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Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen souveränen Staaten. Inzwischen ist das Übereinkommen von 193 Vertragsparteien unterzeichnet und auch ratifiziert worden (Stand 06-2010). Die Mitgliedsstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu sichern und deren nachhaltige Nutzung so zu organisieren, dass möglichst viele Menschen heute und auch in Zukunft davon leben können.

Die Biodiversitätskonvention verfolgt drei Ziele:

  • die Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
  • der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen (Englisch: Access and Benefit Sharing, ABS).

Mit diesen Zielen wird versucht, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte beim Umgang mit biologischer Vielfalt in Einklang zu bringen. Damit geht die CBD weit über die "klassischen" Schutzansätze hinaus und ist somit von ihrem Anspruch und Umfang her das weltweit umfassendste Übereinkommen im Bereich des Naturschutzes und der Entwicklungspolitik.

Hinter der Konvention steht eine komplexe und umfassende organisatorische Struktur. Das wichtigste Instrument und Entscheidungsgremium innerhalb dieser Struktur ist die Vertragsstaatenkonferenz (VSK, auf Englisch: COP = Conference of the Parties).

Vertragsstaatenkonferenz (VSK) - Conference of the Parties (COP)

Alle zwei Jahre treffen sich Abgeordnete der Vertragsstaaten, um die z.T. relativ allgemeinen Aussagen des Konventionstextes zu konkretisieren und an deren gemeinsamer Umsetzung zu arbeiten. Eine wichtige Entscheidung der vergangenen Jahre (VI. Vertragsstaatenkonferenz) ist ein strategischer Plan, das so genannte 2010-Ziel zu erreichen. Hier wird angestrebt, den von Menschen verursachten Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 deutlich zu verlangsamen.

 COP 10 - 10. Vertragstaatenkonferenz in Nagoya/Japan, Oktober 2010

Arbeitsgruppen und Experten-Gremien

Für die Vorbereitung der Beschlüsse, aber auch zur Überprüfung der Zielerfüllung sind neben der COP verschiedene Arbeitsgruppen und Experten-Gremien gebildet worden. Die Arbeitsgruppen und Gremien treffen sich regelmäßig zwischen den Vertragsstaatenkonferenzen und sind z.T. in weitere Unterarbeitsgruppen oder Ausschüsse unterteilt.
 Beispiele für Arbeitsgruppen und Experten-Gremien

Instrumente

Bestimmte Instrumente dienen zur besseren Koordinierung der Aktivitäten und Berichtspflichten der Mitgliedstaaten und müssen daher von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

 Beispiele für Instrumente

Neben der CBD spielen zahlreiche weitere internationale Abkommen eine wichtige Rolle beim Schutz der biologischen Vielfalt.

 zu den weiteren Konventionen etc.

Letzte Änderung: 12.10.2010

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