Offshore-Windkraft
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Das am 01.01.2017 in Kraft getretene Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) mit dem Flächenentwicklungsplan ist das zentrale fachplanerische Steuerungsinstrument bei der Schaffung von Windparks auch in der AWZ. Mit der am 05.11.2020 vom Bundestag beschlossenen Novelle des WindSeeG sollen die zunächst vorgesehenen Ausbauziele von 6,5 GW bis 2020 und 15 GW Leistung bis 2030 auf 20 GW bis 2030 und 40 GW bis 2040 erhöht werden. Das Ziel des BfN ist es, den Ausbau der Offshore-Windenergie naturverträglich zu gestalten und Beeinträchtigungen der marinen Arten und Lebensräume sowie des Vogelzugs zu vermeiden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Position des BfN.
In den deutschen Meeresgebieten startete 2009 mit „Alpha Ventus“ der Bau des ersten Windparks. Seit dieser Zeit hat sich die Offshore-Windkraft rasant weiterentwickelt, sowohl was die Technik der Anlagen, deren Fundamente und Gründungsvarianten sowie der Leistung als auch den Ausbaustand in der Fläche anbelangt. 2019 waren rund 1.470 Offshore-Windkraftanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 7.350 MW (7,35 GW) in Betrieb. Den aktuellen Ausbaustand in Nord- und Ostsee sowie die weiteren Planungen finden Sie auf der Website des BSH und in unserer Rubrik Offshore-Windkraft.
Zulassungsverfahren für Offshore-Windparks und deren Netzanbindung
Damit die Haushalte den von den Windparks auf See erzeugten Strom nutzen können, müssen die Offshore-Windparks über Umspann- und Konverterstationen sowie Seekabel mit dem Festlandsnetz verbunden werden.
Offshore-Windparks und deren Netzanbindung werden inzwischen nach dem WindSeeG zugelassen. Die Verfahren werden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) geführt und setzen neben einem Antrag auf Planfeststellung einen Zuschlag in einem von der Bundesnetzagentur geführten Ausschreibungsverfahren voraus. Die naturschutzfachlichen Empfehlungen spielen in diesem Zulassungsverfahren eine maßgebliche Rolle.
Offshore-Windparks sind riesig
Nabenhöhen von durchschnittlich 100 Metern und mehr, durchschnittlicher Durchmesser der Rotoren von über 150 Meter, das heißt ein Rotorblatt mehr als 70 Meter lang, Gesamthöhen bis 150 Meter (oder mehr), Gewicht der einzelnen Anlagen rund 250 Tonnen – Windenergieanlagen (WEA) auf dem Meer sind riesig. Bis 2025 werden voraussichtlich Anlagen mit einem Rotordurchmesser bis zu 200 Meter und einer Nabenhöhe bis über 140 Meter in Betrieb gehen.
Um den Kräften von Wind, Wellen und Strömungen standhalten zu können, benötigen die WEA besondere Fundamente, die sicher im Meeresboden verankert sind. In Nord- und Ostsee werden in der Regel tiefgründende Fundamente eingesetzt. Dabei werden häufig einzelne, zukünftig 8-12 m Durchmesser umfassende Gründungspfähle (Monopile) bis zu 50m tief in den Meeresboden gerammt. Oder die Anlagen stehen auf Jacket-Fundamenten. Das sind fachwerkartige Stahlkonstruktionen, die mit mehreren, mit einem Durchmesser von 3-4 m etwas weniger starken Pfählen, die ebenfalls in den Boden gerammt werden, fest verankert sind. Auch Tripods, dreibeinige Fundamente, werden häufig eingesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Übersicht über die verschiedenen Fundamenttypen erstellt und veröffentlicht.
Windparks in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee umfassen mehrere Dutzend Einzelanlagen, die dabei installierte Leistung hängt jeweils von der Größe der einzelnen Turbinen ab und kann 400 Megawatt (MW) und mehr betragen. Sie beanspruchen dabei bis ca. 80km2 Meeresfläche pro Windpark.
Für den Bereich der deutschen AWZ ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die zuständige Zulassungsbehörde, für die naturschutzfachliche Bewertung ist wiederum das BfN zuständig.
Intensive Forschungsarbeit zu den Auswirkungen von Offshore-Windparks
Durch den großen Umfang der Offshore-Windenergievorhaben und deren Umsetzung ist die Errichtung von Offshore-Windparks neben Schifffahrt und Fischerei inzwischen zu einem der raumgreifendsten menschlichen Eingriffe in den deutschen Meeresgebieten von Nord- und Ostsee geworden. Dieser großflächige Einsatz einer noch immer vergleichsweise neuen Technologie wird Veränderungen der marinen Umwelt und Natur zur Folge haben, die intensiv in verschiedenen Forschungsprojekten – unter anderem des BfN und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums – untersucht werden. Nach wie vor besteht ein Konfliktpotential mit den ausgewiesenen Meeresschutzgebieten: Ein Windparkprojekt wurde im Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“ gebaut; zwei in einem gemeldeten Vogelschutzgebiet in der Ostsee beantragten Windpark-Projekten wurde Ende 2004 die Genehmigung versagt. Neue Projekte sind in Meeresschutzgebieten nicht zulässig, aber insbesondere Einträge von Rammschall während des Baus und visuelle Störungen während des Baus und Betriebs können auch von außerhalb der Schutzgebiete gelegenen Windparks negative Auswirkungen für die Tierwelt in den Natura 2000-Schutzgebieten entfalten.
Die Forschungsprojekte zu den Auswirkungen des Baus und Betriebs von Offshore-Windparks auf die Meeresnatur und -umwelt haben bereits weitreichende Erkenntnisse gebracht und zu zahlreichen Bewertungen und Empfehlungen geführt. Dies gilt insbesondere für Ergebnisse zu den Auswirkungen von Unterwasserschall auf Meeressäugetiere beim Bau von Windenergieanlagen (WEA) und mögliche Schallschutzmaßnahmen, für den Lebensraumverlust von Seevögeln durch Windparks und den sie versorgenden Schiffsverkehr sowie für Barrierewirkungen und den Kollisionsrisiken für Zugvögel. In diesem Kontext sind das Positionspapier zum Seetaucherhabitatverlust und die Schallschutzkonzepte entwickelt und veröffentlicht worden (siehe unten). Jedoch gibt es bislang noch immer Wissenslücken hinsichtlich der kumulativen Wirkungen verschiedener Windkraft-assoziierter Belastungen.