Regelungen zum Schutz
Der Schutz der Arten ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, der Bonner Konvention, der Berner Konvention und Verordnungen oder Richtlinien der Europäischen Union (EG-Artenschutz-Verordnung, EU-Verordnung zu invasiven Arten, FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie). Diese sind über das Bundesnaturschutzgesetz ins nationale Recht überführt oder gelten teilweise auch unmittelbar.
Die fachliche Implementierung der rechtlichen Vorgaben auf globaler, europäischer und nationaler Ebene ist für den Schutz von Fauna und Flora von größter Wichtigkeit. Ein abgestimmtes Vorgehen auf europäischer und internationaler Ebene ist immer dann notwendig, wenn der Schutz einer Koordinierung zwischen mehreren Staaten (bspw. Mitgliedstaaten der EU) bedarf und/oder es sich um wandernde Arten handelt. Das BfN berät hierbei das Bundesumweltministerium, arbeitet in Fachgremien legt fachliche Grundlagen über z.B. Forschungsvorhaben zum Schutz der Tier- und Pflanzenarten und beteiligt sich an Diskussionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.