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Bundesamt für Naturschutz

Marine Natura 2000-Gebiete in der deutschen Nord- und Ostsee

Karten und Daten
Meere
Natura 2000
Für einen länderübergreifenden Schutz von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten und ihren Lebensräumen wurde in Europa das Schutzgebietsnetz Natura 2000 geschaffen. Die Natura 2000-Gebiete setzen sich aus den Schutzgebieten der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie zusammen. In Deutschland befinden sich viele dieser Schutzgebiete in den Küstengewässern (bis rund 12 Seemeilen vor der Küste) und in der daran anschließenden ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 12 bis 200 Seemeilen vor der Küste) der Nord- und Ostsee.
Karte Marine Natura 2000-Gebiete in der deutschen Nord- und Ostsee Vergrößern
Stand der Fachdaten: 2014

Anzahl und Flächen der marinen Natura 2000-Gebiete in der deutschen Nord- und Ostsee

Quelle: Bundesamt für Naturschutz 2016 nach eigenen Daten und Daten der Küstenbundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen; Stand der Daten: 01.2014
  Nordsee   Ostsee  
  Vogelschutz-gebiete FFH-Gebiete Vogelschutz-gebiete FFH-Gebiete
Anzahl der Schutzgebiete in den deutschen Küstengewässern 4 12 19 47
Fläche der Schutzgebiete in den deutschen Küstengewässern in Quadratkilometern (gerundet) 9.316 7.363 5.004 3.939
Anzahl der Schutzgebiete in der AWZ 1 3 1 5
Fläche der Schutzgebiete in der AWZ in Quadratkilometern (gerundet) 3.135 7.639 2.004 1.801

 

Über 90 Natura 2000-Gebiete schützen Arten und Lebensräume in Nord- und Ostsee

Insgesamt sind circa 31 Prozent (circa 10.377 Quadratkilometer) der deutschen AWZ Natura 2000-Gebiete. Für das gesamte deutsche Meeresgebiet (Küstengewässer und AWZ) beträgt dieser Anteil fast die Hälfte der Fläche, wobei er in der Ostsee etwas höher liegt als in der Nordsee.

Ausschlaggebend für die Auswahl der Natura 2000-Gebiete im Meer waren das Vorkommen und die Verbreitung spezieller Arten der Seevögel, Meeressäugetiere und Fische sowie bestimmter Lebensraumtypen, die es gemäß der beiden Natura 2000-Richtlinien zu schützen gilt. Dazu zählen zum Beispiel gefährdete Arten wie Seetaucher, Schweinswale und Finten sowie unter anderem die ökologisch bedeutenden und auch nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Lebensraumtypen „Sandbänke“ und „Riffe“.

Kontakt im BfN

Sachgebiet Geoinformation
Bundesamt für Naturschutz
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