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Bundesamt für Naturschutz

Häufig gefragt: Meeresnaturschutz

Wie ist der Zustand der Meere? Welche Schutzgebiete gibt es im Meer? Welche Auswirkungen haben die verschiedenen Nutzungen – zum Beispiel die Fischerei, der Ausbau Offshore-Windkraft oder das Geo-Engenieering zur CO2-Speicherung? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt das Bundesamt für Naturschutz.
Basstölpel (Morus bassanus) fliegt über das Meer
Hervorragender Flieger und Taucher - der Basstölpel

Zustand der Meere

Der Zustand der deutschen Meere ist schlecht. Welche Gründe gibt es dafür? Wie wird der Zustand überhaupt gemessen? Und gibt es auch positive Nachrichten? Informationen und Hintergründe stellt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) an dieser Stelle bereit.

Die deutsche Nord- und Ostsee sind in einem schlechten Zustand. Dies zeigt der von der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Union (EU) übermittelte Zustandsbericht im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) vom Oktober 2024. 

In der MSRL sind elf sogenannte Deskriptoren, wie zum Beispiel „Biodiversität“, „Meeresgrund“ oder „Schadstoffe“ festgelegt, die einen guten Umweltzustand definieren. Bei keinem dieser Deskriptoren erreicht Deutschland den angestrebten guten Zustand. Darüber hinaus zeigen die Zustandsberichte der regionalen Meeresschutzübereinkommen, in denen Deutschland zusammen mit den Nachbarstaaten die gesamte Nord- und Ostsee erfasst, ebenfalls einen jeweils schlechten Zustand. 

Grund für den schlechten Umweltzustand von Nord- und Ostsee ist, dass die zu hohen Belastungen der Meeresökosysteme durch menschliche Aktivitäten nur unzureichend oder zu langsam abnehmen.

Der Zustand der Küsten- und Meeresgewässer wird im Rahmen der Natura 2000-Richtlinien − Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie (VRL) −, der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) erfasst, bewertet und an die Europäische Union (EU) gemeldet.

Der Zustand der Nord- und Ostsee wird kontinuierlich überwacht: durch regelmäßige Messung bestimmter Parameter und eine repräsentative Beprobung der Meere gemäß dem deutschen Monitoringkonzept. Die Erfassungen erfolgen mithilfe von Flugzeugen oder von Schiffen aus, aber auch durch Satelliten oder Dauermessstationen. Die einzelnen von Bund und Ländern miteinander und oftmals auch mit Nachbarstaaten abgestimmten Messungen können sehr unterschiedlicher Natur sein: Für Arten und Lebensräume werden meist Zählungen durchgeführt, Schadstoff- und Nährstoffkonzentrationen werden durch chemische Analytik von Meerwasserproben im Labor gemessen. Auch die Methoden, wie Individuen gezählt werden, können variieren. So können Vögel und Säugetiere zum Beispiel mit dem Fernglas oder im Wasser mit Mikrofonen erfasst werden, während planktonische Organismen wie Kieselalgen oder kleine Krebse mit dem Mikroskop oder dem Binokular gezählt werden. 

Eine Vielzahl menschlicher Aktivitäten belastet auf sehr unterschiedliche Weise die Arten und Lebensräume der Meere. Die Lebensgemeinschaften werden weiträumig durch zu hohe Nährstoffkonzentrationen (sogenannte Eutrophierung), Schadstoffe, Müll, Unterwasserlärm und weitere Nutzungen belastet. 

Für die Ostsee mit ihren vielen Zuflüssen aus landwirtschaftlich genutzten Gebieten und ihrem begrenzten Wasseraustausch mit der Nordsee ist die Eutrophierung eine der schwerwiegendsten Belastungen, verstärkt durch den Klimawandel mit der zunehmenden Erwärmung und Versauerung des Meerwassers. In der Nordsee sind der Klimawandel und stoffliche Einträge aus den großen Flüssen ebenfalls ein bedeutendes Problem, neben den vielen anderen intensiven Nutzungen durch die Fischerei, Offshore-Windkraft und Schifffahrt.

Zusammenfassend zeigt der aktuelle Zustandsbericht der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), dass die Vielzahl und Ausweitung der menschlichen Belastungen die Qualität und das Vorkommen von Lebensräumen sowie die Verbreitung und Häufigkeit von Arten gefährdet. Damit verschlechtern sich auch Struktur und Funktion der Nahrungsnetze und Ökosysteme. 

Bei den Kegelrobben ist in den vergangenen Jahren ein positiver Bestandstrend deutlich erkennbar. Robben wurden früher an vielen Küsten gejagt − als Nahrungsquelle, wegen ihres Fells und weil sie für die Fischerei als Nahrungskonkurrenten galten. Im Wattenmeer waren Kegelrobben beinahe ausgerottet. In der deutschen Ostsee waren sie bereits 1920 verschwunden. In der gesamten Ostsee waren Kegelrobben in den 1980er-Jahren aufgrund von gezielter Jagd, Umweltverschmutzung und durch Lebensraumverlust beinahe ausgestorben. 

Internationale Schutzbemühungen ermöglichten eine allmähliche Erholung der Ostsee-Population. So etabliert sich seit etwa 2003 ein zunehmend wachsendes Kegelrobben-Vorkommen in den Gewässern um Rügen, obwohl sich die Tiere hier noch immer nicht fortpflanzen. Auch an der deutschen Nordseeküste steigen die Bestandszahlen kontinuierlich. 

Die Kegelrobben sind ein gutes Beispiel für die natürliche Ausbreitung einer Art oder auch die Wiederannahme ihrer ursprünglichen Lebensräume, sofern direkte Entnahmen und der Einsatz besonders giftiger Stoffe gestoppt werden und gute Lebensbedingungen − insbesondere ausreichend Nahrung, geeignete Wurfplätze und Ruhezonen − vorhanden sind.

Die Vielzahl der Belastungen verlangt auch eine Vielzahl von Maßnahmen. Diese werden im Rahmen von Maßnahmenprogrammen zusammengestellt und die Umsetzung wird auf verschiedene zuständige Behörden und Institute verteilt. Dies geschieht vor allem im Rahmen relevanter Gesetze der Europäischen Union (EU) und zusammen mit den regionalen Meeresschutzübereinkommen. 

Grundsätzlich kann der Zustand der Meere am besten verbessert werden, indem neue Belastungen vermieden und die Auswirkungen bestehender Belastungen minimiert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, geschädigte Lebensräume wiederherzustellen oder Arten wiederanzusiedeln, die ausgestorben oder deren Bestände stark zurückgegangen sind.

Vermeidung neuer Belastungen

Neue Belastungen können vermieden oder minimiert werden, indem die naturschutzrechtlichen Vorgaben bei der Zulassung von Aktivitäten im Meer − wie der Entnahme von Rohstoffen oder dem Bau von Anlagen − eingehalten werden. Dies kann unterstützt werden, indem schon frühzeitig die Gesamtplanung aller Aktivitäten im Meer naturschutz- bzw. ökosystemverträglich im Rahmen der marinen Raumplanung erfolgt. Der Schutz der Natur in Genehmigungsverfahren erfolgt in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) insbesondere über die einschlägigen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Im Küstenmeer sind zudem die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu berücksichtigen, in dem die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU umgesetzt wurden. Ebenfalls im WHG umgesetzt wurden die Vorgaben der MSRL zum Schutz der Meeresumwelt außerhalb des Küstenmeeres, deren konkrete rechtliche Wirkungen in Zulassungsverfahren aber teilweise noch umstritten sind.

Reduktion bestehender Belastungen

Bereits bestehende Belastungen wie die Auswirkungen der Fischerei und der Schifffahrt lassen sich, soweit kein Bestandsschutz besteht, nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben reduzieren. Dabei wird beispielsweise die Fischerei auf EU-Ebene geregelt, was bereits zu einer teilweisen Regulierung der Fischerei in den Naturschutzgebieten in der AWZ geführt hat. 

In den Küstengebieten wird die Schifffahrt durch Befahrensregelungen gelenkt, wie sie bereits für die Nationalparke in der Nord- und Ostsee bestehen. Solche Verfahren müssen die Vorgaben der internationalen Schifffahrtsorganisation der Vereinten Nationen (IMO) berücksichtigen. Auch technische Innovationen, wie Netze, die von Meeressäugern besser erkannt werden, können helfen, Belastungen zu reduzieren, sofern Fischer*innen sie flächendeckend akzeptieren und einsetzen. Belastungen mit Nähr- und Schadstoffen, die vom Land und aus der Luft in die Meere gelangen, müssen aus Sicht des BfN ebenfalls weiter reduziert werden.

Wiederherstellung von Lebensräumen und Wiederansiedlung von Arten

Für die Wiederherstellung von Lebensräumen und Wiederansiedlung von Arten sind bereits Programme für Austern- und Steinriffe gestartet. Anders ist die Situation bei den Kegelrobben: Deren Rückkehr und die Erholung des Bestands erfolgte alleine durch die Einstellung der Jagd und das Verbot des Pestizids DDT.

Viele Maßnahmen, die zum Schutz der Meere ergriffen werden, dienen zunächst nur dazu, eine weitere Verschlechterung zu verhindern. So sind insbesondere die naturschutzrechtlichen Vorgaben für die Verabschiedung und Zulassung von neuen Plänen und Projekten sehr wichtig, führen aber nicht direkt zu einer Verbesserung des Zustands mariner Arten oder Lebensräume.

Langwierige Abstimmungsprozesse mit verschiedenen Nutzergruppen

Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Meere verlangen in aller Regel, dass bestehende menschliche Nutzungen anders, in geringerem Umfang oder nur noch an bestimmten Orten erfolgen. Das führt oft zu langwierigen Verhandlungen mit den jeweiligen Nutzergruppen. Deshalb können diese Maßnahmen nur langsam oder nur in einem geringeren Umfang, als für eine schnelle Wirkung notwendig wäre, umgesetzt werden.

Langwierig gestalten sich zum Beispiel die Regulierungen der Berufsfischerei in den Schutzgebieten, da sie im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Fischerei-Politik (GFP) festgelegt werden. Hierzu sind nicht nur nationale Abstimmungen − beispielsweise mit den Bundesländern und dem Landwirtschaftsressort − notwendig. Deutschland muss auch in einer „gemeinsamen Empfehlung“ den EU-Mitgliedstaaten mit Fischereiinteressen Vorschläge für eine Regulierung vorlegen, denen alle betroffenen Mitgliedstaaten zustimmen müssen. So hat die Entwicklung von Fischereiregulierungen in den Schutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) am BfN im Jahr 2006 begonnen. Erlassen wurden die ersten Regelungen in der Nordsee im Jahr 2023 und für die Ostsee Ende 2024.

Umsetzung von Maßnahmen durch alle Anrainerstaaten

Ein weiterer Grund, warum keine schnellen Verbesserungen sichtbar sind: Damit sich der Zustand der Meere, einzelner Arten und Lebensräume verbessert, müssen Maßnahmen im gesamten Meeresbereich ergriffen werden, um wirksam zu werden − also auch durch die anderen Anrainerstaaten. Im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) wurden deshalb Maßnahmenprogramme von allen Anrainerstaaten erstellt und regional harmonisiert, die erst noch umgesetzt werden müssen.

Trägheit biologischer Systeme

Sind in ausreichendem Umfang Maßnahmen realisiert, kann sich die Wirkung aufgrund der Trägheit biologischer Systeme noch verzögern. Dies zeigt sich am Beispiel der Schweinswale: Schweinswalweibchen werden erst mit drei bis vier Jahren geschlechtsreif und bringen etwa alle ein bis zwei Jahre ein Kalb zur Welt. Durch die langsame Vermehrungsrate und die späte Geschlechtsreife ist die Effektivität von Maßnahmen zum Schutz des Schweinswals erst nach mehreren Jahren wirksam und in den Bestandserfassungen sichtbar. 

Ein anderes Beispiel ist die zu hohe Nährstoffkonzentration (sogenannte Eutrophierung): Selbst wenn heute alle Einträge gestoppt werden, würden die positiven Auswirkungen einige Jahre auf sich warten lassen, da bereits zu viele Nährstoffe in den Meeren gespeichert sind und erst abgebaut werden müssen, um ein natürliches Niveau zu erreichen.

Schutzgebiete im Meer

Meeresschutzgebiete legen Meeresgebiete fest, die Lebensräume und Arten in den Meeren und Ozeanen schützen sollen – vergleichbar mit den Schutzgebieten an Land. Wie viele Meeresschutzgebiete gibt es in Deutschland? Welche Aktivitäten sind dort erlaubt? Und welche Abkommen gibt es zum Schutz der Meere? Antworten auf diese und weitere Fragen hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zusammengestellt.

Insgesamt gibt es mehr als 25 Meeresschutzgebiete in Deutschland: Sechs befinden sich weit draußen jenseits der 12-Seemeilen-Grenze in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Dort ist das BfN die zuständige Naturschutzbehörde und damit auch für die Verwaltung der marinen Schutzgebiete zuständig. Die übrigen Meeresschutzgebiete liegen im Küstenmeer – innerhalb der 12-Seemeilen-Zone – und damit im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Küstenbundeslandes.

Küstenferne Schutzgebiete

Die küstenfernen Schutzgebiete in der deutschen AWZ − drei in der Nordsee, drei in der Ostsee − umfassen eine Gesamtfläche von 10.392 Quadratkilometern. In der deutschen AWZ der Nordsee liegt neben dem Naturschutzgebiet (NSG) „Borkum Riffgrund“ und dem NSG „Doggerbank“ auch das größte NSG Deutschlands – das „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ mit einer Fläche von 5.603 Quadratkilometern. In der AWZ der Ostsee befinden sich die NSG „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Pommersche Bucht – Rönnebank“. Das NSG „Kadetrinne“ ist dabei mit rund 100 Quadratkilometern das kleinste der AWZ-Schutzgebiete. Alle AWZ-Naturschutzgebiete gehören zum europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. 

Küstennahe Schutzgebiete

Im Küstenmeer der Nordsee haben die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein die Gebiete des Wattenmeers als Nationalpark und flächendeckend auch als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Dazu kommen weitere Schutzgebiete, vor allem um die Insel Helgoland. Im Küstenmeer der Ostsee haben Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls zahlreiche Natura 2000-Gebiete ausgewiesen, die zum Teil auch in den Nationalparken „Vorpommersche Boddenlandschaft“, „Jasmund“ und im Biosphärenreservat „Südost-Rügen“ liegen.

Insgesamt sind in den deutschen Meeresgebieten (Küstenmeer und AWZ) etwa 45 Prozent der Fläche unter Schutz gestellt – in der Nordsee etwa 43 Prozent und in der Ostsee circa 51 Prozent (Stand April 2024).

Grundsätzlich untersagen die Schutzgebietsverordnungen alle Handlungen, die zu einer Beschädigung oder Veränderung des Gebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Insbesondere verboten sind die Errichtung und wesentliche Änderung bestehender künstlicher Inseln, Anlagen und Bauwerke, das Einbringen von Baggergut, die Einrichtung und der Betrieb mariner Aquakulturen, die Freizeitfischerei in bestimmten Zonen sowie das Ausbringen von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten. 

Mit der Unterschutzstellung der sechs Naturschutzgebiete (NSG) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind alle neu geplanten menschlichen Aktivitäten, die einen Einfluss auf die Meeresnatur haben können, zudem auf ihre Verträglichkeit mit den Schutzzielen zu prüfen. Das gilt auch für die Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind, die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, die Errichtung und den Betrieb von Rohrleitungen sowie die Verlegung und den Betrieb unterseeischer Kabel. Diese Vorhaben sind aber grundsätzlich in den Schutzgebieten zulässig und damit privilegiert, wenn keine Unverträglichkeit mit den Schutzzielen besteht.

Mit der Unterschutzstellung der sechs NSG in der deutschen AWZ wurden allerdings de facto nur wenige der vormals bestehenden Nutzungen in diesen Gebieten eingeschränkt, obwohl naturschutzfachlich deren Regulierung erforderlich wäre, um die Schutzziele zu erreichen. Dies liegt zum einen an der gesetzlichen Privilegierung bestimmter Nutzungen, zum anderen daran, dass Deutschland bestimmte bestehende Nutzungen aus unions- und völkerrechtlichen Gründen nicht von sich aus untersagen oder regulieren darf. 

Die Abstimmung mit anderen Staaten ist zum Beispiel bei zwei wesentlichen Nutzungen − der Berufsfischerei und der Schifffahrt − erforderlich. So wird die Berufsfischerei über die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union (EU) reguliert: Für die NSG „Borkum Riffgrund“ und „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ gelten seit März 2023 bestimmte Beschränkungen der Berufsfischerei. Der Prozess für das NSG „Doggerbank“ ist noch nicht abgeschlossen. Die Regulierungen der grundberührenden Fischerei für die drei AWZ-NSG in der Ostsee sind im November 2024 in Kraft getreten. Im Küstenmeer haben die Küstenbundesländer insbesondere bei der Regulierung der Fischerei innerhalb der 3-Seemeilen-Zone erweiterte Kompetenzen.

Bei der Schifffahrt müssten eventuelle Beschränkungen, beispielsweise der Routenführung oder der Geschwindigkeiten, im Rahmen der International Maritime Organisation (IMO) verhandelt werden. Sie regelt als UN-Behörde die internationale Schifffahrt. 

Aktuell werden alle Bereiche der marinen Schutzgebiete in irgendeiner Form genutzt. Hinzu kommen die Belastungen, die nicht aus den Schutzgebieten auszuschließen sind, wie zu hohe Nährstoff- und Schadstoffeinträge, der Klimawandel und weitere Belastungen wie beispielsweise Müll und Lärm.

Im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 haben sich die Mitgliedsstaaten − darunter auch Deutschland − unter anderem dazu verpflichtet, 10 Prozent ihrer Meeresflächen unter strengen Schutz zu stellen und innerhalb dieser Flächen keine schädlichen Nutzungen durchzuführen. Bund und Küstenbundesländer arbeiten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen an der Umsetzung dieser Verpflichtung. Derzeit wählen die zuständigen Behörden die dafür geeigneten Flächen in den Meeresschutzgebieten aus, stimmen diese mit den betroffenen Ministerien ab und identifizieren die notwendigen Maßnahmen für einen strengen Schutz. Begleitend hat das Kabinett der Landesregierung von Schleswig-Holstein im März 2024 den „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ vorgelegt. Dieser sieht vor, 12,5 Prozent der Ostseegewässer vor Schleswig-Holstein unter strengen Schutz zu stellen.

Bestimmte Lebensräume sind auch außerhalb ausgewiesener Gebiete geschützt. Dies gilt zum Beispiel nach der Umwelthaftungsrichtlinie für natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse und Lebensräume der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Bei besonders oder streng geschützten Arten müssen darüber hinaus zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um Belastungsfaktoren zu minimieren. Dies gilt beispielsweise für die Schweinswalpopulation der zentralen Ostsee, die unter anderem durch Beifang in der Stellnetzfischerei gefährdet ist.

Auch besonders wertvolle Biotope, die in § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannt sind, genießen besonderen Schutz und dürfen nur im Ausnahmefall erheblich beeinträchtigt werden, wenn die Beeinträchtigung an anderer Stelle ausgeglichen wird. Das heißt, dass an anderer Stelle Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung ergriffen werden müssen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den entstandenen Schäden stehen.

Für die Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen die Regelungen in den Schutzgebieten in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist grundsätzlich das BfN zuständig. Dies gilt jedoch nur, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ob die Regelungen zum Befahren der Meere mit Wasserfahrzeugen in der AWZ eingehalten werden, überwacht zum Beispiel die Bundespolizei See. Für die Einhaltung der von der Europäischen Union erlassenen Fischereiregulierungen in der AWZ ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit ihren Schiffen zuständig.

Die Hohe See, also Meeresgebiete jenseits der nationalen Hoheitsgewalt von Küstenstaaten, die in der Regel weiter als 200 Seemeilen von der Küste entfernt sind, macht etwa zwei Drittel der Weltmeere aus. Die Nord- und Ostsee fallen aber aufgrund der küstennahen Anrainerstaaten nicht darunter.

Derzeit ist nur etwa ein Prozent der Hohen See als Schutzgebiet ausgewiesen, da in der Vergangenheit ein Rechtsrahmen fehlte. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde 2023 das Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf der Hohen See (kurz: Hochseeschutzabkommen, BBNJ-Abkommen) der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet, das 2026 in Kraft treten soll. Mitgliedstaaten können dann unter anderem Vorschläge für Schutzgebiete auf der Hohen See einreichen, die von der UN ausgewiesen werden sollen. Dies ist aus Sicht des BfN eine große Chance auf Fortschritte beim bisher kaum möglichen Schutz der Hohen See und ihrer Biodiversität.

Voraussetzung für einen effektiven Schutz der Weltmeere ist eine große prozentuale und repräsentative Abdeckung der Weltmeere durch Schutzgebiete und effektive Regulierungen der Nutzungen in diesen Gebieten. Derzeit sind 9,61 Prozent der Weltmeere offiziell als Meeresschutzgebiete ausgewiesen (Stand Juli 2025, Quelle: www.protectedplanet.net). Wie effektiv dieser Schutz tatsächlich ist, wird derzeit noch geprüft. Allerdings konnte eine Arbeitsgruppe um den amerikanischen Meeresforscher Benjamin Halpern zeigen, dass Meeresschutzgebiete bei der Erhaltung der marinen Biodiversität wirksam sein können (u. a. Lester, Halpern 2008). 

Sowohl auf regionaler als auch auf globaler Ebene gibt es verschiedene internationale Übereinkommen zum Schutz der Meere. Regional von Bedeutung für Deutschland sind insbesondere das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (kurz: Helsinki-Konvention, HELCOM-) sowie das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (kurz: Oslo-Paris-Konvention, OSPAR-), das auch die Nordsee umfasst. Ziel der beiden Konventionen ist die Erhaltung der Meeresumwelt der Ost- bzw. Nordsee (bzw. Nordostatlantik) und deren Schutz vor jeglicher Form von Beeinträchtigung durch menschliche Aktivitäten.

Auf globaler Ebene sind insbesondere zwei Abkommen der Vereinten Nationen (UN) von Bedeutung, da diese international verbindliche Grundlagen und Ziele bzw. Rechtsrahmen für den Meeresnaturschutz darstellen: die Biodiversitätskonvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt − CBD) sowie das voraussichtlich 2026 in Kraft tretende Übereinkommen zum Schutz der Biodiversität auf der Hohen See (kurz: Hochseeschutzabkommen, BBNJ-Abkommen). 

In den genannten internationalen Übereinkommen ist Deutschland durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) vertreten. Das BfN unterstützt das BMUKN fachlich in verschiedenen Gremien und wirkt damit aktiv an der Umsetzung der Übereinkommen mit, um sowohl die marinen Ökosysteme der Nord- und Ostsee als auch die Meere und deren Biodiversität weltweit zu schützen.

Auswirkungen der Meeresfischerei

Die Meeresfischerei hat Auswirkungen auf die Populationen von Fischen, aber auch auf andere Tiergruppen und Lebensräume des Meeres. Viele dieser Auswirkungen sind gut erforscht, werden in ihrem Zusammenwirken mit anderen Einflussfaktoren jedoch oft kontrovers diskutiert. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt hier kompakte Informationen bereit zu den ökologischen Auswirkungen der mobilen grundberührenden Fischerei und der Freizeitfischerei, zum Einfluss von Kegelrobbe und Kormoran auf die Fischbestände und zum Rückgang von Hering und Dorsch in der Ostsee. 

Zu den so genannten grundberührenden Fanggeräten gehören zum Beispiel „Baumkurren“ und „Scherbrettnetze“, die beim Fischen über den Meeresboden gezogen werden. Dies schädigt bzw. zerstört Bodenlebensräume wie Sandbänke, Steinriffe, von Röhrenwürmern aufgebaute Riffe sowie Muschelbänke mit ihren typischen Lebensgemeinschaften. Die Art bzw. der Grad der Schädigung ist dabei einerseits abhängig vom eingesetzten Fanggeschirr, dessen Gewicht und der Schleppgeschwindigkeit, und andererseits vom Lebensraum und den dort vorkommenden Arten. 

Bei Baumkurren befinden sich zwischen den Kufen (den sogenannten Kurrschuhen) der über den Boden gezogenen Netze entweder Rollen (bei Garnelen-Baumkurren) oder Scheuchketten in mehreren Reihen (bei Plattfisch-Baumkurren), die das Netz am Boden halten und die Fische bzw. Garnelen aufscheuchen sollen. Noch tiefer dringen die schweren Scherbretter, die die Grundschleppnetze horizontal öffnen, in den Boden ein. Auch Scherbrettnetze sind mit Scheuchketten versehen, die zusammen mit den Scherbrettern eine ähnliche Wirkung wie Baumkurren haben. Damit verursachen diese Fanggeräte mechanische Beschädigungen oder Zerstörungen am Meeresboden. Zudem wirbeln sie Sediment auf, das das Wasser trübt und möglicherweise im Meeresboden gespeichertes CO2 freisetzt, und verlagern es.

Besonders kritisch ist die grundberührende Fischerei für langsam wachsende Arten mit später Geschlechtsreife wie Islandmuschel, Seeigel oder Lederkorallen, die Verluste nicht ausreichend ausgleichen können, aber auch für am Meeresboden lebende Fischarten wie zum Beispiel Haie und Rochen. Diese Arten landen häufig als so genannter „ungewollter Beifang“ im Netz und werden tot oder schwer geschädigt über Bord geworfen. Die Populationen dieser Arten sind in den letzten Jahrzehnten als Folge der hohen Fischereiintensität stark zurückgegangen und gemäß aktueller Roter Listen stark gefährdet bzw. vom Aussterben bedroht.

Auch durch die Freizeitfischerei werden zum Teil viele Fische entnommen. So haben beispielsweise Freizeitfischer*innen im deutschen Ostseegebiet in der Vergangenheit ähnlich große Fischmengen entnommen wie die Berufsfischerei – das trifft vor allem auf die ohnehin schon schrumpfenden Bestände von Dorsch und Hering zu.

Es gibt inzwischen zwar Regelungen, mit denen der Fang limitiert wird (sogenanntes bag limit), oder es wurden Ausschlussgebiete (in den Schutzgebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone − AWZ) oder Schonzeiten festgelegt, in denen nicht geangelt werden darf. Diese Regelungen sollten dem Problem des Bestandsrückgangs entgegenwirken, konnten jedoch den jüngsten Zusammenbruch der Fischbestände in der Ostsee nicht mehr verhindern. Seit 2024 ist die gezielte Entnahme von Dorschen in der Ostsee sowohl für die Freizeitfischerei als auch für die Berufsfischerei verboten, um einen Wiederaufbau des Fischbestandes zu ermöglichen.

Im Vergleich zu menschlichen Einflüssen wie Überfischung, Klimawandel und dem übermäßigen Eintrag von Nährstoffen (sogenannte Eutrophierung) haben Prädatoren wie Kormorane oder Kegelrobben eine vergleichsweise geringe Auswirkung auf die Fischbestände.  Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sich Kormorane und Kegelrobben nicht nur von Heringen oder Dorschen ernähren, sondern von einem breiten Spektrum an Fischarten, die sie entsprechend ihrer Verfügbarkeit nutzen. Kormorane und Kegelrobben sind wichtige und natürliche Bestandteile mariner Nahrungsnetze. Als fischfressende Tierarten – sie zählen daher zu den sogenannten Top-Prädatoren – haben sie einen natürlichen Einfluss auf Fischpopulationen und stehen mit ihnen in einer natürlichen Räuber-Beute-Beziehung, die als wichtige Ökosystemkomponente bewahrt werden muss. 

Hierzu gibt es in der Wissenschaft unterschiedliche Ansichten zu den Hauptursachen. Wissenschaftliche Einrichtungen wie beispielsweise das GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel sehen als eine wesentliche Ursache für den schlechten Zustand der Dorsch- und Heringsbestände, dass in den vergangenen Jahrzehnten zu viele Fische entnommen wurden. Diese sogenannte Überfischung wirkt sich nicht nur auf die Populationsgröße und auf die Reproduktionsfähigkeit aus, sondern auch auf die Alters- und Größenstruktur und somit auf die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit gegenüber vielfältigen Umwelteinflüssen. 

Weitere Faktoren mit einem negativen Effekt auf die Dorschbestände sind der durch den Klimawandel bedingte Anstieg der Wassertemperatur und die Abnahme der Sauerstoffkonzentration, die durch den übermäßigen Eintrag von Nährstoffen (sogenannte Eutrophierung) verursacht wird. Der Dorsch ist eine kälteangepasste Art und kommt mit diesen geänderten Bedingungen insbesondere in den Sommermonaten nicht zurecht: Durch die sich ausdehnenden sauerstoffarmen Zonen in tieferen Wasserschichten und eine Zunahme der Wassertemperatur in den oberflächennahen Wasserschichten wird der Lebensraum des Dorsch extrem eingeschränkt und wirkt sich negativ auf sein Wachstum, seine Fitness und Reproduktionsfähigkeit aus. Auch der Hering ist vom Klimawandel betroffen: Durch die Erwärmung der Ostsee setzen die Laichwanderung und das Ablaichen früher ein. Die temperaturgetriebene Entwicklung der Eier und der Larven vollzieht sich schneller: Die früher schlüpfenden Larven haben ihren Dottersack bereits aufgebraucht, bevor ihnen ein ausreichendes Nahrungsangebot zur Verfügung steht, sodass viele verhungern.

Aufgrund des derzeitigen schlechten Zustands der Fischbestände in der Ostsee ist aus fachlicher Sicht eine Erholung der Dorsch- und Heringsbestände derzeit nur möglich, wenn ein striktes Fangverbot für Berufs- und Freizeitfischerei durchgesetzt und die landwirtschaftlichen Nährstoffeinträge in die Ostsee massiv reduziert werden. Wichtig sind auch Maßnahmen zum Klimaschutz, da der Klimawandel und die Erwärmung der Meere ebenfalls einen erheblichen Anteil am (schlechten) Zustand der Meeresökosysteme haben. Mit zu einer Erholung beitragen können auch Maßnahmen, die im Rahmen der Umsetzung der EU-Wiederherstellungs-Verordnung und im Zuge von natürlichen Klimaschutzmaßnahmen im Meer vorgenommen werden. Zum Beispiel können streng geschützte Rückzugs- und Ruheräume (sogenannte No-take-Gebiete) − insbesondere in den Laich- und Aufwuchsgebieten − nicht nur zur Erholung der Fischbestände beitragen, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den natürlichen Klimaschutz leisten.

Offshore-Windkraft und Meeresnaturschutz

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wesentlicher Eckpfeiler der Bemühungen der Bundesregierung beim Klimaschutz. Dabei spielen Offshore-Windparks (OWP) eine entscheidende Rolle, denn auf See ist der Windertrag höher und konstanter als an Land und die Anlagen können viel größer gebaut werden. Der Ausbau ist weiträumig geplant und soll so gestaltet werden, dass die Meeresnatur keinen Schaden nimmt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) beantwortet an dieser Stelle Fragen, wie sich die OWP auf Arten und Lebensräume im Meer auswirken und wie potenzielle negative Auswirkungen minimiert werden können.

Für Zugvögel ist die größte von Windturbinen ausgehende Gefahr eine Kollision mit den Anlagen − insbesondere bei schlechtem Wetter und unter ungünstigen Sichtbedingungen. Nach dem „Windenergie-auf-See-Gesetz“ (WindSeeG) vom 8. Mai 2024 dürfen Windenergieanlagen unter anderem nur dann genehmigt werden, wenn kein erhöhtes Kollisionsrisiko von Vögeln besteht. Da es bislang keine Methode gibt, um die Anzahl kollidierter Vögel auf See direkt festzustellen (die toten oder verletzten Vögel versinken im Meer), forscht das BfN aktuell an der Erfassung und darüber hinaus an der Vermeidung von Kollisionen. Die Ergebnisse sollen helfen, den Ausbau der Windenergie auf See naturverträglicher zu gestalten.

See- und Rastvögel zeigen unterschiedliche, artspezifische Reaktionen auf Offshore-Windparks (OWP). Manche Arten wie Stern- und Prachttaucher und Trottellummen meiden Gebiete mit Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) weiträumig und auch Arten wie Eissturmvogel und Dreizehenmöwe zeigen ein deutliches, allerdings weniger weiträumiges Meideverhalten. Dies führt zu einem Verlust des Lebensraums. Andere Arten scheinen von den Anlagen angelockt zu werden, was das Risiko erhöhen kann, dass die Vögel mit den drehenden Rotoren kollidieren. Dies gilt zum Beispiel für Lach-, Sturm-, Silber- und Mantelmöwe, die häufig in Windparkflächen beobachtet werden. Möglicherweise suchen sie Windparks für die Rast und Nahrungssuche auf. Für Eiderente, Fluss- und Küstenseeschwalbe konnte bisher kein eindeutiges Verhalten gegenüber OWP festgestellt werden.

Ihr Gehör ist für die in Nord- und Ostsee heimischen Schweinswale ihr wichtigster Sinn: Mit dem Empfang des Echos ihrer eigenen Echoortungsklicks spüren sie Beute auf, finden Paarungspartner und navigieren sicher durch die Unterwasserwelt. Daher reagieren Schweinswale sehr empfindlich auf Unterwasserlärm, der bei Offshore-Windparks (OWP) zum einen während der Errichtung der Fundamente (Impulsschall) und zum anderen durch den erhöhten Schiffsverkehr während des Baus und der Wartung der Anlagen (Dauerschall) entsteht. 

Starker Lärm kann bei Schweinswalen, sofern keine Schallschutzmaßnahmen angewandt werden, zu einer temporären Schwerhörigkeit (temporary threshold shift − TTS) führen. Häufige oder sehr laute Lärmpegel führen in der Regel zu einer permanenten Beeinträchtigung der Hörempfindlichkeit (permanent threshold shift − PTS). In beiden Fällen ist die Fähigkeit der Tiere, ihre Umwelt akustisch wahrzunehmen, zu kommunizieren und Nahrung zu suchen, deutlich eingeschränkt. Das kann in der Folge sogar zum Tod der Tiere führen.

  • Schädigung durch Impulsschall

Der akustische Belastungswert für Schweinswale, ab dem eine Schädigung des Gehörs eintritt, ist durch Hörversuche experimentell ermittelt worden. Studien zeigen, dass der Impulsschallpegel, der beim Einrammen der Fundamente von Offshore-Windenergieanlagen entsteht, die Tiere schädigen kann. Darüber hinaus verursachen Schallimpulse auch jenseits der akustischen Belastungswerte Stress- und Verhaltensreaktionen, die die Tiere oft veranlassen, fluchtartig das angestammte Gebiet zu verlassen. Selbst wenn einzelne Tiere nach Ende der Rammungen zeitnah zurückkehren, zehrt das Fluchtverhalten an ihren Energiereserven, was vor allem für tragende oder säugende Weibchen fatale Folgen haben kann. Darüber hinaus führt eine dauerhafte Trennung von Mutter und Kalb, wie sie während einer Flucht eintreten kann, zum Tod des Kalbs, solange es noch von Muttermilch abhängig ist.

  • Schädigung durch Dauerschall

Der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen entstehende zusätzliche Schiffsverkehr kann unter anderem die akustische Kommunikation der Tiere oder andere biologisch relevante Signale überlagern (maskieren) und so ebenfalls die Orientierung und das Aufspüren der Beute beeinträchtigen. Schiffslärm kann zudem zu einer Veränderung des Tauchverhaltens, zur Unterbrechung der Nahrungsaufnahme, zur Einstellung der Kommunikation und zu Behinderungen des Sozialverhaltens wie zum Beispiel bei der Partnersuche führen. Da Schweinswale, bedingt durch ihren extrem hohen Energiebedarf, darauf angewiesen sind, relativ häufig zu jagen und zu fressen, kann die mehrfache Unterbrechung von Jagdaktivitäten zu einer Verschlechterung des gesamten Gesundheitszustands führen. 

Neben Schweinswalen leiden auch andere heimische marine Säugetiere wie Seehunde und Kegelrobben unter dem Lärm in den Meeren.

Fledermäuse überqueren während ihrer saisonalen Wanderungen zwischen den Sommerlebensräumen in Mittel- und Nordeuropa und den Winterlebensräumen in Mittel- und Südeuropa regelmäßig im Frühjahr und Spätsommer/Herbst die Nord- und Ostsee. Im Bereich der Ostsee ist flächendeckend mit einer höheren Fledermausaktivität zu rechnen als im Offshore-Bereich der Nordsee. Kollisionen mit Windenergieanlagen gehören zu den bedeutendsten Gefährdungsursachen für Fledermäuse. Bislang gibt es, wie bei Vögeln, keine Methode, um die Anzahl kollidierter Fledermäuse auf See direkt festzustellen, da die toten oder verletzten Fledermäuse im Meer versinken. 

Die Erfassung von Fledermäusen ist technisch anspruchsvoll: Für die optische Erfassung stellt die nachtaktive Lebensweise von Fledermäusen eine Herausforderung dar und die akustische Erfassung ist beschränkt in ihrer Reichweite. Fledermäuse stehen im Fokus von Forschungen am BfN zur Erfassung und Vermeidung von Kollisionen mit Offshore-Windenergieanlagen. Die Ergebnisse sollen helfen, den Ausbau der Windenergie auf See naturverträglicher zu gestalten.

Die wichtigste Maßnahme für die Vereinbarung von Windparks mit Naturschutzbelangen – die Standortwahl – steht im Meer nur bedingt zur Verfügung. Entsprechend müssen sich die Schutzbemühungen insbesondere darauf konzentrieren, nachteilige Effekte zu erkennen und zu vermeiden. 

  • Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen

Für See- und Rastvögel ist bislang die einzige nachgewiesene und wirksame Maßnahme, große, zusammenhängende Flächen von der Bebauung auszuschließen. Für Zugvögel und Fledermäuse gilt das temporäre Abschalten und Aus-dem-Wind-Drehen von Windturbinen als wirksame Maßnahme, um Kollisionen zu vermeiden. Aber in der Diskussion stehen auch Maßnahmen wie das Beleuchtungsmanagement und das Freihalten von Zugkorridoren, die helfen können, negative Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse zu minimieren.

  • Maßnahmen zum Schutz von Schweinswalen

Die Maßnahmen zum Schutz des Schweinswals fallen umfassender aus: Es gibt bereits Bestimmungen, die die Ausbreitung von Impulsschall bei Fundamentrammungen von Offshore-Windenergieanlagen regulieren. Nach Vorgaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) darf beim Bau von Windparks die Schallenergie von 160 Dezibel (Einzelereignispegel) und ein Spitzenschalldruckpegel von 190 Dezibel unter Wasser in einem Umkreis von 750 Metern um die Schallquelle nicht überschritten werden. Diese Grenzwerte wurden im Schallschutzkonzept für Schweinswale festgelegt, das vom Bundesumweltministerium (BMUKN) im Jahr 2013 veröffentlicht wurde. Um diese Vorgaben umzusetzen und die Ausbreitung von Impulsschall zu minimieren, sind beim Bau von Windenergieanlagen technische Maßnahmen zum Schallschutz unerlässlich. 

Ein Beispiel ist der Blasenschleier − ein aus perforierten Schläuchen oder Röhren bestehendes System, das kreisförmig um die Rammstelle am Meeresboden ausgelegt wird. Die austretende Luft bildet einen Vorhang aus aufsteigenden Blasen im Wasser, der den Schall reflektiert bzw. dämpft und somit den sich ausbreitenden Schalldruckpegel reduziert. Nach heutigem Stand der Technik wird inzwischen meist ein doppelter Blasenschleier eingesetzt. Darüber hinaus kommen weitere Systeme − größtenteils in Kombination mit einem doppelten Blasenschleier − zum Einsatz wie sogenannte Hydroschalldämpfer und Kofferdämme. Weitere Maßnahmen umfassen den Einsatz gänzlich schallarmer und alternativer Techniken zum Fundamentbau, wie beispielsweise durch das sogenannte Jetting oder Suction-Bucket-Fundamente. 

Eine besonders sensible Zeit für Schweinswale ist die Zeit der Geburt und Jungenaufzucht. In der Nordsee ist dies von Mai bis August, in der Ostsee von Juni bis September. Um die Tiere in dieser Zeit nicht erheblich zu stören, gelten strengere Schutzvorschriften, um den Schalleintrag durch Fundamentrammungen in den Naturschutzgebieten, in denen das Erhaltungsziel der Schweinswalreproduktion gilt, sowie im Hauptkonzentrationsgebiet der Schweinswale weiter zu begrenzen. Das Hauptkonzentrationsgebiet der Schweinswale im Sylter Außenriff wurde zudem im Raumordnungsplan der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee vom Jahr 2021 als zeitlich befristetes Vorbehaltsgebiet für den Schweinswalschutz ausgewiesen. Unter anderem darf in diesem Zeitraum nur ein Prozent der Fläche im Vorbehaltsgebiet durch störenden Rammschall beeinträchtigt werden.

Positive Effekte von Offshore-Windparks (OWP) auf die Meeresumwelt ergeben sich nicht durch die Anlagen an sich. Sie können dann eintreten, wenn die Fischerei mit schweren Grundschleppnetzen aus Gründen der Sicherheit der Anlagen und der Schifffahrt um die OWP und in einer sie umgebenden Sicherheitszone verboten wird. Dies ist derzeit in Deutschland, aber nicht in allen europäischen Küstenstaaten der Fall. 

Durch ein Fischereiverbot können sich im und am Meeresboden lebende Organismen wie Fische, Muscheln und Schnecken wieder erholen. Von der erhöhten Produktion kleinerer Lebewesen am Meeresgrund profitieren wiederum die Fische der Wassersäule, die sich teilweise von den Bodenlebewesen ernähren. Die zunehmenden Fischbestände innerhalb der OWP können aus den Windparkgebieten abwandern (sogenannte Spillover-Effekte), was in deutschen OWP bislang jedoch noch nicht untersucht wurde. Auf den technischen Bauwerken wie Fundamenten und dem Kolkschutz der Windturbinen (meist eine Steinschüttung, die die Auskolkung, das heißt Erosion, des Bodens um die Fundamente verhindert) können sich Arten wie Seeanemonen oder Miesmuscheln ansiedeln, sodass sich die Anzahl der lokal vorkommenden Arten erhöht. Dies hat jedoch nur einen positiven Effekt auf die Meeresnatur, wenn es sich bei den Arten um heimische, natürlicherweise hier vorkommende Arten handelt.

Mit Stand März 2025 sind in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee 36 Offshore-Windparks (OWP) mit 1.928 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) in Betrieb. Vier OWP sind im Bau und drei weitere OWP sind schon genehmigt. Dazu kommen vier OWP, die beantragt sind und sich im Genehmigungsverfahren befinden. Weitere OWP sollen gebaut werden, um die Ziele der Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen.

Die installierte Leistung beträgt – Stand März 2025 – insgesamt 7,7 Gigawatt und mit den im Bau befindlichen OWEA rund 10 Gigawatt sowie mit den genehmigten und beantragten OWP insgesamt 14,8 Gigawatt.

Im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) sind die Ausbauziele verankert. Demnach soll die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See, die an das Netz angeschlossen werden, auf insgesamt mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, auf insgesamt mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und auf insgesamt mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 gesteigert werden.

Geo-Engineering zur CO2-Speicherung

Neben dem natürlichen Klimaschutz durch resiliente Ökosysteme und dem massiven Ausbau der Offshore-Windkraft plant die Bundesregierung auch technische Maßnahmen zur CO2-Reduktion wie die Verpressung und damit Speicherung von auch in Zukunft unvermeidbaren CO2-Emissionen im Meer. Dafür werden gerade die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Welche marinen Geo-Engineering-Verfahren gibt es und welche Folgen haben sie für die Meeresnatur? Wie beurteilt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die möglichen Auswirkungen? Das BfN gibt kurze Antworten auf diese Fragen.

Um die Auswirkungen des Klimawandels abmildern und die im Pariser Klimaabkommen von 2015 festgelegten Klimaziele erreichen zu können, ist nicht nur eine erhebliche Reduktion der CO2-Emissionen nötig. Ein Teil der vom Menschen verursachten Treibhausgase (THG) wird auch in Zukunft nicht vermieden werden können. Damit diese THG ihre klimaschädliche Wirkung nicht entfalten können, werden Methoden zur technischen Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre untersucht – so auch die CO2-Speicherung im Meer. Zu den marinen Geo-Engineering-Verfahren zählen beispielsweise:

  • Ozeandüngung (gezielte Zugabe von Nährstoffen, welche das Algenwachstum verstärkt und so für mehr CO2-Aufnahme aus der Atmosphäre sorgt),
  • Ozeanalkalinisierung (Erhöhung der Alkalinität der Meere, um den Säuregehalt des Wassers zu senken und damit die CO2-Aufnahme aus der Atmosphäre zu erhöhen) oder
  • künstlicher Aufrieb (Methode, bei der nährstoffreiches Tiefenwasser mithilfe von Pumpen und Rohren an die Meeresoberfläche befördert wird, um das Wachstum von Plankton zu fördern, was wiederum die CO2-Aufnahme aus der Atmosphäre verstärkt). 

Derzeit werden vor allem weitere Ansätze diskutiert, die eine Speicherung von CO2 im Meer ermöglichen sollen. Eine dieser Methoden ist die Verpressung von CO2 zur dauerhaften Speicherung im Meeresuntergrund (Carbon Capture and Storage – CCS), mit der sich die Forschungsmission der Deutschen Allianz Meeresforschung „Marine Kohlenstoffspeicher als Weg zur Dekarbonisierung“ (CDRmare) intensiv beschäftigt. Dabei sollen auch einige der potenziellen Auswirkungen auf die marine Umwelt erforscht werden. Zu beachten ist, dass das bei CCS gespeicherte CO₂ nicht direkt aus der Atmosphäre, sondern aus industriellen Quellen wie Müllverbrennungsanlagen oder Zementwerken stammt. 

Vor einer möglichen Anwendung einzelner Methoden des Geo-Engineerings im großen Maßstab müssen bestehende Wissenslücken zur Effektivität und zu Umweltauswirkungen geschlossen werden, um die Meeresumwelt, deren Arten und Lebensräume zu schützen. Dazu ist eine umfangreiche Begleitforschung notwendig, die sich eingehend mit den potenziellen Auswirkungen auf die Biodiversität der Meere beschäftigt. Nur so ist Geo-Engineering im Meer naturverträglich möglich.

Denn die Verpressung von CO2 im Meeresboden birgt unterschiedliche Risiken. Dazu gehören extreme Lärmbelastungen durch seismische Untersuchungen für die Erkundung, Befüllung und die langfristige, viele Jahrzehnte bis Jahrhunderte dauernde Überwachung von Lagerstätten. Dass diese Untersuchungen vor allem Meeressäugetiere wie den Schweinswal belasten, wurde von verschiedenen wissenschaftlichen Studien belegt.

Entstehen Leckagen in der Transportinfrastruktur oder den Lagerstätten, können Biotope stark geschädigt werden. Durch den CO2-Austritt versauert lokal das Wasser und damit die Meeresumwelt. Dies ist für viele Arten tödlich. Darüber hinaus fördert der Bau der benötigten Infrastruktur die in den vergangenen Jahren ohnehin stark angewachsene Flächenkonkurrenz zwischen Naturschutz und anderen Nutzungen im Meer wie insbesondere Windkraft, Fischerei, Schifffahrt und Bergbau. 

Eine weitere Methode des marinen Geo-Engineerings zur CO2-Reduktion ist, die Alkalinität der Ozeane zu erhöhen. Das Einbringen von beispielsweise silikathaltigem Gesteinsmehl (z. B. Basalt) oder Silikat soll den Säuregehalt des Meerwassers senken und dadurch die Aufnahmekapazität von CO2 steigern. Mit dem Silikat können jedoch auch Schwermetalle eingetragen werden, die Auswirkungen auf filtrierende Arten − vor allem Muscheln − haben können. Filtrierende Organismen wiederum können die Schwermetalle in die Nahrungsnetze einbringen, sodass auch andere Organismen und der Mensch als Endkonsument durch schädliche Akkumulationen von Schwermetallen belastet werden können. 

Die Wissenschaft ist sich weitgehend einig, dass sich die Sandsteinformationen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee als Speicherstätten für CO2 nutzen lassen. Diese Sandsteinformationen befinden sich bis zu 4.500 Meter unter dem Meeresboden. Bisher sind die potenziellen Speicherstätten nur teilweise erkundet. Entsprechende Forschung läuft jedoch derzeit im Rahmen der Deutschen Allianz für Meeresforschung (DAM). So beschäftigt sich unter anderem das Konsortium „GEOSTOR“ der Forschungsmission „CDRmare“ mit dieser und weiteren Fragen.

Altmunition im Meer

Welche Risiken gehen von der Altmunition für die Natur aus? Und wie lassen sich Bergungsrisiken für die Meereswelt minimieren? Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt kurze Antworten auf diese wichtigen Fragen.

Expert*innen schätzen, dass etwa 1,6 Millionen Tonnen konventionelle Munition und circa 5.000 Tonnen chemische Kampfstoffe in der deutschen Nord- und Ostsee während des Ersten und vor allem Zweiten Weltkriegs durch Militäreinsätze versenkt und nach Kriegsende durch Verklappung entsorgt wurden. Die Verklappung erfolgte auf Anordnung der Besatzungsmächte und war eine damals übliche Praxis für den Umgang mit überschüssiger Munition. Nicht über alle Verklappungsgebiete liegen ausreichende Informationen vor. Die Bundesregierung hat erhebliche Finanzmittel (100 Mio €) bereitgestellt, um Altmunition zunächst aus der Ostsee sicher und naturverträglich zu bergen.

Sprengstoffe und chemische Kampfstoffe sind ein Risiko im Meer. Die Kampfmittel lagern seit etwa 70 Jahren, zum Teil auch schon über 100 Jahre in der Nord- und Ostsee und die Munitionshüllen zersetzen sich zunehmend. 

Sprengstoffe wie TNT sind giftig und krebserregend. Sie werden von Fischen und Wirbellosen in gelöster Form über die Kiemen oder über die Nahrung aufgenommen. In Miesmuscheln der Ostsee wurden bereits 1999 erste Signale sprengstofftypischer Verbindungen (sogenannte TNT-Derivate) nachgewiesen. Und auch in Fischen lassen sich TNT und seine Abbauprodukte nachweisen. Die Belastung mit sprengstofftypischen Verbindungen ist seitdem stetig angestiegen, was darauf hinweist, dass die Korrosion der Munition fortschreitet und sich dadurch zunehmend negative Folgen für die Meeresökosysteme ergeben. 

Chemische Kampfstoffe wie Senfgas und andere phosphorbasierte Kampfstoffe sind giftig. Phosphor aus Brandbomben ist an der Luft und bei Erwärmung leicht brennbar. Gelangt Phosphor an die Strände, besteht eine Verwechslungsgefahr mit Bernstein. Beim Aufsammeln kann es zur Selbstentzündung kommen, was zu erheblichen Brandverletzungen führen kann, weil brennender Phosphor erstickt werden muss und sich nicht allein durch Wasser löschen lässt. Die chemischen Substanzen aus den Kampfmitteln können sich direkt auf die marinen Organismen auswirken. Zudem können sich die Stoffe in Weichtieren wie Muscheln und in Fischen akkumulieren und diese krank machen. Dies kann beim Verzehr dieser Meerestiere auch zu einer Gefahr für den Menschen werden; derzeit sind die Konzentrationen der Schadstoffe dafür aber noch zu gering, um bei normalen Verzehrmengen für Menschen bedenklich zu sein.

Im Rahmen mariner Bauvorhaben, wie beispielsweise der Errichtung von Offshore-Windparks und der dazugehörigen Kabeltrassen, werden häufig Kampfmittelaltlasten gefunden. Kampfmittel, die im unmittelbaren Baufeld liegen und nicht umgangen werden können, müssen beseitigt werden. Dies bedeutet derzeit oftmals eine Sprengung vor Ort, wenn es nicht möglich ist, die Sprengkörper sicher handzuhaben, um sie an Land zu bringen und dort unschädlich zu machen. Wird bei Sprengungen auf Schutzmaßnahmen verzichtet, können die Druckwellen und die entstehenden Schallpegel von teils mehr als 250 Dezibel zu Verletzungen und zum Tod von marinen Arten wie Fischen, Robben und vor allem hörsensitiven Schweinswalen führen − auch noch in vielen Kilometern Entfernung zur Sprengstelle. 

Der wachsende Flächenbedarf für den Ausbau der Offshore-Windkraft wird zukünftig auch zu immer mehr Munitionsfunden führen, die zur Realisierung der Bauprojekte möglichst ohne Schäden für die Umwelt beseitigt werden müssen. Unter Federführung des BfN entwickelt daher derzeit eine Kommission einen Leitfaden zur möglichst naturverträglichen Munitionsbeseitigung. Das BfN setzt sich zudem für eine vollständige Kartierung der Kampfmittelaltlasten in Nord- und Ostsee ein. Dadurch wird künftig die Bergung der Munition oftmals möglich sein, wodurch potenzielle negative Umweltauswirkungen minimiert würden.

Ob Kampfmittelaltlasten im Meer verbleiben, unproblematisch geborgen werden können oder durch eine kontrollierte Explosion vernichtet werden müssen, können nur Fachleute beurteilen. Durch Kartierungen werden zuerst Verdachtsstellen ermittelt. Im Anschluss wird im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung beurteilt, ob der Fund transportiert und geborgen werden kann. Im Küstenmeer ist dafür der Kampfmittelräumdienst der Länder zuständig. 

Ist die Munition transportabel, wird sie kontrolliert an Land vernichtet, was die beste Option für die Meeresumwelt ist. Für transportsichere Munition in der Nordsee gibt es auch die Möglichkeit, sie in den küstennahen Bereich zu schleppen, bei Hochwasser auf einer Sandbank abzulegen und dort zu sprengen. So entsteht unter Wasser zwar keine Druckwelle, die bei der Sprengung freigesetzten Schadstoffe bleiben jedoch in der Umwelt. 

Ist die Munition nicht transportabel und auch nicht entschärfbar, muss sie vor Ort vernichtet werden. Dazu gibt es zwei Verfahren: die „Deflagration“ − eine gezündete schnell ablaufende Verbrennung − und die „High-Order Detonation“, also eine Explosion. Beim Verfahren der Deflagration wird der Sprengstoff verbrannt und unschädlich gemacht. Allerdings kommt es dabei zu einer größeren Freisetzung von Schadstoffen ins Wasser. Beim Verfahren der High-Order Detonation wird die Munition mittels einer Haftladung angesprengt und so im besten Falle mit ihrem gesamten Sprengstoff vollständig zur Detonation gebracht. Dabei entstehen für die Umwelt jedoch problematische Druck- und Schallwellen. Zur Verringerung des Verletzungsrisikos für Meerestiere kann der Explosionsdruck im Wasser durch einen doppelten Blasenschleier gemindert werden. Dabei wird über Kompressoren Druckluft in Düsenschläuche, die auf dem Meeresgrund verlegt sind, gepresst. Die zur Meeresoberfläche aufsteigenden Luftblasen dämpfen die sich ausbreitende Druckwelle ab. Da im unmittelbaren Gefahrenbereich dennoch Verletzungen möglich sind, müssen die besonders schallempfindlichen Schweinswale zuvor aus diesem Bereich mit akustischen Vergrämungsmitteln (z. B. dem „Seal scarer“) vertrieben werden. Für viele andere Meerestiere gibt es leider noch keine sicheren Vergrämungsmethoden.

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMUKN) und des Bundesverkehrsministeriums (BMV) entwickelt derzeit eine Kommission unter der Federführung des BfN einen Leitfaden zur möglichst naturverträglichen Beseitigung von Altmunition aus dem Meer. Der Leitfaden wird mit allen betroffenen Behörden von Bund und Ländern abgestimmt. 

Um eine sichere und möglichst naturverträgliche Beseitigung von Altmunition gewährleisten zu können, wird künftig abgesicherten Sprengplätzen und auch der Entwicklung von Bergungsplattformen eine große Bedeutung zukommen. Die Entsorgung der Kampfmittelaltlasten aus den zurückliegenden Weltkriegen wird aber auch dann noch viele Jahrzehnte beanspruchen.

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