Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung wurde bereits 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz bundesweit eingeführt. Sie ist das zentrale Planungsinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege und hat die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns auf örtlicher und überörtlicher Ebene räumlich zu konkretisieren. Dazu sind die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele darzustellen und zu begründen und Beiträge zu deren Umsetzung zu leisten. Die mit der Landschaftsplanung formulierten konkreten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen richten sich an die Naturschutzverwaltungen, die Träger der Raumordnung und Bauleitplanung, an Fachverwaltungen, Kommunen auch außerhalb ihrer Zuständigkeit für die Bauleitplanung, an Verbände, aber auch mittelbar an Landnutzer und Bürger.
Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können, zu berücksichtigen. Wenn ihnen nicht Rechnung getragen werden kann, ist dies zu begründen. Entsprechend vielfältig sind die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung.
Um den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Planung gerecht zu werden, muss es verstärkt gelingen, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die räumliche Gesamtplanung sowie in Fachplanungen zu integrieren.