Naturparke
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Naturparke in Deutschland
Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
- großräumig sind,
- überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
- sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
- nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
- der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
- besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v. a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung sowie auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Entwicklung der Naturparke in Deutschland
Entwicklung der Naturparke in Deutschland
In Deutschland gibt es gemäß den Ländermeldungen derzeit 104 Naturparke. Mit einer Gesamtfläche von über 10,26 Mio. ha decken die Naturparke etwa 28,7 % der Landesfläche Deutschlands ab. In den einzelnen Bundesländern variieren die Flächenanteile der Naturparke.
Insgesamt hat der Flächenanteil an Naturparken von 1998 bis Ende 2020 um 42 % (dies entspricht ca. 3,0 Mio. ha) zugenommen. Innerhalb der Naturparke liegt der Flächenanteil der Schutzgebiete bei ca. 56 %. Der Naturschutzgebiets-Flächenanteil in den Naturparken beträgt deutschlandweit knapp 5 %, wobei bundesweit Unterschiede bestehen.
Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es erste Aktivitäten für den flächenhaften Erhalt von Naturlandschaften. So wurden in der Lüneburger Heide 1906 erstmalig von einem Zusammenschluss von Privatleuten Flächen für Naturschutzzwecke erworben. Zusammen mit dem privaten "Verein Naturschutzpark e.V." (VNP), welcher 1909 gegründet und mit der Bewahrung schützenswerter Landschaften und Kulturdenkmäler beauftragt wurde (vgl. WEBER 2013), wurden weitere Flächen der Lüneburger Heide aufgekauft und der erste Naturschutzpark in Deutschland gegründet.
Dr. Alfred Toepfer, Vorsitzender des VNP, forderte 1956 die Gründung von 25 Naturschutzparken. Nach Toepfer sollen durch Naturschutzparke Landschaften nicht nur geschützt werden, sondern auch als "Oasen der Ruhe" dem Menschen zur Erholung zur Verfügung stehen. So wurde 1956 aus dem Naturschutzpark Lüneburger Heide der erste Naturpark Deutschlands. 1957 präsentierte der VNP eine Liste mit Gebietsvorschlägen für die von Toepfer geforderten Naturparke. Der Begriff "Naturpark" löste dabei endgültig die vorherige Bezeichnung "Naturschutzpark" ab. Die Aspekte des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung spielten weiterhin eine entscheidende Rolle.
Auf den Naturpark Lüneburger Heide folgten 1957 der Naturpark Hoher Vogelsberg und 1958 die Parke Südeifel, Pfälzerwald und Siebengebirge. Im Jahre 1963 wurde der Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN) gegründet, welcher als Dachverband bis heute die einzelnen Naturparke verbindet und in ihrer Arbeit unterstützt. Nur ein Jahr später wurde Ende 1964 das von Toepfer 1956 formulierte Ziel von 25 Naturparken erreicht. Bis zur deutschen Wiedervereinigung 1990 stieg die Zahl der Naturparke in Westdeutschland auf 62 an.
Im September 1990 wurde in der DDR das sogenannte "Nationalpark-programm" verabschiedet, wonach insgesamt 14 Großschutzgebiete, darunter drei Naturparke, ausgewiesen wurden. Diese Großschutzgebiete waren Bestandteil des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und ergänzten nach der Wiedervereinigung das System der westdeutschen Großschutzgebiete. In den neuen Bundesländern wurden in den kommenden Jahren weitere Gebiete als Naturparke ausgewiesen. Schließlich wurde 1997 das Aufgabenspektrum der Naturparke neu und allgemeingültig definiert und durch den breiteren Handlungsrahmen der ostdeutschen Naturparke erweitert: Die Schwerpunkte Umweltbildung und nachhaltige Regionalentwicklung wurden dabei mit in den Aufgabenkatalog integriert.
2001 wurden zehn Leitpunkte für Naturparke formuliert und dem Aspekt "Schutz durch Nutzen" eine stärkere Bedeutung zugeschrieben. Bis auf den Punkt "Umweltbildung" wurden 2002 die nachfolgenden Handlungsfelder in den novellierten § 27 des BNatSchG festgeschrieben. In der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes von 2017 wurde dann die Aufgabe "Bildung für nachhaltige Entwicklung" ergänzt. Das "Petersberger Programm" von 2006, in dem die Entwicklungsschwerpunkte der Naturparke neu festgelegt wurden, bildet zusammen mit den Aufgaben und Zielen der Naturparke (VDN 2009) und der "Qualitätsoffensive Naturparke" die Grundlage für die Arbeit in Naturparken sowie deren Weiterentwicklung für die kommenden zehn Jahre.
Seit 2017 haben die Naturparke intensiv an der Weiterentwicklung von Aufgaben und Zielen für Naturparke in Deutschland bis 2030 gearbeitet. Das so genannte "Wartburger Programm" bildet mit der Fortschreibung des "Petersberger-Programms" die Leitlinie der Arbeit des Verbandes Deutscher Naturparke e.V. (VDN) für die Entwicklung der Naturparke in Deutschland bis zum Jahr 2030. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen werden Zielsetzungen formuliert, die zum Erhalt der biologischen Vielfalt, des Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung beitragen können. Um die Ziele erreichen zu können, werden zehn Rahmenbedingungen für die Gesellschaft, Politik, Naturparkverantwortlichen und Verwaltung der Naturparke genannt. Ein wichtiger Aspekt ist die Betrachtung der Arbeit in Naturparken anhand der vier Säulen Schutz, Erholung, Bildung und Entwicklung.
Handlungsfelder der Naturparkearbeit
Die Handlungsfelder für die Arbeit der Naturparke liegen heute insbesondere im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, nachhaltige Regionalentwicklung, Erholung und nachhaltiger Tourismus sowie Umweltbildung und Kommunikation.
Der Anteil an Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Natura 2000-Gebieten in Naturparken ist im bundesweiten Vergleich überdurch-schnittlich hoch und entspricht dem Anspruch an Naturparken, als wichtige Akteure zum Arten- und Biotopschutz beizutragen. Durch verschiedene Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollen die Naturräume erhalten und biologische Vielfalt gefördert werden. Außerdem sollen die Naturparke zu der Entwicklung eines Schutzgebiets-netzes beitragen und durch Biotopvernetzungsmaßnahmen einer zunehmenden Zerschneidung von Landschaft und Lebensräumen entgegenwirken. Die Aufgabe und besondere Verantwortung, die allen Schutzgebieten bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt zukommt, wurde 2004 von der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitäts-konvention ausdrücklich betont. Ein Großteil der Naturparkflächen wird von Kulturlandschaften eingenommen, daher müssen die Bewirtschaftung der Flächen umweltverträglich gestaltet und historische Kulturlandschaftselemente geschützt werden.
Aufgrund ihrer Zielsetzung, den Schutz und die Nutzung der Kulturlandschaften miteinander zu verbinden, sollen Naturparke verstärkt Funktionen im Rahmen einer integrierten nachhaltigen Entwicklung von Regionen wahrnehmen. Ziel ist es, die ländlichen Räume zu stärken und eine eigenständige Entwicklung dieser Gebiete zu fördern. Eine Nutzung der vorhandenen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen (z. B. besondere Landschaften, traditionelles Handwerk oder regionstypische Bräuche) sollen zur Identitätsstiftung beitragen und die Potenziale der Regionen ausnutzen, um diese als Ganzes aufzuwerten. Naturparke bieten die Möglichkeit, regionale Lösungen für komplexere Probleme zu finden und zu erproben. Die Naturparke wirken dabei nicht nur als eigenständige Akteure, sondern auch als Verbindungsstelle für die verschiedenen Beteiligten. So kann z. B. durch die Entwicklung der Parke als eigenständige Marke nicht nur der Park an sich beworben werden, sondern auch zur Vermarktung von regionalen Produkten und für Kooperationen genutzt werden.
Es sollen umweltverträgliche Tourismus- und Naturerlebnisangebote entwickelt und in den ständigen Angebotskatalog der Naturparke mit aufgenommen werden. Ziel ist dabei, dass die Besucher unberührte Natur erleben können, ohne die sensiblen Lebensräume zu gefährden. Dies kann beispielsweise mit einem durchdachten Besucherlenkungskonzept erreicht werden. Eine Einbindung in überregionale Vermarktungs-konzepte soll die Position und Wahrnehmung der Naturparke als Urlaubsgebiet auch über die Region hinaus fördern. Durch Kooperationen mit ansässigen Händlern, Gastronomie oder Übernachtungsanbietern soll der Tourismus auch im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung genutzt werden.
Durch den gezielten Einsatz von Umweltbildungs- und Öffentlichkeitsmaßnahmen werden die Besucher eines Naturparks über die natürlichen und kulturellen Besonderheiten sowie die Bedeutung des Parks innerhalb der Region informiert. Durch Umweltbildung soll ein grundlegendes Interesse und Bewusstsein für verschiedenste Umweltthemen, wie vorkommende Tier- und Pflanzenarten oder ökologische Zusammenhänge, vermittelt werden. Probleme und Herausforderungen im Natur- und Klimaschutz können durch Schautafeln oder Informationsmaterial veranschaulicht dargestellt werden. Neben der Informations- und Aufklärungsarbeit sollen Besucher und Einwohner auch zur aktiven Beteiligung, z.B. durch ehrenamtliche Mitarbeit, an der Naturparkearbeit angeregt werden.
Rahmenbedingungen und Herausforderungen in der Umsetzung
Nach wie vor besteht eine große Heterogenität unter den deutschen Naturparken: Das gesetzlich vorgegebene Ziel der Pflege und Entwicklung wird in den einzelnen Naturparken und Bundesländern sehr unterschiedlich verfolgt. Ursachen hierfür liegen u.a. in den von Trägern und Ländern geschaffenen strukturellen Rahmenbedingungen, an je nach Land unterschiedlichen Gesetzesvorgaben und Schwerpunktsetzungen in den Naturpark-Konzepten und Naturparksatzungen oder auch an den unterschiedlichen Ausrichtungen der Naturpark-Trägerorganisationen. Teilweise sind die Naturparkverwaltungen Bestandteil der Landesumweltverwaltung, teilweise haben Vereine und Zweckverbände die Naturparkträgerschaft übernommen. In einigen Bundesländern ist die Erstellung von Naturparkplänen vorgeschrieben. Eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung möglichst eigenständiger Verwaltungen sollte ebenso gewährleistet werden wie die Erstellung regelmäßig fortzuschreibender Naturparkpläne (vgl. FORST & SCHERFOSE 2010). Für die Aufstellung und Fortschreibung von Naturparkplänen wurde über ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E) "Optimierte Umsetzung von Naturparkplänen", das vom Bundesamt für Naturschutz initiiert und mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert wurde, ein Leitfaden für die Praxis (vgl. VDN 2008) erstellt.
Die Potenziale für Wildnisgebiete in Naturparken zur Unterstützung des 2 % Wildnisgebietsziels in Deutschland ermittelte ein F+E-Vorhaben des BfN, das in den Jahren 2016 bis 2018 durchgeführt wurde. Hierdurch konnte eine potenzielle Fläche von 463.076 ha für Wildnisgebiete (≥ 1.000 ha bzw. ≥ 500 ha bei Moorflächen) in Naturparken identifiziert werden. Das entspricht 1,3 % der terrestrischen Bundesfläche. Bis 2020 konnte das Ziel allerdings nicht erreicht werden, die momentane Wildnisfläche erstreckt sich auf lediglich 0,6% der Landfläche Deutschlands (Stand 2021). Wie Wildnis bzw. die Einrichtung von Wildnis- und Prozessschutzgebieten in Naturparken realisiert werden kann, ist in einem Handlungsleitfaden beschrieben (vgl. VDN et al. 2018).
Ein weiteres F+E-Vorhaben beschäftigte sich mit der Umsetzung von Natura 2000 in Naturparken und deren Verantwortlichkeit für schützenswerte Biotope und Arten, sowie deren Bedeutung für das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Ein Drittel (32,2 %) der Natura 2000-Gebietsflächen liegen in Naturparken. Naturparke leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen- und EU-Biodiversitätsstrategie, indem sie Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der Natura 2000 Gebietskulisse durchführen. Ein Praxisleitfaden unterstützt die Arbeit der Naturparke (vgl. VDN 2021).
Qualitätsoffensive Naturparke
Vor dem Hintergrund, den Zielen und Aufgaben des Leitbilds "Entwicklung zu großräumigen Vorbildlandschaften" gerecht zu werden (vgl. VDN 2009), startete der Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) in Kooperation mit EUROPARC Deutschland e. V. (seit 2022 "Nationale Naturlandschaften e.V.") im Jahr 2006 die "Qualitätsoffensive Naturparke". Im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens wurde ein bundesweit einheitlicher Kriterienkatalog zur Evaluierung der deutschen Naturparke erarbeitet. Im Detail werden die organisatorischen Einzelheiten sowie die oben aufgeführten Handlungsfelder evaluiert. Eine Teilnahme findet auf freiwilliger Basis statt.
Zentrales Ziel der Qualitätsoffensive, welches auch einen herausragenden Bestandteil bei den zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen anlässlich des Jahres der Naturparke 2006 (50 Jahre Naturparke in Deutschland) darstellte, ist dabei eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeit der Naturparke. Die Qualitätsoffensive soll außerdem von den Naturparken genutzt werden können, um das Einwerben von finanziellen Mitteln und den Umgang mit Entscheidungsträgern und (potenziellen) Förderern zu erleichtern.
Teilnehmende Parke dürfen, je nach erreichten Punkten, für fünf Jahre mit der Auszeichnung "Qualitäts-Naturpark" oder als "Partner Qualitätsoffensive Naturparke" werben. Für die Auszeichnung als "Qualitäts-Naturpark" müssen mindestens 300 Punkte von maximal 500 Punkten in den fünf Handlungsfeldern des zu Grunde liegenden Kriterienkatalogs erreicht werden. Liegt die Anzahl der erreichten Punkte unter 300, jedoch über 100 Punkten wird der teilnehmende Park als "Partner Qualitätsoffensive Naturparke" ausgezeichnet. Aktuell verfügen 89 Naturparke (von insgesamt 104) über eine gültige Auszeichnung, davon gelten 82 Naturparke als "Qualitäts-Naturpark" und 7 Naturparke als "Partner Qualitätsoffensive Naturparke" (Stand 2022). Ziel ist, dass sich alle 104 Naturparke an der Qualitätsoffensive beteiligen.
Best practice-Beispiele aus der deutschen Naturparkearbeit finden sich in den Veröffentlichungen von FORST & SCHERFOSE 2010 und 2016, sowie im Schwerpunktheft „Naturparke – Großschutzgebiete mit Entwicklungspotenzialen“ von Natur und Landschaft (Heft 9/10, 2019).
Ausblick - Internationales
2013 unterzeichnete der Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN) zusammen mit den Naturpark-Dachvereinigungen der Länder Frankreich, Schweiz, Österreich, Ungarn und Slowenien sowie dem europäischen Dachverband EUROPARC Federation die "Europäische Naturparke-Erklärung". Unter dem Motto "Europa braucht Naturparke: Starke Naturparke - starke ländliche Räume" wurde im Rahmen der Europa 2020-Strategie die Bedeutung der Naturparke für die Regionalentwicklung in Europa besonders hervorgehoben. Naturparke sollen jedoch nicht nur eigene Projekte und Programme umsetzen, sondern auch als Koordinierungsstelle zwischen den verschiedenen national und international Beteiligten (z. B. Institutionen, Regierung, Wirtschaft) vernetzend wirken. Wissen und Erfahrungen sollen dadurch einfacher zwischen den europäischen Naturparken ausgetauscht werden können. In einem verbindlichen 10-Punkte-Programm (Petersberger-Programm) "zur Stärkung der ländlichen Räume in Europa durch Stärkung der Naturparke" werden die einzelnen Aufgaben aufgelistet und ausgeführt.
Dieses Programm wurde 2017 durch neue Ziele bis 2030 bezüglich der nachhaltigen Entwicklung von Naturparken für Mensch, Natur und Gesellschaft um das Wartburger Programm ergänzt. Die Aufgaben und Ziele werden in der Broschüre "Naturparke in Deutschland 2030 – Aufgaben und Ziele" beschrieben (vgl. VDN 2020).
Gefördert vom BfN und BMU führte der VDN von 2014 - 2017 in Kooperation mit EUROPARC-Federation und weiteren europäischen Naturpark-Dachverbänden das internationale Vorhaben "Impulse der Naturparkarbeit aus europäischen Staaten für die Weiterentwicklung der Naturparke in Deutschland und Europa" (Europe’s Nature, Regional and Landscape Parks) durch. Im Sinne der Europäischen Naturparke-Erklärung wurden in diesem Vorhaben Erfahrungen ausgetauscht und die Zusammenarbeit gestärkt. Es wurde u.a. untersucht, inwieweit erfolgreiche Konzepte auch auf andere europäische Naturparke übertragen werden können. Beispielhaft kann hier die deutsche Qualitätsoffensive genannt werden, die evtl. angepasst auch in anderen Staaten aufgegriffen werden könnte. Die Projekt-ergebnisse sind in der Broschüre "Landschaften voller Leben" veröffentlicht (VDN 2017). Dazu gehört auch eine kartographische Darstellung von den insgesamt fast 900 Naturparken auf einer Fläche von über 390.000 km² in 22 europäischen Staaten.