Meere
Die ständig intensiver werdende Nutzung der Meere, auch der deutschen Nord- und Ostsee, gefährdet die marine Lebensvielfalt und die Ökosystemfunktionen zunehmend. Der Meeresnaturschutz steht vor der Herausforderung, die marine Biodiversität und damit das Klima zu schützen und eine nachhaltige, ökosystemverträgliche Nutzung der Meere zu fördern. In Deutschland wird der Meeresnaturschutz in einer bundesstaatlichen Aufgabenteilung wahrgenommen. Der Bund trägt Verantwortung für die internationale Zusammenarbeit, im Bereich der Gesetzgebung sowie bei der Ausführung von Bundesgesetzen im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandssockels jenseits der 12-Seemeilen-Grenze. Das BfN ist seit 2010 für diesen Bereich die zuständige Naturschutzbehörde. Für die deutschen Küstengewässer sind die Bundesländer zuständig.