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Bundesamt für Naturschutz

Verlust von Grünlandflächen in Deutschland zwischen 1999 und 2013, dargestellt auf Landesebene

Karten und Daten
Land- und Forstwirtschaft
In vielen Bundesländern nimmt der Anteil von Grünlandflächen wie Wiesen oder Weiden seit Jahren ab. Aufgrund des hohen ökologischen und landschaftlichen Stellenwerts von Grünland wirkt sich der Flächenverlust negativ auf den Schutz von Arten, Böden, Wasser und Klima aus. Aber auch die Attraktivität der Landschaft für Tourismus und Erholungssuchende leidet durch die abnehmende landschaftliche Vielfalt.
Karte Ökologischer Landbau in Deutschland im Jahr 2013 Vergrößern
Stand der Fachdaten: 2015

Verlust von wertvollen Grünlandflächen

Seit Jahren verringert sich in vielen Bundesländern die Grünlandfläche, die beispielsweise Wiesen und Weiden umfasst. Zwischen 1999 und 2013 sind die Dauergrünlandflächen in Deutschland um mehr als 490.000 Hektar zurückgegangen. Davon sind insbesondere die Bundesländer Niedersachsen (-156.809 Hektar) und Schleswig-Holstein (-100.894 Hektar) betroffen. In diesen Ländern beträgt der Verlust an Dauergrünlandflächen 3,29 Prozent beziehungsweise 6,46 Prozent der jeweiligen Landesfläche.

Im selben Zeitraum sind leichte Zuwächse an Dauergrünlandflächen insbesondere in den Bundesländern Hessen (+16.271 Hektar), Saarland (+3.145 Hektar) und Sachsen-Anhalt (+3.049 Hektar) ermittelt worden. Dies entspricht einem Anteil von 0,77 Prozent, 1,22 Prozent und 0,15 Prozent an der jeweiligen Landesfläche.

Grünland weist eine Vielzahl an Biotoptypen auf und bietet Lebensraum für viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Sein Erhalt ist daher für die Bewahrung der Biodiversität von besonderer Bedeutung. Außerdem dient Grünland dem Boden-, Wasser- und Klimaschutz. Landschaftlich hat Grünland einen hohen ästhetischen Wert und trägt damit auch maßgeblich zur Erholung des Menschen bei.

EU-Agrarreform: Verbot von Umwandlung oder Umbruch von Grünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten

Mit Umsetzung der neuen EU-Agrarreform besteht seit 2015 ein striktes Umwandlungs- und Umbruchverbot für das umweltsensible Dauergrünland in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten. Das übrige Dauergrünland darf ab dem Jahr 2015 nur noch nach der Erteilung einer Genehmigung umgewandelt werden. Auf Länderebene darf der Grünlandanteil im Verhältnis zur beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche um nicht mehr als 5 Prozent abnehmen (im Vergleich zum Bezugsjahr 2012).

Kontakt im BfN

Sachgebiet Geoinformation
Bundesamt für Naturschutz
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