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Bundesamt für Naturschutz

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Neue Helsinki-Konvention, 1992)

Convention on the Protection of the Marine Environment of the Baltic Sea Area
Vertragsparteien
Alle neun Anrainerstaaten der Ostsee (Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Russland, Schweden) und die EU.

Ziele

Ziel der Konvention ist der Schutz der Ostsee vor jeglicher Form von Beeinträchtigung sowie die Erhaltung und Wiederherstellung ihres ökologischen Gleichgewichts. Sie erstreckt sich nicht nur auf den gesamten Bereich der Ostsee einschließlich des Meeresgrundes und der Küstenzonen, sondern auch auf das Wassereinzugsgebiet.

Beschreibung

Zur Durchsetzung der gemeinsamen Schutzziele wurde die Helsinki-Kommission (HELCOM) ins Leben gerufen. Die Kommission trifft jährlich zusammen und ist das höchste Entscheidungsgremium. Ein wichtiges Instrument der HELCOM sind Empfehlungen zu Umwelt- und Naturschutzbelangen, die von den Vertragsstaaten umgesetzt werden sollen. Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Ostsee werden im Ostseeaktionsplans (Baltic Sea Action Plan) aufgeführt, der konkrete Zieljahre beinhaltet. Die HELCOM wird durch eine Vielzahl von Expert*innengruppen und Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Aspekten der Konvention unterstützt, wie z.B. durch die Arbeitsgruppe zur Biodiversität (Biodiversity, Protection and Restoration – kurz „BIODIV“), die sich mit Naturschutz, Biodiversität und Wiederherstellung beschäftigt. Weiterhin werden im Rahmen der Konvention Monitoringprogramme durchgeführt und Berichte zum Zustand der Ostsee (Holistic Assessment - HOLAS) erstellt. Wichtige Komponenten der Naturschutzarbeit sind die Entwicklung eines Netzwerks von Meeresschutzgebieten in der Ostsee sowie die Erstellung einer Roten Liste der gefährdeten Lebensräume (Biotoptypen) der Ostsee.

Aktivitäten/Rolle des BfN

Das BfN ist in verschiedenen Gremien der Konvention aktiv, insbesondere in denen, die sich direkt mit dem Schutz der marinen Biodiversität der Ostsee beschäftigen, wie z. B. den Arbeitsgruppen zur Biodiversität („BIODIV“) und zur ökosystemgerechten Fischerei (Ecosystem-based Sustainable Fisheries – kurz „FISH“) . Darüber hinaus ist das BfN bei Sitzungen der Kommission und der Delegationsleiter*innen vertreten.

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