Verfahren
Der Weg zu den Managementplänen der Nordseeschutzgebiete
2017 wurden die relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Zustände und Belastungen der in den Gebieten vorkommenden zu schützenden Arten und Lebensräume in den Gebietsbeschreibungen für die Nordsee (BfN-Skripten 477) publiziert.
Mit dem Erlass der sechs Schutzgebietsverordnungen im September 2017 wurden die FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete national unter Schutz gestellt. Diese Schutzgebietsverordnungen schließen auch die bereits 2005 zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Naturschutzgebiete mit ein.
Die FFH-RL (Art. 4, Abs. 4 FFH-Richtlinie) sieht vor, dass die nötigen Erhaltungsmaßnahmen, ggf. in Form von Managementplänen innerhalb einer Sechsjahresfrist nach der Anerkennung der nationalen Natura 2000 Schutzgebietskulisse durch die EU-Kommission festgelegt bzw. erarbeitet werden. Die Anerkennung des deutschen Natura 2000 Netzwerks durch die EU-Kommission erfolgte 2008.
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Managementplans ist in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung des Gebietes verankert (bspw. § 7 NSGBRgV). Danach sind die Managementpläne im Benehmen mit den angrenzenden Ländern und den fachlich betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit und der vom Bund anerkannten Naturschutzvereinigungen zu erstellen. Maßnahmen, deren Durchführung den Zuständigkeitsbereich anderer Bundesbehörden betrifft, sind im Einvernehmen mit diesen Behörden darzustellen.
Die Managementpläne für die Nordseegebiete wurden in den Jahren 2017 bis 2020 entwickelt und abgestimmt. Die Basis hierfür lieferten die Anforderungen an die Managementpläne, die bereits Ende der 1990er Jahre für Natura 2000 Gebiete auf europäischer Ebene entwickelt wurden.
Im November 2017 wurden die ersten Entwürfe der Managementpläne für die Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ der Nordsee versendet und mit den zu beteiligenden Behörden und der Öffentlichkeit im Rahmen von Anhörungen am 15. und 16. Januar 2018 erörtert. Die bis Anfang Februar 2018 eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen wurden ausgewertet und mit den Einwendern ausführlich geklärt. Das Benehmen mit den betroffenen Küstenbundesländern wurde am 17. Dezember 2019 und das Einvernehmen mit den bei den Maßnahmen betroffenen Bundesbehörden wurde am 13. Januar 2020 hergestellt. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurden die Managementpläne von 2017 bis zum endgültigen Einvernehmen Anfang 2020 noch überarbeitet und angepasst. Bei der Maßnahmenplanung in der deutschen AWZ der Nordsee wurden die geltenden völker- und unionsrechtlichen Vorgaben beachtet. Im Mai 2020 wurden die Managementpläne für die drei NSG in der deutschen AWZ der Nordsee im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtskräftig.
Der Weg zu den Managementplänen der Ostseeschutzgebiete
Das Beteiligungsverfahren für die Managementpläne der NSG in der AWZ der Ostsee wurde mit einer Besprechung der Gebietsbeschreibung (BfN-Skripten 553) (Sachgrundlagen) mit den zuständigen Fachbehörden des Bundes und der Länder Ende Januar 2020 gestartet. Die Gebietsbeschreibung zu den Naturschutzgebieten der Ostsee wurde Ende Februar 2020 veröffentlicht.
Derzeit läuft das Beteiligungsverfahren für die Managementpläne Ostsee.