Floating PV-Anlagen – Teil 2: Untersuchung von naturschutzfachlichen Auswirkungen von schwimmenden PV-Anlagen auf Stillgewässern
Beschreibung
FKZ 3522151502
Projektziele
Gemäß § 36 Abs. 3 WHG dürfen FPV-Anlagen in Deutschland nur auf künstlichen und erheblich veränderten Gewässern errichtet werden, wie Baggerseen oder Häfen. Maximal 15 Prozent der Gewässerfläche dürfen dabei belegt sein, und der Abstand zum Ufer muss mindestens 40 Meter betragen. Diese Regelungen bestehen aufgrund der bislang wenig erforschten ökologischen Auswirkungen von FPV-Anlagen. Im zweiten Teil des Vorhabens werden die Auswirkungen dieser Anlagen auf ausgewählte abiotische Parameter sowie Artengruppen (Phyto- und Zooplankton, Vögel, Fledermäuse) untersucht und bewertet sowie ökologische Anforderungen an die Standortwahl und Ausgestaltung von FPV entwickelt.
Vorgehensweise
Während der Laufzeit des Vorhabens wird kontinuierlich mittels einer systematischen Literaturrecherche der Kenntnisstand zu Auswirkungen von FPV-Anlagen auf Natur und Landschaft aktualisiert. Nach der Identifikation und Auswahl von geeigneten Untersuchungsstandorten wird ein dreijähriges Untersuchungsprogramm abgestimmt, durchgeführt und anschließend ausgewertet. Basierend auf den Ergebnissen werden Empfehlungen für den naturverträglichen Ausbau von FPV-Anlagen entwickelt sowie weiterer Forschungsbedarf identifiziert. Im Abschlussworkshop werden die Ergebnisse anschließend präsentiert und mit Expert*innen diskutiert.
Arbeitspakete
- AP 1: Aktualisierung der Literaturrecherche und -analyse
- AP 2: Vorbereitung der Felduntersuchungen
- AP 3: Durchführung des Untersuchungsprogramms und Auswertung der Daten und Ergebnisse
- AP 4: Entwicklung von Empfehlungen für den naturverträglichen Ausbau der schwimmenden Solarenergie sowie für weitere Untersuchungen
- AP 5: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Abschlussveranstaltung