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Bundesamt für Naturschutz

Fledermausschutz und Windenergieanlagen

Windenergieanlagen stellen eine Gefahr für Fledermäuse dar, sofern die Anlagen ohne Schutzvorkehrung betrieben werden. Besonders jagende und ziehende Arten sind im freien Luftraum Kollisionsrisiken ausgesetzt. Die sogenannte Signifikanzschwelle legt fest, wie viele tote Fledermäuse pro Windenergieanlage und Jahr tolerierbar sind. Angesichts der hohen Ausbauziele für Windenergieanlagen ist es notwendig, bei einem weiteren Ausbau die Gefährdung für Fledermäuse zu minimieren. Eine passgenaue Lösung bietet die Software ProBat. Mit ProBat lassen sich auf Basis gemessener Flugaktivitäten von Fledermäusen standortspezifische Abschaltalgorithmen für Windenergieanlagen berechnen. Damit kann die Anlage zu Zeiten hoher Fledermausaktivität abgeschaltet werden.

Fachempfehlung für bundesweite Signifikanzschwelle zum Schutz von Fledermäusen

Um das Maß der Abschaltungen festzulegen, benötigt man eine Vorgabe, die die Menge tolerierbarer bzw. nicht mehr tolerierbarer Tötungsfälle vorgibt. Diese muss den artenschutzrechtlichen Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 Abs. 1 Nr. BNatSchG) gerecht werden und wird als sogenannte Signifikanzschwelle bezeichnet.

Bisher existierte keine fachliche Herleitung für eine Schwelle, die als Grundlage bundesweit einheitlicher Regelungen für Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Schutz von Fledermäusen herangezogen werden kann. Leitfäden und Handreichungen in den Bundesländern arbeiten mit einer Spanne von Schwellen für die maximale Anzahl durch Windenergieanlagen getöteter Fledermäuse. Sie reichen von unter 0,5 über <1 bis zu 2 toten Tieren pro Anlage und Jahr.

Innerhalb des Vorhabens wurde auf Basis von Fachliteratur, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen ein Entwurf für die Herleitung der Signifikanzschwelle erarbeitet. Dieser schlägt einen bundeseinheitlichen Schwellenwert von im Durchschnitt weniger als einem Tier pro Anlage und Jahr vor. Nur so lassen sich nach Einschätzung der Expert*innen mögliche negative Auswirkungen auf die empfindlichen Populationen einiger Fledermausarten verhindern. Da die Reproduktionsrate von Fledermäusen sehr niedrig ist, können bereits gering erhöhte Mortalitätsraten zu einem erhöhten Aussterberisiko führen.

Die Veröffentlichung der Empfehlung ist ein Beitrag zur Diskussion um eine Standardisierung. Anliegen ist ein möglichst naturverträglicher Ausbau der Windenergienutzung mit einer Minimierung möglicher Beeinträchtigungen. Zudem enthält die Veröffentlichung nach Region und Jahreszeit differenzierte Abschaltvorgaben, mit denen Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Schutz von Fledermäusen zukünftig noch passgenauer auf ein notwendiges Maß reduziert werden können.

Um die Expertise verschiedener Interessengruppen in die Empfehlung einfließen zu lassen, wurde ein erster Entwurf der Fachempfehlung an verschiedene Akteure mit der Möglichkeit zur Stellungnahme versendet, darunter der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE). Der BWE hat sich nach Abgabe seiner Stellungnahme aus dem Konsultationsprozess zurückgezogen. 

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ProBat – Tool zum Schutz von Fledermäusen an Windenergieanlagen

Die Software wurde ursprünglich von der Universität Erlangen entwickelt. Ziel der Software ist es, die statistisch ermittelte Zahl der Schlagopfer pro Anlage auf den jeweils behördlich festgelegten Wert zu begrenzen. Grundlage dieser Berechnungen sind die umfassenden Untersuchungen zur Vermeidung von Fledermaus-Schlagopfern an Windenergieanlagen im Rahmen der RENEBAT-Projekte.

ProBat wurde stetig aktualisiert und weiterentwickelt. Mit der nun veröffentlichten, nutzerfreundlichen und komplett onlinebasierten Version ProBat 7 werden Planer, Gutachter und Genehmigungsbehörden noch besser dabei unterstützt, die RENEBAT-Forschungsergebnisse eigenständig und ohne großen Aufwand anzuwenden. Durch eine zusätzliche Funktion wurde die Überprüfung zur Einhaltung der Abschaltvorgaben seitens der Behörden vereinfacht.

Die Weiterentwicklung erfolgte im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des BfN: „ProBat – Weiterentwicklung der Praxis von Abschaltvorgaben zum Schutz von Fledermäusen beim Betrieb von Windkraftanlagen“.

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