Bundesamt für Naturschutz

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Gewässer- und Auenschutz

Mit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie am 20.12.2000 hat die Gewässerbewirtschaftung in Europa einen neuen Rahmen erhalten. Bis zum Jahr 2015 sollen alle Gewässer einen guten Zustand erreichen. Die stärkere Ausrichtung auf einen ökologisch orientierten ganzheitlichen Gewässerschutz bietet zahlreiche Ansätze für den Naturschutz und hat Auswirkungen sowohl auf Flussauen als auch auf wasserabhängige Natura-2000-Gebiete.

 Wasserrahmenrichtlinie und Naturschutz

Die großen Flüsse in Deutschland werden als Wasserstraße vor allem für den Gütertransport genutzt. Bei der Planung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen und Ausbauvorhaben müssen die Belange des Naturhaushaltes und des Naturschutzes beachtet werden.

 Naturschutz und Bundeswasserstraßen

Überschwemmungen sind Naturereignisse, die vor allem durch starke, lang anhaltende Niederschläge und Schneeschmelze verursacht werden. Der Ausbau der Flüsse führt jedoch zu einer Verschärfung der Hochwassersituation. Maßnahmen des naturverträglichen Hochwasserschutzes, wie die Reaktivierung von Flussauen, tragen dazu bei das Hochwasserrisiko zu verringern und hochwasserbedingte Schäden zu vermeiden. Gleichzeitig verbessern sie die ökologischen Funktionen der Flusslandschaften im Naturhaushalt.

 Naturverträglicher Hochwasserschutz

Seit Beginn der 1980er Jahre werden verstärkt Anstrengungen unternommen, Gewässer und Auen wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen. Die Möglichkeiten der Umsetzung sind vielfältig und reichen vom Rückbau von Deichen, Uferdeckwerken und Querbauwerken über die Wiederansiedlung von Auwäldern bis hin zur Renaturierung ganzer Flusslandschaften.

 Gewässer- und Auenentwicklung

Ökosystemleistungen von Auen und Fließgewässern

Auen und Fließgewässer erbringen für das Wohlergehen des Menschen wichtige Leistungen, wie die Bereitstellung von Trinkwasser, Erholung, den Rückhalt von Nährstoffen und Treibhausgasen und den natürlichen Schutz vor Hochwasser. Der gesellschaftliche Nutzen dieser Leistungen ist – neben der besonderen Bedeutung intakter Flussauen für den Erhalt der biologischen Vielfalt und als Achsen für den Biotopverbund - ein weiterer Anreiz für den Erhalt und die Wiederherstellung naturnaher Flusslandschaften.

 Ökosystemleistungen von Auen und Fließgewässer

Durch den hohen Nutzungsdruck wurde erheblich in die natürlichen Gewässerlebensräume eingegriffen. Flüsse, Bäche und Gräben wurden begradigt, Stauwehre mit Wasserkraftanlagen wurden angelegt, die aufwärts und abwärts gerichtete Durchgängigkeit wurde an über 50.000 Standorten unterbrochen oder eingeschränkt, wichtige Biotope wie z.B. Laichplätze wurden degradiert oder zerstört. Die Vernetzung mit den Auen wurde vielerorts erheblich verschlechtert und oftmals vollständig unterbunden. Zudem wurden die großen Flüsse zu Binnenschifffahrtsstraßen ausgebaut. Dadurch haben sich die Lebensbedingungen vieler Fischarten erheblich verschlechtert. Dies spiegelt sich in der Roten Liste wider. 74 % der heimischen Rundmäuler und Fische gelten als gefährdet oder ausgestorben. 

 Fische

Vorträge und Kurzfassungen von Tagungen zum Thema Gewässer- und Auenschutz, die das BfN (mit-) veranstaltete.
 Fachtagungen

Veröffentlichungen

Die "Gute fachliche Praxis" in der Binnenfischerei

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Schlussbericht

 Bericht, Karten und  Kurzfassung

Flussauen in Deutschland
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Cover des Buchs

Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000
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Letzte Änderung: 19.11.2010

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