |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
2 |
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Soja (Glycine max) |
Insektenresistenz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
1 |
Herbizidtoleranz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte |
7 |
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Insektenresistenz und Herbizidtoleranz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
1 |
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Veränderter Fettsäure- Gehalt, Herbizidtoleranz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
3 |
|
Pflanze |
Merkmal |
Zweck der Zulassung |
Anzahl der Pflanzenlinien |
Zuckerrübe (Beta vulgaris) |
Herbizidtoleranz |
Einfuhr als Lebens- und Futtermittel oder als andere Produkte* |
1 |
Gesamt |
|
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71 |
Nur eine gentechnisch veränderte Pflanzenlinie darf in Europa angebaut werden
Aktuell sind in Europa 71 gentechnisch veränderte Pflanzenlinien (GVP) für die Einfuhr in die EU zugelassen, aber nur eine Pflanzenlinie (Mais MON810) darf in Europa auch angebaut werden. Grund dafür sind die strengen Zulassungsbedingungen für GVP-Anbau in der EU und die unterschiedliche Auffassung der Mitgliedsstaaten, welche Datenlage ausreichend ist, um einen GVP als sicher einzustufen.
Umweltrisikoprüfung untersucht Auswirkungen von GVP auf Mensch und Umwelt
Bevor eine gentechnisch veränderte Pflanze in der EU für eine Freisetzung (zum Anbau zu Forschungszwecken) oder für ein Inverkehrbringen (zum Import, als Futter und Lebensmittel oder zum Anbau zur kommerziellen Nutzung) zugelassen wird, muss eine Umweltrisikoprüfung (URP) durchgeführt werden. Hier wird untersucht, ob schädliche Auswirkungen mit der Anwendung verbunden sein können und ob ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. Hierbei ist das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Fehlendes Wissen und eine lückenhafte Datenlage erschweren allerdings die Prüfung und führen regelmäßig dazu, dass keine Einigung erzielt, das Verfahren verzögert wird und letztendlich die Europäische Kommission über die Zulassung entscheidet.