„Bänder des Lebens im Hunsrück“ – der Name des neuen Naturschutzgroßprojekts ist Programm. Denn die Vernetzung der Lebensräume...
mehr lesen
Lambrecht & Trautner (2007): Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit
Dokument
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) nach § 34 BNatSchG ist zu beurteilen, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Der Bestimmung der Erheblichkeit bzw. der Erheblichkeitsschwelle von Beeinträchtigungen kommt somit in einer FFH-VP eine zentrale Bedeutung zu. Für eine qualifizierte Durchführung der Verträglichkeitsprüfung bedarf es im Interesse aller Beteiligten einer einheitlicheren, fachlich fundierten und nachvollziehbaren Anwendung der Rechtsvorschriften, die jedoch in der Praxis bislang nicht gegeben ist (vgl. z. B. WACHTER & JESSEL 2002: 135, STORZ 2005: 162 ff., BBN 2005: 2). Daraus resultiert nicht zuletzt eine erhebliche Planungs- und Rechtsunsicherheit. Der Bedarf an Standardisierungen und Konventionen im Naturschutz wird von verschiedensten Seiten hervorgehoben (vgl. z. B. DNR 2005, BBN 2006) und das mit dem Forschungsvorhaben verbundene Anliegen dementsprechend unter-stützt (s. z. B. SRU 2002 und 2004)