Netzanbindung
Netzanbindung der Offshore-Windparks
In der Nordsee werden Gleichstromkabel verlegt, mit denen die Energie über große Distanzen verlustarm transportiert werden kann. Mit diesen Kabeln lassen sich hohe Leistungen übertragen, was die Anzahl der notwendigen Kabel reduziert. Zukünftig soll auch ein Gleichstromkabel in der Ostsee verlegt werden, in der bislang Wechselstromkabel mit geringerer Übertragungskapazität verwendet wurden.
Verantwortlich für den Netzausbau im Offshore-Bereich sind die Übertragungsnetzbetreiber TenneT, Amprion und 50Hertz für die deutsche Nord- und Ostsee.
Die Zulassungsverfahren nach WindSeeG, in denen die Netzanbindungen im Bereich der deutschen AWZ zugelassen werden, führt das BSH durch. Das BfN ist als in der AWZ zuständige Naturschutzbehörde gemäß § 58 BNatSchG in die Verfahren eingebunden. Im Rahmen der Vorhabenzulassung sind die verschiedenen Instrumente des Naturschutzrechts (gesetzlicher Biotopschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, besonderer Artenschutz und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu beachten.
Einen Überblick über bestehende und geplante Netzanbindungen geben die Karten des BSH für Nord- und Ostsee. Durch das BSH erteilte Zulassungen von Netzanbindungen sind auf den Seiten des BSH abrufbar.
Einen übergeordneten Rahmen zur zeitlichen und räumlichen Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Bereich der AWZ und somit auch des Netzausbaus bildet der Flächenentwicklungsplan nach §§ 4 ff. WindSeeG.
Positionen des BfN
Das Ziel des BfN ist es, die Netzanbindung der Offshore-Windparks naturverträglich zu gestalten. Dazu gilt es insbesondere, im Rahmen der Zulassungsverfahren zu den konkreten Vorhaben durch Einfordern entsprechender Auflagen die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen zu vermeiden und zu minimieren. Zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen bei der Netzanbindung gehören unter anderem:
- Optimierte Trassenwahl und Feintrassierung zur Vermeidung der Beeinträchtigung von nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen
- Die standardmäßige Erfassung von gesetzlich geschützten Biotopen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (siehe Kartieranleitung zur BKompV und BfN-Kartieranleitungen)
- Wahl einer ausreichenden Verlegetiefe zur Vermeidung von Auswirkungen auf das Sediment und Bodenlebewesen durch Erwärmung (Einhaltung des 2 K-Wertes in 20 cm Sedimenttiefe, Vermeidung elektromagnetischer Felder)
- Einsatz einer möglichst sediment- bzw. bodenschonenden Verlegetechnik mit geringer Eingriffsfläche
- Verlegung der Kabel vorzugsweise in weniger sensiblen Zeiten, z. B. außerhalb der Hauptrastzeit der Seetaucher (März bis Mitte Mai) im Hauptkonzentrationsgebiet der Seetaucher
- Kein Eintrag von Schadstoffen (z. B. Betriebsstoffe) in Nord- und Ostsee durch die verwendeten Maschinen und Geräte
- Verwendung von schadstofffreien und biologisch inerten natürlichen Materialien bei unvermeidbaren Kreuzungs- und Kolkschutzbauwerken (Natursteine, natürliche Kiese)
- Vermeidung von Beeinträchtigungen in Form einer physischen Gefährdung von Schweinswalen durch Einhaltung der Grenzwerte für Lärmemissionen, insbesondere bei den schallintensiven Rammarbeiten beim Bau der Konverterstationen (vgl. Schallschutzkonzept)
Verursacher von Eingriffen sind zudem verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen (§ 15 BNatSchG). Solche unvermeidbaren Beeinträchtigungen, die in ihrem Umfang entsprechend den Regelungen der „Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung – BKompV)“ zu ermitteln sind, sind bei den Netzanbindungen der Offshore-Windparks regelmäßig durch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Das BfN hat dazu Kompensationsmaßnahmenblätter für die Maßnahmen „Wiederansiedlung der Europäische Auster (Ostrea edulis) im Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund“ und „Wiederherstellung geogener Riffe im Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund“ entwickelt.