Gebietsschutz
Die Unterschutzstellung von Teilen der Natur und Landschaft erfolgt dabei durch staatliche Erklärung, die insbesondere den Schutzgegenstand, den Schutzweck sowie die notwendigen Gebote und Verbote bestimmt. Darüber hinaus können Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen vorgesehen werden, soweit diese erforderlich sind. Die verschiedenen Schutzgebiete unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, ihrer Schutzziele und den sich daraus ergebenden Nutzungsbeschränkungen. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sowie Natura 2000-Gebiete. Die einzelnen Schutzgebiete sollen zudem dabei ein Netz verbundener Biotope bilden, die mindestens 10 Prozent eines jeden Bundeslandes umfassen sollen.