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Bundesamt für Naturschutz

Netzanbindung

Eine der großen Herausforderungen im Bereich der Offshore-Windenergie ist die Netzanbindung. Um den durch die Offshore-Windparks der Nord- und Ostsee erzeugten Strom an Land bringen zu können, müssen diese mit Seekabeln an das landseitige Stromnetz angeschlossen werden. Diese Kabel werden durch Schiffe mit besonderer Ausrüstung verlegt und im Anschluss in den Meeresboden eingespült.

Netzanbindung der Offshore-Windparks

In der Nordsee werden Gleichstromkabel verlegt, mit denen die Energie über große Distanzen verlustarm transportiert werden kann. Gleichzeitig lassen sich dabei höhere Leistungen übertragen, was die Anzahl der notwendigen Kabel reduziert aber den Bau von Konverterstationen notwendig macht. In der Ostsee handelt es sich derzeit um Wechselstromkabel mit geringerer Übertragungskapazität. Hier entfällt die Errichtung von Konverterstationen. Zukünftig soll auch ein Gleichstromkabel in der Ostsee verlegt werden.

Verantwortlich für den Netzausbau im Offshore-Bereich sind die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Amprion für die deutsche Nordsee und 50 Hertz für die deutsche Ostsee.

Die Planfeststellungsverfahren nach § 45 f. WindSeeG in denen die Netzanbindungen im Bereich der deutschen AWZ zugelassen werden (§ 44 Abs. 1, § 45 WindSeeG), führt das BSH durch. Das BfN ist als in der AWZ zuständige Naturschutzbehörde gemäß § 58 BNatSchG in die Verfahren eingebunden. Im Rahmen der Vorhabenzulassung sind die verschiedenen Instrumente des Naturschutzrechts (gesetzlicher Biotopschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, besonderer Artenschutz und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu beachten. 

Einen Überblick über bestehende und geplante Netzanbindungen geben die Karten des BSH für Nord- und Ostsee. Durch das BSH erteilte Zulassungen von Netzanbindungen sind auf den Seiten des BSH abrufbar.

Einen übergeordneten Rahmen zur zeitlichen und räumlichen Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Bereich der AWZ und somit auch des Netzausbaus bildet der Flächenentwicklungsplan nach §§ 4 ff. WindSeeG.

Positionen des BfN

Das Ziel des BfN ist es, die Netzanbindung der Offshore-Windparks so naturverträglich wie möglich zu gestalten. Dazu gilt es insbesondere, im Rahmen der Zulassungsverfahren zu den konkreten Vorhaben durch Einfordern entsprechender Auflagen die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen zu vermeiden und zu minimieren. Zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen bei der Netzanbindung gehören unter anderem:

  • Optimierte Trassenwahl und Feintrassierung zur Vermeidung der Beeinträchtigung von nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen
  • Die standardmäßige Erfassung von gesetzlich geschützten Biotopen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (siehe BfN-Kartieranleitung)
  • Wahl einer ausreichenden Verlegetiefe zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Sediment und Bodenlebewesen durch Erwärmung (Einhaltung des 2 K-Wertes in 20 cm Sedimenttiefe, Vermeidung elektromagnetischer Felder)
  • Einsatz einer möglichst sediment- bzw. bodenschonenden Verlegetechnik mit geringer Eingriffsfläche
  • Verlegung der Kabel vorzugsweise in weniger sensiblen Zeiten, z. B. außerhalb der Hauptrastzeit der Seetaucher (März bis Mitte Mai) im Hauptkonzentrationsgebiet der Seetaucher
  • kein Eintrag von Schadstoffen (z. B. Betriebsstoffe) in Nord- und Ostsee durch die verwendeten Maschinen und Geräte
  • Verwendung von schadstofffreien und biologisch inerten natürlichen Materialien bei unvermeidbaren Kreuzungs- und Kolkschutzbauwerken (Natursteine, natürliche Kiese)
  • Vermeidung von Beeinträchtigungen in Form einer physischen Gefährdung von Schweinswalen durch Einhaltung der Grenzwerte für Lärmemissionen, insbesondere bei den schallintensiven Rammarbeiten beim Bau der Konverterstationen (vgl. Schallschutzkonzept)
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