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Bundesamt für Naturschutz

Verfahren

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich des Naturschutzes sind beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Eine Zusammenstellung der wesentlichen Informationen zu Abläufen sowie erforderliche Formulare soll Ihnen dabei einen ersten Überblick über das Verfahren verschaffen.

Die Bewertung der Anträge erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, zunächst beim Bundesamt für Naturschutz beziehungsweise Umweltbundesamt, anschließend im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Auf dieser Grundlage trifft die Hausleitung des BMUV bis zum Ende des Jahres die Entscheidung über eine Förderung.

Die Antragsteller werden zu Jahresbeginn über die Entscheidung informiert.

Das Antragsverfahren für die Verbändeförderung erfolgt über easy-Online. Dem easy-Online-Antrag ist verpflichtend das Dokument "Verpflichtende Anlage für Projektanträge Verbändeförderung 2025" beizufügen. Eine Vorlage für diese Anlage können Sie auf dem Webauftritt des Umweltbundesamtes (UBA) herunterladen.

Der Antrag mit allen Pflichtanhängen ist fristgerecht in elektronischer Form über das easy-Online Förderportal einzureichen. Ergänzend ist der Antrag ohne Anhänge zeitnah nach Antragstellung, rechtsverbindlich gezeichnet

  • über das in easy-Online angebotene TAN Verfahren (siehe Hinweisblatt unter Dokumente für Ihre Antragstellung) oder
  • mit qualifizierter elektronischer Unterschrift per E-Mail Anhang oder
  • falls vorhergehendes nicht in Frage kommt, im Original unterschrieben in Papierform per Post einzureichen. 

Die Postanschrift ist auf dem Antragsformular vermerkt.

Dem Merkblatt zur Verbändeförderung entnehmen Sie bitte darüber hinaus ausführliche Hinweise zu den Fördermodalitäten und zur Antragstellung.

Fristen

Das Antragsverfahren für die Verbändeförderung wird am 01.05.2024 eröffnet. Spätester Einreichungstermin ist der 31.07.2024.

Kontakt im BfN

Referat Förderkoordination
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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