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Bundesamt für Naturschutz

Gentechnik

Die Anwendung der Gentechnik in der Land- und Forstwirtschaft birgt Risiken für die Natur und den Naturschutz. Daher ist nach europäischem und deutschem Recht vor der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auch eine Risikoprüfung durchzuführen, in der die Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu ermitteln sind. Das BfN ist am Genehmigungsverfahren von GVO beteiligt und bringt seine Kompetenzen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ein.

1995 wurde in Kanada erstmalig gentechnisch veränderter Raps kommerziell angepflanzt. Inzwischen werden weltweit vor allem transgene Soja-, Mais-, Baumwoll- und Rapssorten angebaut. In der EU ist transgener Bt-Mais MON810 der erste GVO der seit 1998 kommerziell angebaut wurde. Seit 2012 findet kein GVO-Anbau mehr in Deutschland statt. Allerdings sind mehr als 70 GV-Sorten für Import und Verarbeitung in der EU zugelassen. Importierte GV-Pflanze finden größtenteils im Tierfutterbereich Verwendung.

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