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Bundesamt für Naturschutz

Managementpläne

Die Aufstellung des Managementplans für jedes Naturschutzgebiet ist in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung (bspw. § 7 NSGBRgV) verankert. Auch das Bundesnaturschutzgesetz sieht im § 32 vor, durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der FFH-RL in allen Natura 2000 Gebieten entsprochen wird.In den Managementplänen für die marinen Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee werden die Maßnahmen, die zum Erreichen des jeweiligen Schutzzwecks erforderlich sind, dargestellt und deren Begründung und Herleitung umfangreich erläutert.

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 13.05.2020 erfolgte die offizielle Bekanntmachung der Managementpläne für die drei Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ der Nordsee. Somit sind nun  Maßnahmenprogramme für die folgenden Gebiete  in Kraft getreten, deren Umsetzungen nun kurzfristig beginnen werden:

Managementplanung in der AWZ

Das BfN veröffentlichte 2017 Informationen zur Methodik für die Entwicklung von Managementplänen in marinen Natura 2000 Gebieten. Die Ermittlung von Defiziten im Erhaltungsgrad wird in dieser methodischen Aufbereitung ebenso vorgestellt wie das Vorgehen zur Identifizierung von geeigneten Managementmaßnahmen. Auf dieser Basis wurden dann nachfolgend die Managementpläne für die oben genannten Naturschutzgebiete erstellt.

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