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Bundesamt für Naturschutz

Warane effektiver schützen – Bestimmungshilfe veröffentlicht

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig (ZFMK)
Presse
Arten
CITES
24.06.2020
Bonn
Eine neue visuelle Bestimmungshilfe für Waran-Arten erleichtert Artenschutz- und Zollbehörden künftig ihre Arbeit bei der Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES. Die erste umfassende Handreichung für Waran-Arten aus aller Welt hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) heute in deutscher und englischer Sprache öffentlich zur Verfügung gestellt. Die Publikation wurde von zwei renommierten Echsen-Experten des Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz Institut für Biodiversität der Tiere (ZFMK) erstellt.
Nebelwaran (Varanus nebulosus) auf einem Baumstumpf
Weltweit gibt es derzeit 82 beschriebene Waran-Arten, die alle durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind. Hier ein Nebelwaran (Varanus nebulosus).

BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel: „Um Warane zu schützen, müssen die verschiedenen Arten eindeutig identifiziert werden können. Denn weltweit gibt es derzeit 82 beschriebene Waran-Arten, die alle durch CITES, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, geschützt sind. Als BfN setzen wir uns nicht nur für den Schutz von Arten ein, sondern sehen uns auch in der Verantwortung, eine adäquate Umsetzung der internationalen CITES-Konvention zu gewährleisten. Die neue visuelle Bestimmungshilfe liefert jetzt die wissenschaftlichen Grundlagen für eine bessere Kontrolle des internationalen Handels mit Waranen durch den Zoll und die Behörden des Artenschutzvollzugs.“

„Umweltkriminalität bedeutet einen großen Schaden für die Umwelt und für die Lebenswelt der Menschen. Es ist absolut notwendig, dass durch die Kooperation zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und staatlichen Einrichtungen und auch dem Ehrenamt dafür Sorge getragen wird, dass schnell und sicher gerechte Entscheidungen gefällt werden können, In diesem Fall ist die taxonomische Expertise des ZFMKs ein gutes Beispiel für eine in diesem Sinne erfolgreiche Zusammenarbeit“, erläutert Prof. Dr. Bernhard Misof, Direktor des ZFMK.

Der unkontrollierte Handel mit lebenden Waranen für den Heimtiermarkt sowie mit ihren Häuten für die Lederindustrie stellt eine große Bedrohung für viele dieser Arten dar. Tausende Warane und Waranhäute werden jährlich für den Heimtiermarkt und für die Lederindustrie auch nach Deutschland eingeführt. Leider lassen sich die 82 wissenschaftlich beschriebenen Arten der urtümlichen Echsen oftmals nur sehr schwer voneinander unterscheiden. Dies stellt die Artenschutzbehörden und den Zoll vor eine große Herausforderung, etwa bei Beschlagnahmungen. Dabei ist die Artbestimmung entscheidend für die Feststellung des Strafmaßes oder die Festlegung des weiteren Verbleibs der Tiere und mögliche Integration in Erhaltungszucht- oder Wiederauswilderungsprojekte. Deshalb beauftragte das BfN Experten des ZFMK damit, erstmals eine umfassende visuelle Bestimmungshilfe für die bislang bekannten Waran-Arten der Welt zu erstellen. Die beiden Autoren Dr. Mark Auliya und Dr. André Koch sind Biologen am ZFMK und Vorsitzende der Expertengruppe für Warane der Weltnaturschutzunion (IUCN). Sie haben selbst neue Waran-Arten entdeckt und erforscht.

Deutschland und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zählen weltweit zu den Haupteinführern lebender Reptilien, sowie ihrer Teile und Produkte. Zwischen 2005 und 2014 wurden rund eine Million Warane und ihre Häute für den Heimtiermarkt und die Lederindustrie in der EU gehandelt. Deutschland ist zudem in der EU ein zentraler Umschlagspunkt für den Reptilienhandel und trägt daher eine besondere Verantwortung für den Schutz der gehandelten Arten in ihren Ursprungsländern.

Kleinere, seltene oder auffällig gefärbte Waran-Arten sind auf dem Heimtiermarkt besonders stark gefragt. Innerhalb der vergangenen Jahre wurden eine Reihe neuer Arten entdeckt, die sich vor allem anhand von genetischen Merkmalen unterscheiden. Die steigende Anzahl von neu beschriebenen Waranen stellt die Vollzugsbehörden weltweit zunehmend vor die Schwierigkeit der Artidentifizierung, die für den Schutz der einzelnen Arten jedoch ganz entscheidend ist. Die Bestimmungshilfe unterstützt nun die Arbeit der nationalen Artenschutzbehörden und des Zolls. Eine englische Version wird auch den CITES-Behörden der Mitgliedstaaten der EU und den internationalen Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens bereitgestellt. Neben den relevanten Informationen zur Artbestimmung beinhaltet die Handreichung Informationen über die Verbreitung, den Schutzstatus und die Reproduktionseigenschaften der einzelnen Arten, welche u.a. relevant für die Plausibilitätsprüfung der Zucht gehandelter Arten sind oder auch für Wissenschaftler, zoologische Einrichtungen oder interessierte Privatleute von Bedeutung sein können.

Hintergrund

Unter den Reptilien werden Vertreter der Familie der Warane (Varanidae) weltweit besonders stark gehandelt. Der internationale Handel mit allen Waranen wird durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geregelt. Die derzeit ca. 82 wissenschaftlich beschrieben Waran-Arten werden in unterschiedlichen Mengen gehandelt und unterscheiden sich außerdem stark in Gefährdungs- und Schutzstatus (CITES Anhang I oder II). Warane kommen in Afrika, Asien und Australien, sowie auf abgelegenen pazifischen Inselgruppen vor. Innerhalb der Gattung haben sich einzelne Arten an verschiedenste Lebensräume und Ökosysteme angepasst und eine große Diversität an Farbformen und Gestalt hervorgebracht. Der mit etwa drei Metern Länge größte Vertreter ist der bekannte Komodo-Waran.  

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder CITES ist eine internationale Konvention, die den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzen-Arten regelt. Demnach ist der Handel mit Arten, die in den Anhängen I und II der Artenschutzkonvention gelistet sind, nur mit entsprechenden Genehmigungen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. dürfen wildgefangene Exemplare nur gehandelt werden, wenn ihre Entnahme die Wildpopulation nachweislich nicht schädigt. In der EU wird CITES über die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.

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