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Bundesamt für Naturschutz

Solarenergie

Die von der Sonne bereitgestellte Energie kann auf zwei Arten genutzt werden. Mit Hilfe der Photovoltaik kann Strom und mit Sonnenkollektoren Wärme erzeugt werden. Dabei können die Anlagen auf bereits versiegelten Flächen wie Hausdächern, Verkehrsflächen oder Gewerbeanlagen errichtet werden, was ökologisch einige Vorteile mit sich bringt oder auf sogenannten „Freiflächen“ wie landwirtschaftlichen Nutzflächen. Hier ist aus Naturschutzsicht die Standortplanung sowie die technische Ausgestaltung entscheidend für die Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Auf Flächen, die für Arten wertvollen Biotopen darstellen, kann dies negative Folgen bedeuten.

Dach-Solar-Anlagen

Bei der Errichtung von Dach-Solaranlagen, sollte gerade auf Flachdächern auch die Kombination der Solaranlage mit möglichen Dachbegrünungen in die Planung einbezogen werden.

Solar-Freiflächenanlagen (S-FFA)

Bei Solarfreiflächenanlagen handelt es sich sowohl um Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) als auch um Solarthermie-Freiflächenanlagen (Sth-FFA). Grundsätzlich gehen von beiden Anlagentypen dieselben Beeinträchtigungen auf die Belange von Natur und Landschaft aus.

Die Standortwahl von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) wird momentan noch maßgeblich durch die Fördervorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bestimmt. Es gibt jedoch bereits mehrere Anlagen die über sogenannte Direkt-Vermarktungs-Verträge (PPA: Power Purchase Agreement) finanziert werden; bei diesen Anlagen entfalten die EEG-Vorgaben keine Wirkung und die Anlagen werden auf den günstigsten Standorten – meistens Ackerland – errichtet.

Mit der Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen (S-FFA) können verschiedene bau-, betriebs- und anlagenbedingte Auswirkungen auf die Belange von Natur und Landschaft verbunden sein (nicht abschließende Liste):

  • Beeinträchtigung und Veränderung des natürlichen Bodenprofils
  • Verdichtung von Bodenbereichen durch Befahren, Lagern von Baustoffen und
  • Beeinträchtigung, Veränderung und Zerstörung von Lebensräumen vorhandener Arten (Flora, Fauna; z. B. Zerschneidung von Wanderkorridoren, Beeinträchtigung von Bruthabitaten von Offenlandarten, Verschattung von Lebensräumen, Irritationswirkung auf wassergebundene Insekten aufgrund der Verwechslung von Modulen mit Wasserflächen)
  • (Teil-)Versiegelung von Flächen durch die Aufständerung, Wechselrichtergebäude
  • Veränderung des Wasserregimes und Bodenwasserhaushalts durch die Modulüberbauung
  • Veränderung des Mikroklimas im Bereich der Anlage (Einflüsse auf Kaltluftentstehungsbereiche und Kaltluftschneisen)
  • Überprägung der Landschaft mit anthropogener Struktur
  • Veränderung des Landschaftsbilds
  • Entstehung neuer Stromtrassen (Freileitung/Erdkabel) zum Energietransport

Daher sind bei der Flächenauswahl, Planung und Errichtung von S-FFA aus Naturschutzsicht verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, um die jeweilige Anlage möglichst landschaftsschonend und unter Beachtung der ökologischen und naturräumlichen Gegebenheiten zu errichten.

Insbesondere militärische Konversionsflächen bieten oftmals wertvolle Rückzugsräume für seltene und bedrohte Arten, da diese Flächen häufig weniger intensiv genutzt werden und sich somit ungestörter entwickeln können. S-FFA können hier als Barrieren wirken. Dadurch werden möglicherweise Lebensräume und Wanderkorridore von Tieren und Pflanzen blockiert oder abgeschnitten. Des Weiteren sind eventuell Auswirkungen auf einzelne, am Lichtspektrum orientierte Insektenarten möglich, da diese die Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Wasserflächen verwechseln.

Gleichzeitig können S-FFA, gerade in intensiv genutzten, monokulturellen Agrarlandschaften, einen Beitrag zur Schaffung von (Trittstein-)Biotopen für bestimmte Artengruppen leisten. Hierzu sind jedoch bestimmt Mindestkriterien einzuhalten und jeweils die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. In dem Projekt EULE der DBU wurden Standards erarbeitet, die erfüllt sein müssen, damit mit der Errichtung der PV-FFA parallel auch eine Aufwertung der Landschaft als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfolgt.

Agri-PV (Landwirtschafts-Photovoltaik-Kombinationen)

Um die Flächenkonkurrenz zwischen PV-FFA und Agrarflächen zu minimieren gibt es Untersuchungen und erste Pilotanlagen zur kombinierten Flächennutzung von PV-Systemen und der parallelen Nutzung der Fläche zur landwirtschaftlichen Produktion. Hierbei kommen sowohl senkrecht errichtete bifaciale Module, zwischen denen die Fläche weiterhin bewirtschaftet wird, als auch hoch aufgeständerte bifaciale Module, unter denen der Kulturanbau erfolgt, in Betracht.

Floating PV (schwimmende Photovoltaikanlagen)

Es gibt Potenzialanalysen zur Errichtung von schwimmenden PV-Anlagen auf Tagebaugewässern und ebenso wurden bereits erste schwimmende PV-Anlagen auf Kiesgruben errichtet.

weiterführender Inhalt

Projektsteckbrief
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