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Bundesamt für Naturschutz

Nagoya-Protokoll

Das "Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt" ist ein Instrument für den internationalen Naturschutz, das einerseits Regelungen über den Zugang zu genetischen Ressourcen enthält und andererseits eine Beteiligung an den Ergebnissen, die aus der Nutzung der genetischen Ressourcen entstehen, vorsieht.

Die Bewahrung und Erforschung der biologischen Vielfalt ist nicht nur aus ökologischen Gründen von großer Bedeutung. Vielmehr hat die Nutzung genetischer Ressourcen (und der biologischen Vielfalt allgemein) einen beträchtlichen wirtschaftlichen und sozialen Wert. Aus ihr können Erkenntnisgewinne oder Produkte und sonstige Anwendungen entstehen, die für eine Vielzahl von Sektoren von Bedeutung sind: Gesundheit, Landwirtschaft und Gartenbau, Kosmetik und Pflege, Biotechnologie, etc.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Zuständige nationale Behörde für das Nagoya-Protokoll
Telefon: 0228 8491-1385
E-Mail: nagoya-cna@bfn.de
Adresse: Konstantinstr. 110, 53179 Bonn

Bei genetischen Ressourcen handelt es sich um genetisches Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten besitzt.

Nutzung bedeutet die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an der genetischen und / oder biochemischen Zusammensetzung einer genetischen Ressource. Untersucht man also beispielsweise Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen und gewinnt dabei neue Erkenntnisse über deren Genetik oder biochemische Zusammensetzung, so nutzt man sie im Sinne der EU-Verordnung Nr. 511/2014.

ABS ist die Abkürzung für Access and Benefit-sharing, also Zugang und Vorteilsausgleich. Dahinter verbirgt sich die Idee, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen möglich gemacht werden soll, gleichzeitig aber auch die Vorteile, die sich anschließend aus ihrer Nutzung ergeben, mit den Bereitstellern der genetischen Ressourcen zu teilen sind.

Jedes Land ist frei in der Entscheidung, ob es den Zugang zu seinen genetischen Ressourcen und einen Vorteilsausgleich regeln möchte. Deutschland beispielsweise hat keine ABS Regelungen etabliert. Das bedeutet, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen in Deutschland zwar den allgemeinen Naturschutzregelungen unterliegen kann, jedoch keine gesonderte Zugangsgenehmigung im Sinne einer ABS-Regelung erforderlich ist. Nähere Informationen zu Regelungen in anderen Ländern finden Sie unter „Nutzung genetischer Ressourcen“.

Ein Vorteilsausgleich soll mit denjenigen erfolgen, die die genetische Ressource bereitgestellt haben, beispielsweise das Land, in dem der Zugang zu der genetischen Ressource (z.B. zu einer Pflanze, einem Tier oder einem Mikroorganismus) erfolgt ist oder aber auch der Volksstamm, dessen althergebrachtes Wissen bei der Nutzung angewendet wurde. Ausgleiche können in jeder Form, beispielsweise in finanzieller Hinsicht oder durch Wissens- oder Technologietransfers erfolgen und sind jeweils bilateral zwischen den Bereitstellenden und den Nutzenden zu vereinbaren.

Aktivitäten des BfN

Das BfN verfolgt zahlreiche Aktivitäten um das Nagoya-Protokoll und die dazugehörige Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Das BfN kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Nutzer genetischer Ressourcen in Deutschland nach der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und nimmt Sorgfaltspflichterklärungen sowie Anträge auf Registrierung von Sammlungen entgegen.

Das BfN unterstützt und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in internationalen Verhandlungen zum Thema Access and Benefit-sharing im Rahmen von CBD und Nagoya-Protokoll.

Das BfN ist Ansprechpartner und Beratungsstelle für Nutzer genetischer Ressourcen und Sammlungen in Deutschland. Für diese Gruppen werden Workshops und Trainings angeboten sowie Informationsmaterialien bereitgestellt.

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