Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung wurde bereits 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz bundesweit eingeführt und dient als Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im jeweiligen Planungsraum auswirken können. Entsprechend vielfältig sind die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung.
Insbesondere durch die Novelle des
BNatSchG von 2002 und dem hierin eingeführten Flächendeckungsprinzip ist die Landschaftsplanung nochmals deutlich gestärkt worden.
Um den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Planung gerecht zu werden, muss es verstärkt gelingen, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die räumliche Gesamtplanung sowie in Fachplanungen zu integrieren.
Dabei wird die strategische Umweltprüfung - die auch für die Landschaftsplanung selbst Anwendung findet - in Zukunft eine wichtige Rolle für die Gewährleistung einer umweltverträglichen Planaufstellung sowie für die Überwachung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen übernehmen.
Die Landschaftsplanung stellt durch ihren multifunktionalen Charakter naturschutzfachliche Grundlagen, Ziele und Konzepte zur Integration und Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Abwägungsentscheidungen in Raum- und Fachplanungen bereit und unterstützt damit auch die Strategische Umweltprüfung dieser Planungen.


