Nationale Naturmonumente
Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es in § 24 Absatz 4:
„Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und
- wegen ihr Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“
Für sie gilt laut § 22 (5) des Bundesnaturschutzgesetzes die Benehmensregelung mit dem Bund:
„Die Erklärung zum Nationalpark oder Nationalen Naturmonument einschließlich ihrer Änderungen ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.“
Der neue Schutzgebietstypus lehnt sich an Kategorie III der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) an. Bei den Nationalen Naturmonumenten kann es sich demnach um national bedeutsame Naturerscheinungen, aber auch spezielle herausragende geologisch-geomorphologische Erscheinungen oder solche, in denen sich besondere Natur- und Kulturwerte verbinden, handeln.
Noch zu untersuchen ist, nach welchen Kriterien nationale Naturmonumente ausgewiesen werden sollen. Voraussetzung ist in jedem Falle eine nationale Bedeutung der Gebiete, ähnlich der von Nationalparken. Die Flächengröße spielt keine den Nationalparken vergleichbare Rolle – die Gebiete können auch kleinflächiger sein („Monumente“). Noch näher zu bestimmen ist jedoch, wie die Nationalen Naturmonumente von anderen Schutzgebietskategorien wie Nationalparke, Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler sowohl aus fachlicher wie auch juristischer Perspektive abzugrenzen sind.
Da es sich kaum um vollkommen natürliche, unberührte Gebiete handeln wird, sondern diese meist vom Menschen beeinflusst werden, müssen zum Schutz und zur Erhaltung der Naturmonomente Managementanforderungen untersucht und definiert werden. Aufgrund der Attraktivität der „Nationalen Naturmonumente“ ist von einem starken Besucherinteresse bzw. bereits bestehendem Besucherdruck auszugehen. Sind daher obligatorisch Managementpläne zu erstellen und eine Verwaltung sowie Informations- und Bildungseinrichtungen vor Ort zu schaffen?
Um u.a. diese Fragen klären zu können, startet das BfN zum Thema „Nationale Naturmonumente“ in 2010 ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

